Leiharbeit: Zumutbare Frist neuer Arbeitszuweisung

Begonnen von Michael1990, 08. März 2023, 11:33:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Michael1990

Hallo,

ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma fest angestellt und aktuell an keinen Kunden vermittelt d.h. ich hocke zuhause.
Mein neuer Arbeitseinsatz sollte am Montag anfangen. Als ich heute den dazugehörigen Vertrag unterschreiben sollte, wurde mir gesagt das ich schon morgen um 7 Uhr anfangen soll.
Da ich morgen ein wichtigen Termin habe welchen ich nicht verschieben kann muss(te) ich Urlaub für morgen nehmen.

Gibt es hier keine zumutbare Frist die eingehalten werden muss, sondern muss ich innerhalb weniger Stunden einsatzbereit sein?
Selbst bei Dienstplanänderungen gibt es eine 4 tägige Frist...

Patrick87

Normalerweise ist das auch im Vertrag geregelt. Schon mal einen Blick reingeworfen?

Ich war selbst mal bei einer ZAF und da stand sogar im Vertrag drin, dass ich während der Nichtbeschäftigung jeden Tag, wo die ZAF geöffnet hat, während der kompletten Öffnungszeiten eben dieser, telefonisch erreichbar sein muss und auch auf Abruf für einen sofortigen oder kurzfristigen Einsatz zur Verfügung zu stehen habe.

Sheherazade

Zitat von: Michael1990 am 08. März 2023, 11:33:23muss ich innerhalb weniger Stunden einsatzbereit sein?

Wenn das "zu Hause hocken" bezahlt wird, ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michael1990

Eine Rufbereitschaft habe ich auch jedoch konnte ich in meinem Arbeitsvertrag nichts zu einer eventuellen Frist bei neuen Jobangeboten finden.

Ja ich werde fürs "zuhause hocken" bezahlt und verstehe die Firma dementsprechend ein Stück weit.
Das man in der Zeit mehr oder weniger keine wichigen Termine vereinbaren kann weil man nie weiß um wieviel Uhr der nächste Einsatz ist finde ich trotzdem schwierig.
Deswegen dachte ich das es hier eine zumutbare Frist geben muss

Sheherazade

Zitat von: Michael1990 am 08. März 2023, 12:06:20Ja ich werde fürs "zuhause hocken" bezahlt und verstehe die Firma dementsprechend ein Stück weit.
Das man in der Zeit mehr oder weniger keine wichigen Termine vereinbaren kann weil man nie weiß um wieviel Uhr der nächste Einsatz ist finde ich trotzdem schwierig.

Dann zählt das zu der Rufbereitschaft, die du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast. 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michael1990

Mit der Rufbereitschaft habe ich mich falsch ausgedrückt.

Ich muss täglich zu einer definierten Uhrzeit telefonisch erreichbar sein. Sonst konnte ich nichts in meinem Vertrag bzw dem BAP Tarif finden

Sheherazade

Zitat von: Michael1990 am 08. März 2023, 15:23:39Ich muss täglich zu einer definierten Uhrzeit telefonisch erreichbar sein.

Ja, damit man dir auch kurzfristig einen neuen Einsatz durchgeben kann. Ich hatte das schon richtig verstanden.

Dein Arbeitgeber gibt dir ja keine
Zitat von: Michael1990 am 08. März 2023, 12:06:20neuen Jobangeboten
sondern Aufträge.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Ja, so kenne ich es auch. Wenn die Zeit bezahlt wird, muss man zur "Arbeitszeit" verfügbar sein, ich kenne es sogar mir Anruf: "Bitte kommen Sie heute noch rein ...".
Termine müssen, wie sonst auch, außerhalb der normalen Arbeitszeiten gemacht werden.
Natürlich macht man's dann anders, soweit möglich, aber rechtlich gesehen, wenn der AG doch anruft, hat man Pech gehabt.  :weisnich:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Hartzer Rolle

Ich hatte man einen AG, die nur die Festnetznummer hatten. Wenn zuhause, theoretisch verfügbar. Wenn ich die Nummer erkannt habe und keine Lust hatte, bin ich halt nicht ran.
Niemand ist verpflichtet ein Handy zu haben. Leider stirbt das Festnetz immer mehr aus.

Michael1990

Ich dachte auch immer das ich auf "abruf" bin und theoretisch heute angerufen werden kann um noch heute beim Kunden anfangen zu können.
Dies wurde jedoch von meinem Sachbearbeiter verneint da eine gewisse Zumutbarkeit vorhanden sein muss. Ob das gesetzlich geregelt oder eine interne Regel meiner Zeitarbeit ist kann ich nicht sagen.

Ansonsten ist es natürlich schwierig Termine ausserhalb der Arbeitszeit zu legen wenn man nicht weiß ob es morgen mit einer Früh oder Spätschicht los geht.
Deswegen war ich überzeugt das es hier eine gesetzliche Regelung mit einer bestimmten Frist gibt.

So ganz "fein" bin ich mit der Situation bzw dem heutigen Urlaubstag definitiv nicht.

Sheherazade

Zitat von: Michael1990 am 09. März 2023, 14:03:41Ich dachte auch immer das ich auf "abruf" bin und theoretisch heute angerufen werden kann um noch heute beim Kunden anfangen zu können.
Dies wurde jedoch von meinem Sachbearbeiter verneint da eine gewisse Zumutbarkeit vorhanden sein muss.

 :schock:  Was für ein Sachbearbeiter? Der vom Jobcenter? Der kann nur die rechtliche Seite vom Jobcenter beurteilen und von der Seite aus hat er Recht - der Antritt neuer Arbeitsstellen bedarf einer gewissen Zumutbarkeit.

Deine Ausgangsfrage bezieht sich aber auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis, das Arbeitsrecht und deinen Arbeitsvertrag als Grundlage. Ein -von deinem AG zugewiesener- neuer Einsatz ist KEINE neue Arbeitsstelle, nur ein anderer Einsatzort.

Du solltest wirklich nicht verschiedene Sachverhalte miteinander vermengen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michael1990

Ich meinte den Sachbearbeiter meiner Zeitarbeitsfirma der mich betreut.
Dieser hat die Aussage getroffen das es nicht zumutbar wäre, wenn man Mitarbeiter am Morgen anruft um diese am Nachmittag beim Kunden einzusetzten.

Ob das bei der Zeitarbeit intern so geregelt ist oder es gesetzliche Fristen gibt und wie diese geregelt sind wurde nicht näher erläutert und hat mich zu dem Zeitpunkt auch nicht interessiert.

Dieses Mal hieß es lediglich " 22h zwischen bescheid geben und Einsatz ist zumutbar"


editiert:

Zitat von: Sheherazade am 09. März 2023, 14:08:06Ein -von deinem AG zugewiesener- neuer Einsatz ist KEINE neue Arbeitsstelle, nur ein anderer Einsatzort.

Was wiederrum eine theoretische Arbeitszeitänderung nach sich zieht und hier gibt es vom Gesetzgeber Fristen

Sheherazade

Zitat von: Michael1990 am 09. März 2023, 14:12:11Was wiederrum eine theoretische Arbeitszeitänderung nach sich zieht und hier gibt es vom Gesetzgeber Fristen

Ja, um kurze Wechsel zu vermeiden. Und wo siehst du da eine einzuhaltende Frist, wenn du unter laufender Bezahlung zu Hause bist und auf einen neuen Einsatz wartest? Fast 24 Stunden Vorlauf sollten doch wirklich reichen.

Jeder Arbeitnehmer muss seine Termine ausserhalb der Arbeitszeit planen ODER dafür Urlaub nehmen. Alternativ kommt noch unbezahlte Freizeit in Frage, aber das willst du ja wohl auch nicht. Als du den Termin vereinbart hast, hättest du auch gleich deinen Arbeitgeber informieren können, dass du am Tag X Urlaub brauchst, dann hätte man dich für den Tag gar nicht eingeplant.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michael1990

Und was sind meine Arbeitszeiten?
Der letzte Arbeitseinsatz hat mit einer Spätschicht angefangen. Dieser fängt mit einer Frühschicht an.
Hätte ich wie geplant erst am kommenden Montag gestartet dann würde mein erster Arbeitstag mit einer Spätschicht anfangen (Eine Schlussfolgerung auf die Frühschicht dieser Woche)

Stunden abbauen war für meinen Arbeitgeber keine Option sondern lediglich ein Urlaubstag samt Verschiebung des Eintrittdatums um ein Tag.



Irgendwie geht das gerade in die falsche Richtung. Nun gut...
Alleine das Du scheinbar erwartest das man sich für jeden Termin welcher 24h davor abgesagt werden muss pauschal ein Urlaubstag nehmen soll...

Sheherazade

Zitat von: Michael1990 am 09. März 2023, 14:41:42Und was sind meine Arbeitszeiten?

War mir klar, dass du das gerade nicht verstehen willst. Wenn du bezahlt zu Hause auf einen neuen Einsatz wartest, ist das zum Beispiel Arbeitszeit - zumindest das von dir nicht genannte Zeitfenster, in dem du telefonisch erreichbar sein musst. Hast du einen neuen Einsatz bekommen, werden dir die Arbeitszeiten mitgeteilt.

Und jetzt liest du bitte mal selber nach, was ein kurzer Wechsel im Schichtdienst ist, das wird mir hier nämlich gerade zu doof.

Im übrigen erwarte ich mal gar nichts, schon gar nicht von dir, ich bin allerdings gut über meine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer informiert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"