Rückforderung Jobcenter durch Überzahlung

Begonnen von Tony Montana, 09. März 2023, 14:08:37

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Tony Montana

Hi,

ich fange direkt mal gleich an.  :smile:

meine Frau arbeitet Teilzeit, dadurch ergeben sich in meiner 4-Personen BG (Frau mit 2 Kinder) Überzahlungen und demzufolge Rückforderungen seitens des Jobcenters, schon auch wegen Urlaubs und Weihnachtsgeld. Sie ist erst ende letzten Jahres vom Mini-Job auf Teilzeit gewechselt. Bisher war es immer so, das sich mal Beträge zwischen 200,- und 400,- Euro Rückforderungen ergaben, das habe ich dann mit zweimal oder in 50,00,- Euro Raten immer abgetragen. War auch nicht leicht, aber immer noch im Rahmen des irgendwie machbaren, man will es ja auch los sein, um Ruhe zu haben.

Jetzt aber wollen sie 2.560,00,- EURO wieder haben. Utopisch und völlig unmöglich, kann ich nicht zahlen und werde ich auch nicht zahlen. Es geht mir jetzt nicht darum, ob Fehlberechnungen vorliegen oder sonstiges oder per se Widrspruch in dieser Richtung einzulegen. Alles ab 500,00,- aufwärts ist einfach nicht möglich für mich, da ändert ein Streit um hier 100,00,- Euro oder da 300,00,- Euro auch nichts mehr dran. Die Berechnungen zweifele ich auch nicht an, um diesen Punkt abzuhaken.

Ganz auf einen Schlag bezahlen ist ohnehin unmöglich, aber auch auf die Leistungen angerechnet, wäre die Rate immens hoch, weil sie angemessen zu Forderungsumme sein sollte. Mit 50,00,- Rate brauche ich da wohl bei so einem Betrag gar nicht erst ankommen. Ich weiss, bis zu 10% oder 30% können die zapfen. Dennoch, es geht um die Dauer, wie lange man damit auch beschäftigt wäre. Man hat nicht mal ein Drittel durch, käme vermutlich schon die nächste Rückforderung, was ein Teufelskreis wäre.

Ich habe auch schon in der "Anhörung zur Aufrechnung" widersprochen, das auf meine Leistungen angerechnet wird, also ein monatlicher Abzug auf diesem Wege statt findet. Denen also mitgeteilt mit ich mich dann mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit Recklinghausen auseinanderzusetzen habe.

In meiner schriftlichen "Anhörung zur Aufrechnung" habe ich denen auch meine ganze Situation geschildert, ohne hier gross auf die Details einzugehen. Nur kurz, ich ging auf die Inflation ein, die unberechenbar ist und sich monatlich in den Lebensmitteln steigert, Kinder im ständigen Wachstum (Bekleidung Sommer wie Winter), das Renovierungen nicht vorankommen, Abnutzungserscheinungen im Haushalt und das, dass, Anspar-Konzept (Rücklagenbildung) ad absurdum geführt wäre, wenn ich grosse Summen zu Ratenzahlungen benutzen muss, denn schon meine privaten Gläubiger kann ich nicht befriedigen, warum sollte ich das dann beim Jobcenter können?

Sie bieten eine Anhörung an, also haben sie mal eine bekommen. Die werden natürlich stur ihr Ding trotzdem durchziehen, das ist mir klar.

Seit 24 Jahren gebe ich beim Gerichtsvollzieher alle 2-3 Jahre mit 2 Jahre Gültigkeit die Vermögensauskunft aufgrund fruchtloser Pfändungsversuche ab, die sich früher auch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nannte. Damit bin ich sozusagen fein, das bin ich gewohnt.

Hab schon ewig ein Pfändungsschutzkonto und weiss der vielen Dinge auf was ich da alles achten habe. Der Gerichtsvollzieher ist jedesmal erstaunt und wir lachen uns gemeinsam kaputt wie vorbereitet ich da in seinem Büro auftauche, er scheint anderes gewohnt zu sein. Man geht höflich und sachlich miteinander um, er macht nur seinen Job. Er nimmt einen auch nichts weg, alleine die ganze Technisierung sorgt für einen Werteverfall von Geräten, im Gegenzug stehen Versteigerungskosten und der Gewinn der dabei rauskommen soll, lohnt kaum noch, das er dafür heutzutage vor die Haustür ausrückt. Primär geht es bei der Pfändung immer eher darum, kann man was zahlen, wenn nicht, kommt die Vermögensauskunft, an die ein Gläubiger das meiste Interesse hat. Alles andere steigert nämlich auch seine egenen Kosten, die zwar im Anspruch gegen einen Schuldner stehen, aber wann und überhaupt sie beglichen werden, steht auf einem anderen Blatt. Das ist schon alles an der Sache.

Man wird sozusagen "Profi" mit der Zeit. Der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist nicht weniger an dieselben Gesetze im Pfändungsbereich gebunden, vielmehr dann der wohl beauftragte Zoll, als wie ein Gerichtsvollzieher. Beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit soll sogar nach 4 Jahren die Forderung verfallen. Das Bundessozialgericht hat nämlich durch seine Entscheidung vom 04.03.2021 (B 11 AL 5/20 R) dem Ganzen ein Ende gemacht. Das höchste deutsche Sozialgericht hat nämlich entschieden, dass Erstattungsforderungen der Jobcenter binnen vier Jahren verjähren und auch die Mahnungen der Jobcenter die Verjährung nicht unterbrechen.

Ich erkläre das alles, damit ihr meinen eigenen Wissenstand zu diesen Dingen auch wisst.

Wo ich jetzt nicht sicher bin und damit komme ich endlich zu meiner Frage, können die trotzdem auf die Leistungen anrechnen obwohl ich widerspreche, oder werden sie es nun Jobcenter Inkasso übergeben? Mit Inkasso kann ich gut leben.

Es ist nämlich auch nicht gesagt, das sie gleich ins Äußerste gehen werden, also zwangsvollstrecken, sondern mahnen und mahnen und dann der erwähnte Verfall eintritt. Vor 16 Jahren hatte ich das nämlich schon einmal, sie mahnten nochmal, seitdem nie wieder was von einer alten Sache gehört, natürlich inzwischen längst verfallen.

Mir macht nur Sorge, das direkt an die Leistungen per Abzüge aufgerechnet wird, trotz das ich dessen widersprochen habe, also nicht an Inkasso übergeben wird.

Über Rückmeldungen dazu, würde ich mich freuen. Danke.  :zwinker:

Ratlos

Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Das höchste deutsche Sozialgericht hat nämlich entschieden, dass Erstattungsforderungen der Jobcenter binnen vier Jahren verjähren und auch die Mahnungen der Jobcenter die Verjährung nicht unterbrechen.
Immer vorausgesetzt, dass kein Vollstreckungsversuch stattfindet. Der hemmt die Verjährung und die Frist beginnt von neuem an zu laufen.
Sollte aber ein Durchsetzungsverwaltungsakt (z.B. Zwangsvollstreckung bzw. Aufrechnungsbescheid) erfolgen gilt soweit ich weiß die 30-jährige Verjährungsfrist.

Die Überleitung an den Inkasso Service muss von der Trägerversammlung durch Beschluss widerspruchsfrei entsprechend der Normenklarheit erfolgen.  Lass dir den Übertragungsbeschluss zeigen  - siehe § 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB II

Eine unwirksame Übertragung des Forderungseinzuges an IKSR führt auch zur Unwirksamkeit aller Handlungen des Inkasso-Service. Der Inkasso-Service darf nicht mit laufenden Leistungen aufrechnen

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 16:40:41Der Inkasso-Service darf nicht mit laufenden Leistungen aufrechnen

Der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit  betreibt ja ohnehin nur Forderungsmanagement, beauftragt schlimmstenfalls das Hauptzollamt für die Vollstreckung, somit hat damit meines Wissens der IS auf die Leistungen keinen Einfluss. Das wäre ja auch schräg.

Mir geht es im Kern nur darum, ob die Sachbeabeiterin die zuständig für die Bewilligung von Leistungen ist, ohne Abgabe an Inkasso selbst, ohne meinen Willen die Leistungen aufrechnen darf. So kann ja auch verfahren werden, meist war es aber sonst so, das ich das auch selbst wollte, "Verzicht auf Aufrechnungsschutz" nennt sich das. Diesen Verzicht auf Aufrechnungsschutz habe ich vorsorglich jedoch widersprochen. Ich bin der Meinung, nun muss sie an den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit  übergeben, genau das was ich ja will und darf selbst nicht mehr aufrechnen, das ist hier mein Anliegen, ob dem auch wirklich so ist?

Die einzige Schwachstelle die ich (wir) haben, ist der Job meiner Frau, zumindest bei ihrem Anteil der BG aus der Gesamtforderung, da könnte der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit über den Zoll versuchen pfänden zu lassen. Zumindest ist das bei privaten Verbindlichkeiten mit Gläubigern wie Versandhäuser, Bankkredite etc. ja auch so.

Auf der anderen Seite wird durch sowas ja ein Job gefährdet, weil das kein Arbeitgeber wegen dem Verwaltungsaufwand in der Lohnabteilung gerne mitmacht, da jeden Monat Neuberechnungen anstehen, ob und wieviel davon zur Pfändung nach der Pfändungschutztabelle raus geht. Was aber wiederum sinnfrei wäre, weil man dann wieder durch möglichen Jobverlust deshalb, mit mehr Leistungansprüche beim Jobcenter da steht. Ob die sowas trotzdem praktizieren? Ich weiss, ein Arbeitgeber darf wegen Pfändungsversuche nicht kündigen, aber wie das so ist, sucht man dann eine anderen Grund oder muss erstmal dagegen klagen.

Ratlos

Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 22:38:54Die einzige Schwachstelle die ich (wir) haben, ist der Job meiner Frau, zumindest bei ihrem Anteil der BG aus der Gesamtforderung, da könnte der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit über den Zoll versuchen pfänden zu lassen.
Wenn keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, wird der Partner einer BG bei der zu bemessenden Pfändungsgrenze nicht berücksichtigt - siehe § 850 c ZPO.
Der IS kann z.B. kleine Raten gewähren.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 22:38:54ohne Abgabe an Inkasso selbst, ohne meinen Willen die Leistungen aufrechnen darf.
M.E. darf sie das bis 30 % je nachdem wie der Fall gelaufen ist.

Eine Aufrechnungsschutzverzichtserklärung ist rechtswidrig.
Und solange kein Trägerbeschluss vorliegt geht gar nichts.
Wir wissen nicht was deine Frau netto verdient, kennen die Höhe der Schuld nicht und wissen auch nicht ob noch andere Gläubiger vorhanden sind.
Offensichtlich willst du die Schuld nicht bezahlen. Liege ich da richtig?


Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 11:15:02Offensichtlich willst du die Schuld nicht bezahlen. Liege ich da richtig?

Wurde im Eingangsbeitrag bereits sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.

Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37kann ich nicht zahlen und werde ich auch nicht zahlen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tony Montana

Die Gesamtforderung ist aufgeteilt in:

810,67,- Ich
810,67,- Meine Frau
509,21,- Kind 1
429,87,- Kind 2

Gesamt: 2560,42,-

Wir leben als Familie auch im Haushalt zusammen, keine Scheidung, Trennng oder sowas.

Meine Gattin verdient im Durchschnitt 1330,- Netto im Monat im Teilzeit-Job. Das Jobcenter rechnet natürlich schon alles an. Der Verdienst meiner Frau unterliegt jedoch oft Schwankungen, je nach ob Überstunden enthalten,  dann mal Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Die können die Leistungen also immer nur schätzen die sie bewilligen, dadurch ergeben sich die Rückförderungen durch Überzahlung. Das wird natürlich auf die ganze Bedarfsgemeinschaft gemacht, also 4 Personen.

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2023, 11:21:03
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 11:15:02Offensichtlich willst du die Schuld nicht bezahlen. Liege ich da richtig?

Wurde im Eingangsbeitrag bereits sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.

Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37kann ich nicht zahlen und werde ich auch nicht zahlen.

Völlig richtig, ich will das nicht zahlen, weil ich es bei solch einem Betrag nicht kann. Hab sonst immer zurück gezahlt, aber bei solch einer Summe würde man ja nie fertig werden, zumal die Raten entsprechend hoch wären. Und die Sache ist ja auch so, Rückzahlngsforderungen ergeben sich fast jedesmal, ich wäre noch längst nicht fertig, käme die nächste ins Haus, das wäre also ein Fass ohne Boden. Zum Schutz meiner Familie muss ich da bei so einem utopischen Betrag die Notbremse ziehen, sonst zahlt man sich dumm und dämlich.

Es ist ja nicht so, als wäre Hartz IV himmeljauchezend zum Party machen, da ist man schon weit unten genug, aber wenn da Übergriffe am Einkommen statt finden, bleibt nichts mehr und das nun vor allem in diesen Zeiten der Inflation, wo alles fast doppelt so teuer geworden ist. Man geht in den Supermarkt und stellt jedesmal schon fast wöchentlich wieder fest, was, schon wieder alles teurer geworden ist, solche Sprünge kenne ich nur vom hören sagen und das mit meinen 54 Jahren, habe das selbst so schlimm nie erlebt. Man steht da nur noch mit offenen Mund vor den Regalen und kann das nicht glauben was da abgeht, alles kaum noch bezahlbar.

Der Staat ist nicht unschuldig an der Misere, wenn man bedenkt was die Sanktionen gegen Russland bewirken und vor allem die Weigerungshaltung günstig Rohstoffe von diesen zu nehmen, das fügt eher uns allen Schaden zu, doch nicht den Putin. Das bringt gegen den Krieg in der Ukraine gar nichts, aber man hält trotzdem dran fest und die Bürger hier bluten dafür. Das hat erstmal so mit meiner Angelegenheit natürlich nichts zu tun, aber ich muss dann sehen, jeden Cent zu schützen, weil da eben keine Spielräume sind. Gerade erst Ende letzten Jahres habe ich wieder eine Rückforderung beglichen, das war so um die gesamt ca 230,00,-. Euro, das ist aber noch im Rahmen. Aber über 2.500 Euro??? Das zehnfache gegen vorher? Da muss ich passen und die rote Linie erklären.

Habe ich es nur mit Inkasso zu tun, kann man auf Zeit spielen, womöglich es bis zur Verjährung schaffen oder ansonsten die Zwangsvollstreckung über sich ergehen lassen. Damit habe ich sowieso immer zu tun, bin ich drauf eingerichtet und kenne das Metier auch gut. Zieht meine Sachbeabeiterin für Leistungen direkt selbst ab, ist natürlich Arschkarte.

Das schlimmste was sonst noch passieren könnte, das der Anteil meiner Frau direkt beim Arbeigeber  Pfändungsversuche unterliegen könnte, das wir zumindest diesen einen Betrag dann zahlen werden müssen, um den Job nicht zu gefährden. Bei ihr können sie ja nicht hinsichtlich der anderen Mitglieder der Bedarfsgemneinschaft pfänden, es gibt ja keine Sippenhaft. Die Kinder sind bei mir als Haushaltsvorstand, da ich der ursprüngliche Antragsteller der Leistungen bin. Meine Frau bekommt immer einen gesonderten Bescheid, zumindest bei Forderungen, sonst auch nicht.



Ratlos

Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Aber über 2.500 Euro??? Das zehnfache gegen vorher?
Hast du genauestens geprüft ob die Summe stimmt, überhaupt stimmen kann?
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Habe ich es nur mit Inkasso zu tun, kann man auf Zeit spielen, womöglich es bis zur Verjährung schaffen oder ansonsten die Zwangsvollstreckung über sich ergehen lassen.
Das Zeitspiel klappt nicht lange. Ist nichts pfändbares vorhanden gibt es ein Abstandsprotokoll. Das kennst du sicher!
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Das schlimmste was sonst noch passieren könnte, das der Anteil meiner Frau direkt beim Arbeigeber  Pfändungsversuche unterliegen könnte,
Das kann ich nur beurteilen wenn ich den Verdienst deiner Frau kenne. Der pfändungsfreie Betrag steht in der Pfändungstabelle in § 850 c ZPO. Kannst also selber nachsehen.
Ein P Konto wird ja hoffentlich bestehen?!

Sollte Pfändungsfreiheit bestehen würde ich das gleich dem JC bzw. IS mitteilen und Lohnbescheinigung unter Berufung auf die Tabelle als Beweis mitschicken.
Damit nimmt du den Grund für eine dann sowieso fruchtlose verlaufende Lohnpfändung beim AG.

Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 15:36:32
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Aber über 2.500 Euro??? Das zehnfache gegen vorher?
Hast du genauestens geprüft ob die Summe stimmt, überhaupt stimmen kann?

Offensichtlich.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Die Berechnungen zweifele ich auch nicht an, um diesen Punkt abzuhaken.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Habe noch die Frage für welchen Zeitraum die 2.560 € durch JC überzahlt wurden.
Ich muss mir das mal in Ruhe durchdenken. So hohe Überzahlungen wegen Schwankungen durch Überstunden? Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld gibt es max. je 1 mal im Jahr.
Unstreitig steht jedenfalls dass das Geld durch eigenes Einkommen (wie auch immer) vorhanden war und dass das auch stimmt denn TE bestätigt ja die Richtigkeit.
Dementsprechend wäre der Betrag doppelt verbraucht worden.

Sheherazade

Die Frau des TE ist Ende letzten Jahres von Minijob auf Teilzeit gegangen. Von daher war die Überzahlung vorhersehbar bzw. in der Höhe berechenbar.

Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 19:19:44Dementsprechend wäre der Betrag doppelt verbraucht worden.

Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Die Überzahlungen kommen bei Euch regelmäßig vor.
Da du die Berechnung nicht anzweifelst kennst du dich auch anscheinend mit der Berechnung aus.
Wenn dir das alles bekannt ist, warum legst du das Geld nicht beiseite um später die Überzahlung zu begleichen anstatt jetzt zu versuchen dich um die Rückzahlung zu drücken?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ellen_Alien

Zitat von: Sensoriker am 11. März 2023, 02:43:51warum legst du das Geld nicht beiseite um später die Überzahlung zu begleichen anstatt jetzt zu versuchen dich um die Rückzahlung zu drücken?
Seine Zahlungsmoral und wie gut er über seine Rechte als Schuldner informiert ist, hat er im Beitrag 1 hinreichend erläutert.

madinksa

Ich bin auch leicht abgestoßen.
Die Kinder sind bestimmt stolz wie Bolle auf ihren Vater.

Ratlos

Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37seit 24 Jahren gebe ich beim Gerichtsvollzieher alle 2-3 Jahre mit 2 Jahre Gültigkeit die Vermögensauskunft aufgrund fruchtloser Pfändungsversuche ab,
Nachdem du jetzt 54 Jahre bist hastdu also mit 30 Jahren die ersten Schulden ohne jede Tilgung gemacht.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Vor 16 Jahren hatte ich das nämlich schon einmal, sie mahnten nochmal, seitdem nie wieder was von einer alten Sache gehört, natürlich inzwischen längst verfallen.
Sollte damals ein Durchsetzungsverwaltungsakt ergangen sein ist nichts verjährt. Dann beträgt die Frist 30 Jahre
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19muss ich da bei so einem utopischen Betrag die Notbremse ziehen, sonst zahlt man sich dumm und dämlich.
Die Notbremse hättest du ziehen sollen bevor du das Geld 2 mal verbraucht hast.
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Übergriffe am Einkommen statt finden,
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Da muss ich passen und die rote Linie erklären.
Die "rote Linie" hast du wissentlich selbst überschritten durch eigene Übergriffe am gemeinsamen Einkommen.

Der TE sucht nun offenbar die Schuld beim JC und beruft sich auf fehlerhafte Schätzung des JC, die er aber zwangsläufig bemerken musste.
Das nennt sich dann "grobe Fahrlässigkeit" des TE.
Damit liegt m.E. ein aktives (vorsätzliches) Fehlverhalten vor das eine Aufrechnung von 30 % ermöglicht.
Für mich ist der Thread damit erledigt.

Das Geld war doppelt vorhanden, wurde unrechtmäßig verbraucht und damit stand von Anfang an fest, dass eine Rückzahlungsforderung kommen wird.
Offensichtlich wurde der selbst erwirtschaftete Betrag von 2.560 € der Höhe nach dem JC nicht gemeldet sonst hätte es zu keiner so hohen Überzahlung kommen können.

M.E. liegt hier grobe Fahrlässigkeit vor wenn Dinge (Lohnänderungen) nicht gemeldet werden, deren Meldepflicht aber  jedem bekannt sein muss.

Die Schuld für die Überzahlung liegt damit nicht in einer fehlerhaften Einkommensschätzung des JC, sondern alleine beim LE.

Ja, es gäbe die Möglichkeit eine direkte Lohnpfändung beim AG der Ehefrau zu verhindern.
Aber es ist nicht meine Aufgabe juristische Hinweise zu geben die das JC mithin die Allgemeinheit schädigen.
Das Ganze fällt meiner Meinung nach schon fast in die Kategorie "Sozialbetrug".
Aber vielleicht gibt es hier weitere User die den Vorgang anders beurteilen.






Ratlos

Aufrechnungen sind soeit ich weiß auf 3 Jahre max. begrenzt. Das entspricht einer Monatsrate von 71,11 € = also machbar, wenn man denn will.
Aber wenn man 24 Jahre lang die eV (= Vermögensauskunft) abgegeben hat dürfte das nicht mehr von Relevanz sein. :schaem: