Darlehen für Mietkaution - Aufrechnung

Begonnen von Manjana, 07. März 2023, 14:43:26

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Manjana

Hallo,
mein Darlehensbescheid für die Mietkaution ist vom 22.03.2022, also noch ein paar Tage Frist um einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Eine Abtretungserklärung wurde 2 Tage zuvor unterschrieben.

Ab den Leistungen für April 2022 sollten 10% von einbehalten werden um das Darlehen zu tilgen.
Meine nachfolgenden Leistungsbescheide beinhalten jedoch keinerlei Hinweis auf die Aufrechnung. Das heißt wohl, es wurde vergessen? Was mir jetzt erst aufgefallen ist, da ich gerade noch zu einer anderen Sachlage recherchiere. Im Zuge dessen bin ich auf diesen Artikel gestoßen, in dem es heißt:

ZitatSolche Aufrechnungen sind laut SGB II nur in zwei Fällen zulässig:

Für einen unabweisbaren Bedarf, der von der Regelleistung nach § 20 SGB II umfasst wird, wurde ein Darlehen gewährt, das nun zurückgezahlt werden muss (§ 23 Abs. 1 SGB II).

In meinem Darlehensbescheid heißt es:
Zitat... wird Ihnen eine Darlehen gemäß § 22 Abs.6 SGB II bewilligt.
Eben nach dem darf laut des Artikels ja eben nicht aufgerechnet werden. Das verwirrt mich etwas. Von wann ist denn der Artikel?

www.gegen-hartz.de/hartz-iv-vorsicht-bei-rueckforderungen-aufrechnungen

Ich muss wegen der Heizkosten mit Strom schon über 100 Euro selber tragen und blickte schon dem Tag entgegen, an dem ich die 10% mehr im Geldbeutel habe (die sie mir eben noch gar nicht abgezogen haben):scratch:

Falls ich mich auf den Artikel berufen kann, soll ich dann gleich einen Überprüfungsantrag stellen oder warten, bis es ihnen von selbst auffällt und dann gegen die Forderung angehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe! :-)

Hartzer Rolle

Der Darlehensbescheid beinhaltet die Tilgung. Normalerweise laufend mit Datum des Beginns, Summe und Tilgungshöhr.

Im Leistungsbescheid steht, was insgesammt an Leistung bewilligt wird und müsste eine Absetzung in Höhe der 10% ans Jobcenter enthalten. Ab Juli dann übrigens nur noch 5%

Manjana

Danke für die Info, das mit den 5% wusste ich noch nicht  :ok:

Zitat von: Hartzer Rolle am 07. März 2023, 15:11:53Im Leistungsbescheid steht, was insgesammt an Leistung bewilligt wird und müsste eine Absetzung in Höhe der 10% ans Jobcenter enthalten
Der Leistungsbescheid enthält aber keine Absetzung. Es wurde seither auch nichts einbehalten.

Kannst du evt. auch was zum Artikel sagen?

Danke dir!