Haftpflichtversicherung - wer haftet wenn ich keine habe?

Begonnen von Rainer Maria, 07. März 2023, 23:40:38

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Rainer Maria

Ich habe seit Jahren eine private Haftpflichtversicherung. Die hat vor über 10 Jahren mal ca. 47 Euro im Jahr gekostet. Nun kostet die Haftpflichtversicherun 52 Euro pro jahr.

Meine Sachbearbeiterin der Grundsicherung fordert mich auf, meine Haftpflichtversicherung zu wechseln, da Sie bei einem Preisvergleich eine günstigere Versicherung gefunden hat und droht mir, den Differenzbetrag nicht zu erstatten sondern nur den Betrag für die günstigste Hapflichtversicherung. Das würde bedeuten, dass ich den Differnezbetrag von ca. 4,80 Euro selber bezahlen muss, wenn ich meine bisherige Haftpflichtversicherund nicht kündige und die günstigste Haftpflichtversicherung nehme.

Ich war bis jetzt mit der Haftpflichtverischerug zufrieden und die hat im Schadensfall auch gezahlt - als ich einen fremden Schlüsselbund verloren habe und einige Schlösser getauscht werden mussten.Wegen ein paar Euro soll ich jetzt die Haftplichtversicherung wechseln, mit der ich bis jetzt gut beraten war. Bei einer neuen Versicherung weiß man nie, ob die im Schadensfall auch wirklich zahlt?
Es ist schon lästig genug jedes Mal nach nach einem günstigen Stromanbieter zu suchen, wenn ich nun auch noch jetzt jedes Mal die Haftplichtversicherung wechseln soll, nur weil meine Sachbearbeiterin im Preisvergleich wieder eine Vericherung findet, die dann wieder etwas günstiger ist, dann finde ich das eigentlich nicht zumutbar.

Was ist, wenn ich die private Haftpflichtversicherung auf Druck meiner Sachbearbeiterin  der Grundsicherung nun kündige und keine neue Versicherung mehr abschließe? Wer haftet dann, wenn ich keine Haftplichtversicherung mehr habe? Die Grundsicherung?

Ich bitte um eine fachliche Auskunft. Vielen Dank im Voraus für weiterführende Fachwissen.

Patrick87

Das ist immer noch Dein "Privatvergnügen". Hättest Du keine Versicherung und es passiert etwas von Dir verschuldetes, dann müsstest Du zahlen, wenn Du es könntest.

Wärst Du jedoch nicht zahlungsfähig, dann könntest Du eventuell Glück haben. Nämlich wenn die Gegenseite eine Versicherung hat, wo eine Ausfalldeckung enthalten ist. Sprich: Könntest Du nicht zahlen, würde dann die Versicherung der Gegenseite einspringen.

Hätte diese jedoch keine Ausfalldeckung mit drin, dann hättest Du richtig Probleme. Dann wärst Du nämlich erst mal verschuldet, was, wenn es blöd läuft, auch mal sehr hohe Beträge werden können und im schlimmsten Fall würdest Du bis an Dein Lebensende nur mit dem Pfändungsfreibetrag leben dürfen.

Also wenn Du, z.B. durch eine Arbeit, mehr bekommst als die Pfändungsfreigrenze beträgt, dann würde alles was darüber liegt an den Gläubiger gehen, bis die Schulden samt Zinsen abbezahlt wären.

Die Dame von der Grundsicherung hat damit gar nichts zu tun. Ob Sie Dich zu so etwas auffordern darf, bzw. es verlangen darf, sei mal dahingestellt. Keine Ahnung. Aber haftbar machen kannst Du sie im Fall der Fälle definitiv nicht.

Hary

Übernimmt die Behörde aktuell die Beiträge, normal bezahlt man diese ja aus dem Satz heraus. Und was du damit machst geht einen SB im Grunde wenig an. Davon abgesehen kann man die Versicherung auch nicht so einfach kündigen, da man oft lange Laufzeiten hat. Und davon abgesehen sagt der Beitrag den dein SB ermittelt hat wenig darüber aus was du tatsächlich zahlen würdest. Vor allem wenn du wie gesagt schon einmal einen Schaden hattest, dann nimmt eine neue Versicherung gleich auch höhere Beiträge, oder versichern dich nicht.

Auf den Bericht einer Haftpflicht würde ich abraten. Natürlich kann man sagen, dass man nichts hat und da ist nichts zu holen. Jedoch wäre es ja auch nicht in deinem Sinne wenn die jemand einen Schaden zugefügt und Du dann das gleiche zu hören bekommst und darauf sitzen bleibst. Gerade bei Personenschäden können schnell Millionen Euro Schaden entstehen. Beispiel du gehst unbedacht auf die Strasse, Ein Pkw weicht aus in eine Gruppe Kinder und eines oder mehrere haben einen lebenslangen Schaden.

Selbst wenn der andere eine Ausfalldeckung hätte, wärst du der Versicherung dann schadensersatzpflichtig.

Sheherazade

Zitat von: Rainer Maria am 07. März 2023, 23:40:38Meine Sachbearbeiterin der Grundsicherung fordert mich auf, meine Haftpflichtversicherung zu wechseln, da Sie bei einem Preisvergleich eine günstigere Versicherung gefunden hat und droht mir, den Differenzbetrag nicht zu erstatten sondern nur den Betrag für die günstigste Hapflichtversicherung.

Das hast du schriftlich?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

52 € sind schon etwas teuer. Meine kostet im Jahar 34 €

Sheherazade

Mit Partner/Kind(ern)/Hund(en) wird es teurer. Der TE schreibt zwar in der Ich-Form, was aber noch nicht bedeuten muss, dass er/sie alleinstehend ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Hast wieder mal Recht. Meine Versicherung beinhaltet die Grundleistungen der Schadenhaftung.
Zusatzleistungen wie verlorene Schlüssel etc. sind nicht enthalt.