private Veranstaltung -> Eintritt Spendenbasis für Raummiete -> Einkommen?

Begonnen von Hansejunge, 04. März 2023, 11:56:29

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Hansejunge

Hallo,

ich möchte gerne eine private Kulturveranstaltung realisieren. Für diesen speziellen Raum muss ich Raummiete für den Abend zahlen.

Da die Veranstaltung privat von mir ist, ohne Gewinnabsicht, möchte ich nur Eintritt auf Spendenbasis, damit ich die Raummiete wieder reinbekomme und mit 0 Euro Verlust nach Hause gehe.

Wie verhält es sich hier als Bürgergeldempfänger? Was muss ich hier dem JC angeben, wenn ich das Eintrittsgeld - streng getrennt - von meinem Privatvermögen verwalte bzw. auch nur für die Raummiete bzw. die künftigen Raummieten ausgebe.

Ich persönlich möchte also von den Eintrittsspenden nichts haben, es ist nur der "Topf" für den Vermieter der Veranstaltung. Gibt es da Tipps, wie man das "Spendengeld" am besten deklarieren kann, damit es nicht meinen Privateinnahmen zugerechnet wird, falls ich mit einem Plus nach Hause gehe (wird dann für die nächste Raummiete gleich weg gelegt.)

Vielen Dank.

Sheherazade

Sofern du keinen gemeinnützigen Verein gegründet hast, sind das keine Spenden sondern Einkommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Ok, dann müsste ich also in der Anlage EKS die Raummiete als Betriebsausgabe geltend machen und die Spendengelder (für die Raummiete) als Betriebseinnahme, obwohl ich im Sinne der Selbständigkeit überhaupt nicht tätig bin, es ist ja eine Freizeitbespaßung für alle.?

Der Veranstaltungsraum wäre ja dann auch die "Betriebsstätte", was völlig sinnfrei ist.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 04. März 2023, 14:09:41Ok, dann müsste ich also in der Anlage EKS die Raummiete als Betriebsausgabe geltend machen und die Spendengelder (für die Raummiete) als Betriebseinnahmestätte", was völlig sinnfrei ist.

So sieht es aus, obwohl du das Geld, das du einnimmst ruhig Eintrittsgelder nennen kannst, Spenden sind es definitiv nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Doch es sind Spenden und keine Eintrittsgelder. Das ist ein großer Unterschied. ;-)

- jeder darf rein, egal ob und wieviel er spendet, hier gibt es keine Beschränkungen oder "von-bis-Beträge"
- die Spendenbox steht auch nicht am Eingang
- die Spendenbox ist eindeutig für die Raummiete, das wird auch so drauf stehen

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 04. März 2023, 14:33:54Doch es sind Spenden

Dann noch mal: Wenn du keinen eingetragenen (gemeinnützigen) Verein hast, sind es keine Spenden. Du darfst dann auch keine Spendenquittungen ausstellen. Es handelt sich dann um ganz normales, zu versteuerndes Einkommen, auch wenn die Zahlungen freiwillig erfolgen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Ginge dass den rein von der Theorie her, dass ich den Veranstaltungsort als neue Betriebsstätte mit aufnehme?

Ich fülle ja jetzt schon die Anlage EKS aus, nur halt mit dem Home Office als Betriebsstätte. Betriebsausgaben habe ich quasi keine, sondern nur meine Einnahmen (Call-Center).

Jetzt käme dann auf einmal ein anderer Veranstaltungsort hinzu, der extra Miete kostet und auch noch extra Einnahmen von woanders her.

Kann man also als Selbständiger auf mehreren Hochzeiten tanzen? Betriebsstätte hier und da, etc.?

Das einzige Problem wird sein, dass die Miete für den Raum zu hoch sein wird, denn das JC hier möchte für alle Investitionen über 150 Euro eine Absprache mit ihnen.

Dann müsste ich ihnen also erklären, dass ich 250 Euro in einen Veranstaltungsraum investieren möchte, der mit meiner selbständigen Arbeit nichts zu tun hat.

Puuhh, ob die das so mitmachen...

Hary

Es wäre eine sinnvolle Idee einen Träger mit uns Boot zu holen. Ein Beispiel wäre ein Verein der die Veranstaltung dann offiziell durchführt. So wärst du aus allen Dingen raus und nur ehrenamtlicher Helfer der natürlich eine Pauschale bekommen kann.

Maunzi

Mal vom JC abgesehen: dir ist klar, dass - Gewinnabsicht hin oder her - hier gewerblich gehandelt wird? Dass die Spenden keine sind wurde ja schon geklärt.

Und privat ist dadran auch nix, da du ja wohl kaum vor hast nur deine besten Freunde / Familie einzuladen? Daher wäre auch die Frage inwiefern da Genehmigungen usw vorliegen müssen für das was auch immer du da veranstalten willst.

Ich kann davon jedenfalls nur abraten, in jeder Hinsicht.

Zumal das JC dann auch fragen dürfte, wieso dein ausgeübter Beruf nix abwirft (also diese Veranstaltung), egal ob du das in deiner Freizeit (Wochenende) machst oder nicht, denn wenn du abrechnest ist es wohl offensichtlich nicht mehr als Freizeitbeschäftigung zu werten.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, ist halt meine Sicht der Dinge.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Hansejunge

Ich danke Euch für Eure Meinungen und Ansichten.

Schönen Abend.

horst

Zitat von: Maunzi am 06. März 2023, 09:14:27Mal vom JC abgesehen: dir ist klar, dass - Gewinnabsicht hin oder her - hier gewerblich gehandelt wird? Dass die Spenden keine sind wurde ja schon geklärt.
da fällt auch Vergnügungssteuer an, das wird ein Verlustgeschäft und Verluste kann man beim JC nicht gegenrechnen.