Burgergeld oder kinderzuschlag und wohngeld?

Begonnen von nabil, 08. März 2023, 10:39:40

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nabil

Liebe community ich hätte eine Frage,
Ich habe meine Ausbildung zum 31.01.2023 beendet und wurde auch direkt übernommen. Am 28.02 habe ich mein ersten gesellenlohn erhalten  Ich habe selber 4 Kinder und bin verheiratet. Mein nettogehalt wird 1800 Euro betragen.
Nun wie ich recherchiert habe wird bei der Berechnung von kinderzuschlag die letzten 6 Monate des Gehaltes herangezogen (Azubi Gehalt 660 Euro + 1630 Euro hartz4) Diese wäre doch dann nicht mehr aktuell für die Berechnung des kinderzuschlages bzw. Weiß ich garnicht, ob man überhaupt Anspruch hat auf kinderzuschlag und auch wohngeld wenn mann Hartz 4 bezieht. Muss ich erstmal 6 Monate warten damit ich in der Zeit 6 mal den Gesellenlohn erhalte und dann die Berechnung korrekt ist oder wie geht man in diese Angelegenheit vor?
Momentan wird kriege ich ein nettogehalt von 1800 Euro plus 880 Euro burgergeld und Kindergeld.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung.

Vielen vielen Dank

Grüße Nabil

Sheherazade

Die Familienkasse wird deinen derzeitigen Lohn hochrechnen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"