Arbeitslosmeldung Frist versäumt

Begonnen von Benny74, 08. März 2023, 12:25:21

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Benny74

Hallo,

ich war heute bei der ARGE. Jetzt war ich zu spät und häte im Februar kommen müssen, weil der Vertrag auf 31.5. befristet ist.

Mir wurde schon gesagt, dass das eine Sperre nachsich ziehen wird. Es würde mir aber freistehen in der Begründung im Fragebogen anzugeben, dass ich das nicht wusste, wenn das stimmt. Der Fragebogen erwartet mich vermutlich, wenn ich das Online weiter ausfülle, wofür ich heute Unterlagen und Zugangsdaten erhalten habe.

Meine Frage ist, ob die Begründung etwas an der Sperrzeit verändern kann und welche Begründung empfehlenswert ist.

Ich wusste es eigentlich nicht. Ich habe zwar mal davon gehört, dass es das mal gab, aber meine letzte Information oder Vermutung war, dass das abgeschafft wurde, weil es juritisch problematisch war und bei Klagen nicht durchgesetzt werden konnte.

LG Benny

Sheherazade

Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 12:25:21Meine Frage ist, ob die Begründung etwas an der Sperrzeit verändern kann und welche Begründung empfehlenswert ist.

Du hättest es wissen müssen, weil es gerade in befristeten Arbeitsverträgen drin stehen muss. Also wäre das die einzig mögliche Begründung, die Sperrzeit abzuwenden. Die aber nicht eintreten wird, wenn du eine angebotene Verlängerung annimmst oder einen neuen Arbeitsvertrag hast. Die Sperrzeit sollte auch nicht mehr als eine Woche betragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benny74

Ja, eine Woche. Das wurde mir auch scho0n gesagt. Ich habe noch mal Glück im Unglück gehabt, Es ist trotzdem im Alltag untergegangen und war reiner Zufall, dass ich heute überhaupt dort war. Alles noch verschmerzbar.

Sheherazade

Diese Arbeitssuchendmeldung kann man auch sehr gut telefonisch erledigen, muss man gar nicht für hin.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 12:25:21dass ich das nicht wusste,

Unwissenheit, schütz nicht vor Strafe ....So abgedroschen wie der Spruch sein mag, stimmt er leider !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Benny74

Genau das habe ich auch gedacht. Es erklärt zwar warum es passieren konnte, aber mehr auch nicht.

Sheherazade

Hast du denn mal in deinen Arbeitsvertrag geschaut ob ein entsprechender Vermerk enthalten ist?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Benny74 am 08. März 2023, 12:25:21Meine Frage ist, ob die Begründung etwas an der Sperrzeit verändern kann und welche Begründung empfehlenswert ist.
wenn du natürlich noch in Verhandlungen mit deinem AG gestanden hast, wegen einer Weiterbeschäftigung könntest du das ja nicht wissen. Wenn es das erste Mal war, kommt meistens nichts, aber verlass dich nicht darauf. Wichtig auch wenn jemand Bewerbungen in der Zeit nachweisen kann.
Bei arbeitssuchend gilt das.