Rückforderung Jobcenter durch Überzahlung

Begonnen von Tony Montana, 09. März 2023, 14:08:37

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Tony Montana

#30
Zitat von: Ottokar am 13. März 2023, 16:58:00Ein P-Konto darf nur als Einzelkonto geführt werden, trotzdem nutzt ihr dein P-Konto als Gemeinschaftskonto, statt für deine Frau ein eigenes zu führen?
 :schock:

Es ist ja auch kein Gemeinschaftskonto, sonst wäre ein P-Konto so nicht möglich.  :wand: Kontoinhaber bin ich, Zahlungsempfänger im Falle ihres Lohns meine Frau. Hab ich auch an keiner Stelle hier anders dargelegt. Ja, das geht, das ist völlig legitim.  Arbeitgeber, Jobcenter wie auch Gerichtsvollzieher haben das seit vielen Jahren auch nie moniert. Ist ja auch ein freies Land. Nicht grundlos steht oft in Ausfüllformularen hinsichtlich Kontoverbindung Empfänger und wer der Kontoinhaber ist.

Wir sind Barzahler an den Verkaufskassen, keine Kartenzahler, zahlen keine 3 bekackten Brötchen beim Bäcker mit dem Telefon...lach...und sonstigen Firlefanz, es spart Kontogebühren statt für 2 Konten zu zahlen. Wenn die Haushaltsplanung in der Beziehung funktioniert, ist das alles kein Problem, da machen wir alles zusammen. Wozu in dieser Konstallation zwei Konten führen? Unser Bargeld ist immer Zuhause, bis auf das was wir für Online Zahlungen oder zu erwartende Rechnungen drauf lassen.

Selbst Amazon beanstandet das seit Jahren nicht, da haben wir jeweils ein Bestellaccount/Konto, aber jeder von uns dasselbe Bankkonto für Zahlungen aufgeführt. So für Kleinkram, sonst benutzen wir Amazon Gutscheine.

PayPal hat sie meine Daten, wenn sie woanders was macht. Läuft eh über ihr Telefon, weil diese Idioten von Paypal einen zu Tode prüfen, ich selbst hab und will kein Smartphone oder so. Bei vielen Menschen mag sowas nicht gut funktionieren, aber das ist eben Vertrauenssache und da sind wir fein mit. Damit sparen wir im Jahr 120,00,- Kontogebühren, als würde es ein weiteres Konto geben. Zudem ist es praktischer, wenn man Rechnungen bezahlt, statt alles hin und her zu switchen. Ist doch eh ein Haushalt. Daher passt es bei uns schon.



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@Ratlos

Bist du eigentlich immer so anstrengend, mit schwerer Auffassungsgabe und auch Dinge falsch interpretierend? Ich habe langsam den Eindruck.

Dann bröseln wir das mal auf, aber danach mag ich dann auch wirklich nicht mehr, weil ich nicht dein Unterhalter sein will:

Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33Kaum, denn alle Waren stehen meistens/immer unter Eigentumsvorbehalt – siehe § 449 BGB, so dass § 263 StGB kaum zur Anwendung kommen kann.


Ja, das tun sie grundsätzlich, zumindest bis zur vollständigen Bezahlung.

Wird wenn auch selten praktiziert, sie wollen ja das Geld und nicht schon verwendete Ware zurück. Sowas könnte ein Fallszenario sein, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Rechnungskauf von einem Mitarbeiter versäumt wurde, Verkäufer also ein Fehler machte, das Gerät geht raus, sie merken es selbst erst als schon unterwegs, schreiben des dem Käufer und wollen das Geld umgehend, also nicht erst in 2 oder 4 Wochen oder sofort das Gerät zurück.

Der Eingehunsgbetrug unterliegt einer gewissen Beweiskraft des § 263 StGB. Das nicht bezahlen ist eine Hürde wie ich erwähnte, aber dadurch das der Besteller / Kunde das Gerät nicht heraus gibt, käme das bei Gericht zum § 263 StGB natürlich mit zur Sprache, als Erschwernis für den Angeklagten. Er zahlt nicht, schon mal nicht gut, aber Sache behalten trotz Herausgabe begehren des Verkäufers, stärkt den Verdacht zum Eingehungsbetrug. Nun verstanden?

Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28Schlimmstenfalls kann man sich vorab mit der Staatswanwaltschaft einigen
Nicht bei solchen Bagatell-Schuldsachen. Bei Forderungen des JC treffen aber Sozialrecht und Zivilrecht aufeinander.
Und das macht es etwas komplizierter.


Ähmm....das mit der Staatswanwaltschaft gehörte noch zum Fallbeispiel mit dem Computer, hat nichts mit dem JC jetzt zu tun. Zumindest das, hättest du heraus lesen können.


Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33Leider weigerst du dich mir zu erklären wie es zu einer Rückforderung von 2.560 € kommen konnte.


Das ist keine Weigerung, sondern ich weiss es einfach selbst nicht, wie die auf solche Summe kommen. Das kannst du glauben oder auch nicht und dich weiter daran aufhängen. Da du nicht mein SB bist, kannst du aber gerne annehmen das ich kein Grund habe dich zu belügen, wozu auch?

Ich bin in vielen Dingen gut, allerdings nicht in Mathe und deren komplexen Tabellen, und damit geht es bei diesen unübersichtlichen Bescheiden sehr vielen Menschen so. Ich sagte es doch auch schon, ich vertraue eben darauf, das sie stimmen. Und es ist nur eine Vermutung, das es mit dem Wechsel vom Mini-Job zum Teilzeit Job meiner Gattin sowie dem Weihnachtsgeld zusammen hängen könnte. Am 07.07.2022 teilte ich dem JC dem Wechsel vom Mini-Job zum Teilzeit Job mit, und am 21.07.2023 sandte ich denen auch schon den neuen Arbeitsvertrag. Mit schon selbigen Datum 21.07.2023, also recht schnell, verfassten die gleich einen Änderungsbescheid daraufhin. Wie gesagt, ich sende denen alles per Mail, habe die direkte Adresse meiner zuständigen Leistungsabteilung, also dieses Teams, daher immer alles schnell.

Am 07.08.2022 bekam das JC die erste Verdeinstabrechnung für Juli 2022 mit dem Einkommensbetrag von 1.529,94- EURO.  Während es im Juni  also den Monat davor, noch 382,76,- EURO  im Mini-Job waren.  Im August 22 wurde 1.616,94,- EURO verdient, da kam alles eben durch Mehrarbeit (Überstunden).

September 22, dann 1.278,28- EURO.

Änderungsbescheid des JC am 19.10.2022

Weiter beim Arbeitseinkommen meiner Frau:

Oktober 2022, Verdienst 1.356,25- EURO. 

November 2022,  Verdienst 2.234,27,- EURO mit Weihnachts-Gratifikation.
Dezember 2022, Verdienst 1.331,67,- EURO

Januar 2023, Verdienst 1.366,14,- EURO
Februar 2023, Verdienst 1.298,35,- EURO

Anrechnungsfreie Bonus-Zahlungen des Staates, wie Corona-Bonus, Energiepauschale und Inflationsausgleich hab ich raus gerechnet. Die Weihnachts-Gratifikation wird natürlich angerechnet.

Ich rechnete auch mit einer Rückforderng, das ist ja klar, aber eben nicht mit solch einer Horrosumme. Sie arbeitet bei REWE, womöglich hat man Mitarbeiterrabatte oder sonstwas noch mitberechnet, die nicht bar fliessen, sondern beim Enkauf per Mitarbeiter-Karte abgezogen werden, ich weiss es nicht.

Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33Da kann schnell Sozialbetrug indiziert werden und auch Anzeige erfolgen.

Ach Gottchen. :grins:  Das glaube ich nicht. Denn noch einmal, ich reiche sofort jeden Monat die Verdienstnachweise der SB nach. Würde ich Infos unterschlagen, oder in die Länge ziehen bevor ich sie nachweise, dann wäre es etwas anderes. Ich habe dir schon mal dargelegt, das ich denen deren Forderung nicht widersprochen habe, sondern nur deren Aufrechnung. Und wenn ich denen vorab schreibe, ich werde mich mit Inkasso auseinander zu setzen haben, ist das noch kein Beleg für eine Zahlungsverweigerung, lässt auch Spielraum für eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Inkasso als Interpretation offen, z.B. durch eine geringere Rate, als bei direkten Abzug. Dann ist nämlich nur noch Inkasso zuständig. Man kann mit Texte viele schöne Sachen machen. Ob ich dann tatsächlich zahle, ist dann eine andere Baustelle, da würde das Mahn -und dann womöglich das Vollstreckungsverfahren einsetzen. Auch ist dann die Chance einer Verjährung durchaus gegeben.

Wenn sie jedoch 30% trotzdem abziehen wollen, dann nehme ich das eben hin. Ein Betrug ist für das Jobcenter hier keinesfalls irgendwo ersichtlich, ausser in deiner Fantasie vielleicht. Du magst in juristischen Dingen, zumindest nach eigener Prahlerei, vielleicht gut sein, hast aber Probleme zu verstehen, was das Gegenüber wirklich darlegt.

Zu meiner Person kann ich sagen, das ich keiner bin der Aufwand betreibt, in allen belangen. Ich werde mich jetzt nicht hinsetzen und alle JC-Bescheide wie Lohnabrechnungen meiner Frau gegenüberstellend durchgehen, um dann trotzdem nicht schlauer als vorher zu sein. Das Jobcenter dreht jeden Cent gnadenlos um, daher gehe ich davon aus, das die Bescheide stimmen, davon hab ich keinerlei Ahnung, wie man das aufdröselt. Eine Fehler beim JC kann man natürlich trotzdem nie ausschliessen. Ich kann auch nicht jeweils vorhersehen, was der Arbeitgeber kommenden Ersten zahlen wird, auch sind die Lohnabrechnungen ein paar Tage nach Geldeingang erst verfügbar, die dann sofort zum JC gehen. Ich arbeite monatlich mit dem Geld was alles kommt, das ist alles.

Nun wir werden ja sehen was passieren wird, aber sicher nichts, was mit deinem angedeuteten "Betrug" zu tun hat, denn zumindest die Jobcenter lesen ganz genau, was man äußert. Und sonst kläre ich denen das ggfl. auf.

Ich komme immer mehr zu dem Schluss, den Blödsinn hier, hätte ich mir ersparen sollen. Da wird nicht richtig gelesen was jemand meint, Dinge unterstellt und teilweise Quatsch erzählt.

Sollte der Thread hier nicht geschlossen werden, werde ich den Ausgang meiner Sache hier noch posten, aber ansonsten bringt mich dieser Zirkus hier nicht weiter.

Ratlos

Was regst du dich auf @ Tony Montana
Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33In deinen riesigen Schriftsätzen stehen eigentlich nur 2 Fragen im Vordergrund:

1. Kann die SB des JC gegen deinen Willen mit dem RS aufrechnen und
2. Kann eine direkte Lohnpfändung beim AG deiner Frau erfolgen
.
Und die sind beantwortet womit der Beweis erbracht ist dass aus deinen riesigen, dich selbst prahlenden Beiträgen die Hauptsache gelesen und erledigt ist.

Du willst uns hier deinen Wissensstand erklären, dabei gibst du lediglich halbrechtliches Allgemeinwissen von dir das fast jeder hier selber kennt.
Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 01:42:22Kontoinhaber bin ich, Zahlungsempfänger im Falle ihres Lohns meine Frau.
Noch nicht mal die einfachsten Sachen begreift dieser Prahlhansel. Zahlungsempfänger ist in jedem Fall der Kontoinhaber als Kontoverleiher.
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2023, 14:26:16Wenn ich dem Leistungsbescheid vertraue, soll ich Schuld haben?
Einen vorläufigen Leistungsbescheid als endgültig zu vertrauen beweist dein begriffliches Unvermögen und damit deinen phantasiereichen IQ.
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28Früher hab ich den Gläubigern immer geraten in derem eigenen Interesse die Forderng auszubuchen,
Dieser Satz sagt doch alles über dein Geschäftsgebaren aus.
Bestellen bzw. Kaufabsicht vortäuschen > nicht bezahlen > Gläubiger zum Geld-Verzicht auffordern.
Das ist nichts weiter als eine Erschleichung von Leistungen und beweist zudem deinen Charakter im Geschäftsleben und lässt sich auch nicht mit ,,Altlasten" kaschieren.
Ich schrieb:
Zitat von: Ratlos am 12. März 2023, 14:33:52Käufe ohne Zahlungsabsicht können leicht als Betrugsversuch gewertet werden.
Deine Antwort:
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28enke dran, mein Metier...*gg*
Toll! Dein Metier waren / sind – wie du selbst gestehst – Betrugsversuche!
Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 01:42:22Ich komme immer mehr zu dem Schluss, den Blödsinn hier, hätte ich mir ersparen sollen.
Bestimmt wären dir viele von uns dankbar gewesen!

Und jetzt Feierabend! Deine selbstherrlichen Ausführungen hier sind für mich zum  :kotz:

Ottokar

Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 01:42:22Ja, das geht, das ist völlig legitim. 
Das habe ich auch nicht bezweifelt nur muss man sich wegen der nur dich betreffenden Pfändung ständig darum kümmern, dass das Einkommen deiner Frau nicht gepfändet wird - vollkommen unnötig, wenn sie ein eigenes Konto hätte.

Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Wo ich jetzt nicht sicher bin und damit komme ich endlich zu meiner Frage, können die trotzdem auf die Leistungen anrechnen obwohl ich widersprech
Ja, können sie, wenn die Aufrechnung lt. Gesetz zulässig ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tony Montana

Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 14:29:10Das habe ich auch nicht bezweifelt nur muss man sich wegen der nur dich betreffenden Pfändung ständig darum kümmern, dass das Einkommen deiner Frau nicht gepfändet wird - vollkommen unnötig, wenn sie ein eigenes Konto hätte.

Naja das kannste beim Arbeitgeber in Pfändungsversuchen auch haben, eher versuchen sie sogar da abzugreifen, bevor es irgendwohin überwiesen wird. Eher sehe ich da Schwierigkeiten, nicht weil Kohle rausgehen könnte, aber der Job verlustigt werden kann.

Im Regelfall hat man jedoch vorher Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher, der überblickt die Lage, und wenn er schon sieht § 850c Pfändungstabelle, alles zusammen gerechnet auf Hartz IV Einkommen und dann das P-Konto, passiert nicht mehr viel, vorher schon Vermögensabgabe und gut. Die hartnäckigsten Gläubiger hab ich da schon mit allen Versuchen in allen Facetten durch, ausser eben beim Arbeitgeber meiner Frau.

Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 14:29:10
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Ja, können sie, wenn die Aufrechnung lt. Gesetz zulässig ist.

Ich bedanke mich recht herzlich, dann weiss ich bescheid. Dann ist das halt so.


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Zitat von: Ratlos am 15. März 2023, 11:46:05Du willst uns hier deinen Wissensstand erklären, dabei gibst du lediglich halbrechtliches Allgemeinwissen von dir das fast jeder hier selber kennt.

Das kannst du getrost mir überlassen, ich gebe langjährige Erfahrungswerte, Recherchen und Meinungen wieder, wie jeder andere hier auch. Rechtsberatung holt man sich schliesslich woanders. Was stellt dich eigentlich über andere, deine 2.220 Beiträge? Oder deine dreiste Arroganz?

Sorry, wenn mal einer dabei ist, nicht dein Ego krault. Das erkennt man an deinem "freundlichen Benehmen" Für mich sind alle User gleich. Und jeder entscheidet für sich selbst, was er annehmen möchte und was nicht, nicht du. Da bist du mit dieser Art ganz sicher bei mir am verkehrten geraten.

Zitat von: Ratlos am 15. März 2023, 11:46:05Noch nicht mal die einfachsten Sachen begreift dieser Prahlhansel. Zahlungsempfänger ist in jedem Fall der Kontoinhaber als Kontoverleiher.

Dito zum ersten Satz. Der Verwendungszweck bei Überweisungen dürfte dir wohl bekannt sein? Da steht z.B. Entgelt fuer (Name Ehefrau). Technisch wird zwar der Kontoinhaber als Zahlungsempfänger angesprochen, muss ja um der Zuordnung willen auch so sein, muss aber über den tatsächlichen Zahlungsempfänger, so erstmal nichts aussagen, besonders wenn ein anderer Hinweis im Verwendungszweck vermerkt ist. Zudem geht das Geld deshalb nicht automatisch in mein Eigentum über, wenn es für meine Frau überwiesen wird, denn wie du wenigstens da richtig feststelltest, bin ich in diesem Fall der Kontoverleiher.

Daher nochmal, was du schon zuvor ignoriert hattest:

Bei der Weitergabe der Kontoverbindung werden Kontoinhaber und Zahlungsempfänger in so einem Fall so sortiert weiter gegeben, z.b. dem Arbeitgeber für seine Lohnüberweisungen, sonst könnte das Geld womöglich zurück gehen und der Verwendungszweck weist auf den tatsächlichen Zahlungsempfänger hin. Dir muss man am besten von allem ein Bild malen, dein Accountname ist wohl Programm.

Zitat von: Ratlos am 15. März 2023, 11:46:05Dieser Satz sagt doch alles über dein Geschäftsgebaren aus.

Mal abgesehen davon, das nicht jeder deinen moralischen Kompass haben muss, der mir ehrlich gesagt hinten runter geht, muss ich wohl nicht mein Lebenslauf hier aufführen, wie man dazu gekommen ist, teilweise gab ich das ja dennoch schon an, kommt man als junger Mensch ganz schnell dazu, auch wenn man ganz ehrliche Zahlungsabsichten bei Abschluss hatte. Man wird unverschuldet arbeitslos, kann die Kreditraten nicht mehr bedienen und schwupps ist man drin.

Und wenn man sich anschaut wie Inkassounternehmen die Schuldner gegenseitig hin und her verkaufen, da ihr Geschäftsmodell mit dreisten Zinsen haben, die kaum einer gerichtlichen Prüfung stand halten, soll ich neben meiner Zahlungsunfähigkeit ein schlechtes Gewissen haben? Gehts noch? No Way!

Und Jahrzehntelang wird künstlich Geld in die Dinge gepumpt, denn alle Maßnahmen gegen Schuldner verursachen Kosten, dann müssen sie wohl zuviel davon haben. Wenn ich mich in einem Gläubiger hinein vesetze, würde bei mir schon spätestens nach einem Jahr der Groschen fallen, wenn man sich Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher wie Vollstreckungsgericht Auslagen anschaut. Das ist doch Schwachsinn, immer mehr Kohle eine aussichtlose Sache rein zu stecken, da kommt man eigentlich von selbst drauf und befasst man sich vorher schon intensiv mit.

Man kann soviele Ansprüche gegenüber Schuldnern haben wie man will, sie nützen doch nichts, wenn nichts dabei herum kommt. Und in den Fällen wo der Urspungsgläubiger längst die Sache verkauft hat, damit gar nichts mehr zu tun hat, muss ich den neuen Übernahme-Raffgeiern der Inkassobrut keiner Träne nachweinen.

Mach dich mal schlau wie Banken Kredite vergeben. Die Begriffe Giralgeldschöpfung und Fiat Money werden dir dabei helfen. Du bekommst von der Bank ein Kredit und dieselbe Summe wird aus dem Nichts geschaffen, das ist nicht von deren eigenen Sparanlagen. Schon das ist erstmal ein Plus, das vorher nicht da war. Dann wollen sie davon, von diesem Nichts, von dir Zinsen. Manche hinterlassen Häuser und anderes als Sicherheiten. Die Bank gewinnt immer, selbst bei denen, die nichts zurück zahlen können. Mit Luftgebilde machen die heute ihr Moos, nicht wie früher mit den Geldeingängen und Sparbüchern der Bankkunden. Allenfalls noch mit den Kontogebühren, aber sonst nur mit Kreditvergabe und Verkauf von einbehaltenen/gepfändeten Vermögenswerten, die als Sicherheit dienten. Und sie zocken, aber das geht auch mal nach hinten los, wie in der Krise von 2008 wenn die Monsterbanken, die dagegen kleineren Banken fressen. Der Steuerzahler muss dann Banken retten. Alles Aasgeier. Wer die bedauert und mit Moral kommt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Es ist kein Hohn, wenn ich den Gläubigern eine Ausbuchung empfehle und deren Zukunftsausichten hinsichtlich meiner Lebensituation darlege und das auch noch freiwillig, wo sie schon da hätten GV Kosten sparen können und ebenso mein Vollstreckungswissen, was keine Prahlerei ist, sondern man sich zwangsläufig durch diese Erfahrungen schlicht und einfach aneignet. Verbohrt reisst man sich also selbst weiter rein, statt rechtzeitig auszusteigen.

Inzwischen praktiziere ich das seit Jahren nicht mehr, für Inkasso-und Anwaltsbriefe ist nur noch der Papierkorb zuständig. Einlassen muss ich nur mit dem Gerichtsvollzieher, sonst mit niemanden. Je älter die Forderungen sind, da wird es auch schon ruhiger. Das Mahnen kann man trotzdem nicht sein lassen, bitte meinetwegen, ist ja deren Porto und Papier.

Zitat von: Ratlos am 15. März 2023, 11:46:05Und jetzt Feierabend! Deine selbstherrlichen Ausführungen hier sind für mich zum  :kotz:

Dito! Ich bitte darum. Wenn du still bist, werde ich es auch sein, deine Dreistigkeiten jedoch, werde ich nicht mehr hinehmen. Du bist von mir angewidert und du widerst mich an. Belassen wir es doch bei dieser kleinen Gemeinsamkeit.

Ratlos

Die Mitteilung an das JC dass mit einer Aufrechnung kein Einverständnis besteht,
ist jedenfalls keine rechtshemmende Einrede womit § 390 BGB nicht zur Anwendung kommen kann. :smile:

Ottokar

Die Aufrechnung von Erstattungsforderungen des JC ist in § 43 SGB II geregelt, § 390 BGB ist somit nicht anwendbar.
Die Anhörung vor der Aufrechnung ist lediglich formal.
Gegen die Aufrechnung, welche einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. § 43 Abs. 4 SGB II), kann Widerspruch eingelegt werden, der aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. § 39 SGB II), d.h. das die Aufrechnung frühestens nach Erlass des Widerspruchsbescheides beginnen kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tony Montana

Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 19:02:31Die Anhörung vor der Aufrechnung ist lediglich formal.

Endlich hat es jemand verstanden. Deshalb sage ich ja immer, wenn sie dann aufrechnen werden, ist es eben so. Erst wenn ich dagegen anfange zu trommeln, wenn etwas endgültiges kommt, dann wird es juristisch und da hätte ich keinerlei Grundlage bzw. Erfolgsaussichten, einen Widerspruch muss man schliesslich begründen.

In der "Anhörung zur Aufrechnung" wird jedoch von einer "Ermessensentscheidung" gesprochen und da hatte ich die Hoffnung, das was an der Summe, der Rate oder der Forderung an sich gemacht werden kann, sofern diese bei der Sachbearbeiterin verbleiben sollte, wenn ich meine wirtschaftliche Situation darlege und den Kosten die ich Zuhause so habe.

Dazu verlinke ich mal deren Schreiben an mich, um ein Verständnis von der "Anhörung zur Aufrechnung" zu bekommen:

https://pdfhost.io/v/sYG2Py6SH_JC_Anhoerung

Und wie ich darauf geantwortet habe:

https://pdfhost.io/v/ljGqY6ubJ_Anhrung_Antwort

Meine Frau hat selbigen mit 810,67,- Euro Forderung auch bekommen, bei mir sind als "Haushaltsvorstand" (nennt man das heute noch so?) als Antragsteller die Kinder mit gelistet. Vertretung der Bedarfsgemeinschaft nennt man das bei mir wohl eher. Oder Erwachsene bekommen Forderungen seperat. Bei Leistungsbscheide wiederum ist auch meine Gattin bei mir mit drauf, nur bei Forderungen erhält sie seperat Briefe.

Das der Grundsicherungsträger 10 % von der Regelleistung einbehält ist auch nicht zu beanstanden.

Eine Leistungskürzung über 23 Monate hinweg (bei 30%) hier dann 36 Monate, sehe ich mit dem Ansparkonzept des SGB II nicht mehr zu vereinbaren. Denn hohe und vor allem lange Ratenzahlungen, würden ja Rücklagen, die man aus dem Ansparkonzept bilden können soll, aufgezehrt werden, sie wären also nicht verfügbar. Mein Argument gegen die Forderung ist die zu lange Dauer und Höhe der Tilgung bzw. die Verringerung der Hilfeleistungen über einen unzumutbar langen Zeitraum hinweg.

Das angegriffene Ansparkonzept (Rücklagenbildung) habe ich in meinem Schreiben auch angesprochen.

Es gab sogar schon erfolgreiche Klagen gegen Darlehensrückforderungen (Mietkautionsdarlehen) gegen das Jobcenter. Es ist ja im Prinzip das gleiche, Rückforderungen greifen jedesmal in das Ansparkonzept ein, so sahen das auch schon Sozialgerichte. Nun will ich ja nicht gerichtlich klagen, aufgrund meines Schreibens zur "Anhörung zur Aufrechnung" wäre es ja im Rahmen der "Ermessensentscheidung" möglich, das man zumindest auf 10% runter geht. Landet es bei Inkasso, bleibt es natürlich dabei, dann sehen die nix mehr. Inkasso muss den Vollstreckungsweg bestreiten, wenn sie je soweit vor der vierjährigen Verjährung gehen und kann selbst auf die Leistungen nicht aufrechnen, das darf nur die Leistungsabteilung.

@Ottokar und trotz allem auch @Ratlos, danke für die bisherigen Ausführungen und Bemühungen, war einges interessantes dabei. Letzlich muss ich natürlich deren Reaktion nun abwarten. Damit halte ich euch dann auf dem laufenden.

Ratlos

Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 19:02:31§ 390 BGB ist somit nicht anwendbar.
Habe ich ja geschrieben! Weitergehendes hatte sich auf Grund seiner Ausführungen erledigt.
Aus § 43 = Zeiten, in denen die Aufrechnung nicht vollziehbar ist, verlängern den Aufrechnungszeitraum entsprechend.
Die Begründung in der Anhörung ist zwar sachlich korrekt, ist aber völlig unsubstantiiert im Bezug zur Forderung.

Lt. Bescheid vom 01.03. beträgt die Gesamtforderung des JC 1.749,75 €.
Es fehlen damit 810,25 € auf die bisher genannten 2.560 €.
TE sollte mal den Bescheid vom 01.03. hoch laden und die Differenz von 810,25 € erklären.

Was mir nicht in den Kopf geht:
Der Rückforderungsbetrag (ohne die Differenz) war doppelt vorhanden und wurde verbraucht. Das dürfte unstreitig stehen!
Einmal irgendwie erwirtschaftet und einmal durch Zahlung des JC.
Damit war doch klar, dass eine Rückforderung in der Höhe kommen wird.

Andererseits schreibt TE, dass er monatlich alle Einnahmen der Höhe nach gemeldet hat.
Da gib es nur 2 Möglichkeiten:
1. entweder er hat die Meldungen unterlassen (dann trägt TE die Schuld) oder
2. der SB in der Leistungsabteilung hat über Monate seinen Winterschlaf gehalten

Bei vorläufigen Leistungen beträgt die Aufrechnung wohl nur 10 %, es ei denn die Schuld für den Rückforderungsgrund liegt beim TE, dann dürften es 30 % sein.

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 16. März 2023, 12:16:51TE sollte mal den Bescheid vom 01.03. hoch laden und die Differenz von 810,25 € erklären.


Differenzen kann ich dir sowieso nicht erklären, aber den gewünschten Bescheid kannste ansehen:

https://pdfhost.io/v/fr6fSBfjw_TonyMontana

*Das Laden könnte etwas dauern, sind immerhin 11 Seiten in 900 dpi.

So, dazu folgendes:

Einen angedeuteten Bescheid vom 01.03.2023 gibt es so nicht, ausser die Anhörung vom ebenso 01.03.2023 selbst, in der das drin stand. Entweder fehlt dieser, oder sie meinten den hier verlinkten Bescheid vom 16.02.2023. Das muss er auch sein, denn schon da wird die Rückforderung ebenfalls aufgeführt. Auch ist es ein abschliessender Bescheid.

Aber an derselben Stelle in der Tabelle der Anhörung stehend stand überschritlich dargelegt die Kundennummern, stattdessen die ausgefüllt unsere Geburtsdaten, was ihr jetzt geschwärzt so nicht sehen könnt. Minimaler unwichtiger Fehler, aber immerhin dann auch beim Datum möglich, das aus der Anhörung vom 01.03.2023 da beim Bescheidhinweis mit reingerutscht ist, sie ihr eigenes aktuelles Schreibdatum verwendete, statt 16.02.2023, anderenfalls hätte ich ja ein weiteres. Da kann man nur hoffen, das der SB bei den Summen nichts passiert ist...*gg*...

Jedenfalls ist das mein letzter und abschliessender Bewilligungsbescheid den ich bekam und dann eben nur noch die "Anhörung zur Aufrechnung".

Ratlos

#39
Die Rückforderungen für die Zeit vom 20.04. - 19.10.2022 sind explizit aufgeführt und beruhen auf den Nachweisen die du dem JC gemeldet hast.  Da dürfte sicher kein Fehler drin sein.
Allerdings hat das JC dir weitaus mehr bewilligt als zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich war. Und das obwohl du monatlich alle Einkommensdaten gemeldet hast. Nachweisbar hoffentlich!

Ob dies ein schuldhaftes Fehlverhalten des JC darstellt ?
müssen andere User beurteilen, die das Sozialrecht besser kennen als ich.

Lese doch mal aus den Fachlichen Weisungen der BA die für das JC bindend sind.
Fachliche Weisungen § 41a SGB II – dort Punkt 3.2
BA Zentrale FGL21 Seite 7
Stand: 01.01.2023

3.2 Prognostizierte Verhältnisse
Das Existenzminimum ist sicherzustellen (§ 41a.18)
(1) Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist.

Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts
ist das Einkommen im BWZ deshalb an Hand der bekannten und erwarteten Verhältnisse zu prognostizieren. Bei der Menge der Überzahlungen war die Prognose offensichtlich falsch
Das vorläufige Einkommen darf nicht um Sicherheitszuschläge erhöht werden.

Was die Aufrechnung betrifft wird es bei schuldlosen Verhalten des TE wohl mit 10 % vom RS abgehen, bei Schuldhaftigkeit dagegen werden es wohl 30 % sein.

madinksa

Der TE hatte seit Juli monatlich inkl. höherem Freibetrag 7-800 Euro mehr als sonst.

Wenn man das ignoriert, weil man seit 24 Jahren gewohnt ist, mit andererleuts Geld umzugehen, als sei es das eigene, wird daraus kein Freibrief.
Das Geld wird aufgerechnet und das ist auch richtig so.

Übrigens könnte man bei einer privaten Insolvenz den Kindern absehbar in einigen Jahren wieder ein besseres Leben bieten, wenn man schuldenfrei arbeiten geht.
Dass sowas nicht in Betracht gezogen wird, löst in mir echte Übelkeit aus.


Tony Montana

Zitat von: madinksa am 17. März 2023, 10:24:32Übrigens könnte man bei einer privaten Insolvenz den Kindern absehbar in einigen Jahren wieder ein besseres Leben bieten, wenn man schuldenfrei arbeiten geht.



Meinst du? ..*gg* Da fehlt wieder jemanden die Logik. Da ich keine Schulden zahle, bis wahrscheinlich auf die Rückführung an das JC, hat es kein Einfluss auf das Leben der Kinder.  Schulden sind also aussen vor zu betrachten.

Glaube mir, mein System bietet den Kindern ein gutes Leben, denen fällt es nämlich an gar nichts. Ich kann ja hier nicht alles offerieren, bin ja nicht bekloppt. Dann würdest du erst richtig einen Herzkasper und Schnappatmung bekommen.

Natürlich hat man so seine Probleme, die baut man aber nach und nach ab. Mit Arbeit habe ich nämlich auch nicht mehr Geld wie jetzt. Selbst wenn es 100,00,- oder 200,00,- Euro mehr wären, was ist das heute schon? Ein Grossteil geht ja schon für die Miete drauf, bin ich denn irre? (Ja, hast jetzt für dich eine zitierfähige billige Vorlage...*gg*)

Und zur Zeit ist es tatsächlich so, es spielt jedenfalls mit rein, das die Kinder Zuhause auch versorgt werden müssen. Du glaubst wohl auch, Zuhause macht sich alles von alleine? Oder ich liege da nur auf der faulen Haut?

Immer diese Klugscheisser, die ihre Moral mit reinquaken müssen.

Fast schon im Monatstakt verpulvert der Staat Milliarden in die ganze Welt, erzeugt alle Krisen der letzten Jahre selbst, mach dir lieber darum sorgen, aber das ist Politik, für manche zu schwer. Selbst dieser Stellvertreterkrieg dient dazu, die Bankenkrise und Finanzkrise zu verdecken, wir haben nämlich wieder eine. Putin führt immer dann Krieg wenn sein Sessel am wackeln ist, hat aber auch tatsächlich Gründe sich von der Nato bedroht zu fühlen, und die USA wollten uns schon immer von den Russen abschneiden, mit der Sprengung der Piplines ging man auf Nummer sicher. Wir liefern Waffen, damit das künstlich in die Länge gezogen wird und später mit dem Wideraufbau der Ukraine kommt die nächste Hammer-Rechnung. Die Weigerung von Russland Rohstoffe zu nehmen, blechen die Bürger schon jetzt im Supermarkt. Und all das zahlst auch du, aber auch ich, bei jedem Einkauf. Das Hartz IV selbst, fliesst ohnehin wieder in den Kreislauf zurück. Mehrwertsteuern, Gewerbesteuern, Umsatzsteuern usw., was ins Ausland verpulvert wird, fliesst jedoch nicht zurück.

Ja, der Staat versorgt die Hartz IV oder Bürgergeld Bezieher, wir haben aber auch nicht mehr die Möglichkeit uns wirklich  selbst zu versorgen im Sinne etwas anzubauen und unser Wild selbst zu jagen, nennt man auch Zivilisation. Tatsächlich ist auch nicht mehr für jeden Arbeit nach seinen Möglichkeiten und Können verfügbar, die Hütte wird ja auch immer voller, dann ist es nicht tragisch wenn sich einige von Arbeit komplett zurück ziehen und denn, auch das zählt, lieber für ihre Familie da sind. Deine Moralpredigt ist also völliger Schwachsinn, anbetracht dessen was ich alles aufgeführt habe. MIt Emotionen dieser Art kommt man mit dem Denken nur bis zwölf Uhr MIttags, aber nicht darüber hinaus.

Zitat von: madinksa am 17. März 2023, 10:24:32Übrigens könnte man bei einer privaten Insolvenz...


Nö...könnte man nicht....deine Insolvenz kanste behalten. Schulden und Pfändungsversuche haben auch sein gutes, sie können Vermittlungshemmnisse darstellen, wenn man sie bei Vorstellungsgesprächen oder Bewerbugen vorab erwähnt, denn man soll ja ehrlich bei einem potentiellen Arbeitgeber sein, wenn man fragt wie es bei Lohnpfändungen ausschaut, ob diese ein Problem wären...*gg*. Sowas mögen die gar nicht gerne, wegen Verwaltungsaufwand. Und das ist nur für den echten Härtefall, sonst kommt es bei meinen Bewerbungen erst gar nicht dazu, wenn man weiss wie man sie schreiben muss. In den letzten Jahren wurde ich allerdings völlig in Ruhe gelassen, bis auf den üblichen JC Smalltalk.

Arbeit, Insolvenz es kommt nicht ja trotzdem nicht mehr dabei heraus, ausser Lebenszeit für das tägliche Hamsterrad abzugeben. Chirugen, Anwälte, Manager usw. dabei ausgenommen, das ist natürlich nur die Perspektive des Einkommens eines normalen Hilfsarbeiters. Sorry, aber noch hab ich alle Latten am Zaun. Mach du dein Ding, predige anderen dein Evangelium oder was auch immer, aber verschone mich damit, über mein Leben werde immer noch ich selbst die Kontrolle behalten, auch wenn das für dich nicht so aussehen mag, was mir herzlichst egal ist. Es gibt viele die das brauchen, das morgens um 6.00 Uhr der Wecker klingelt, man sich in der Tretmühle dann gebraucht fühlt, vielleicht sogar dabei wichtig fühlt, what ever, Geld verdienen ja, aber auch das psychologische spielt bei so manchen eine Rolle. Das ist auch völlig okay, jedem das Seine. Für mich ist Arbeit Diebstahl von Lebenszeit, denn sie wird nicht wirklich angemessen bezahlt, während Manager sogar bei Kündigungen noch richtig absahnen. Für jeden Posten den ein Politiker im laufe des Lebens hatte, gibt es später eine separate Rente.

Auch sowas stösst übel auf:
https://www.fr.de/politik/thueringen-wahl-thomas-kemmerich-gehalt-pension-ministerpraesident-ruecktritt-fdp-zr-13526234.html 

Also, erzähle mir lieber in so einer irren Welt lebend, keinen scheiss über Leute wie mich, die für sich entscheiden nicht mehr zu arbeiten, Sklavenarbeit wurde übrigens schon lange abgeschafft.

Sorry, aber wenn so einer mit solchen langweiligen abgedroschen Phrasen kommt, dann gibt es eben auch eine passende Antwort, das brauchen solche Typen auch.

Patrick87

Du meine Güte. Was bin ich froh, Leute wie Dich nicht persönlich zu kennen.

Ellen_Alien

ZitatDa ich keine Schulden zahle, bis wahrscheinlich auf die Rückführung an das JC, hat es kein Einfluss auf das Leben der Kinder.  Schulden sind also aussen vor zu betrachten.
Ist ja im Grunde deine Sache. Dass Schulden auch vererbt werden können, ist dir aber klar?
ZitatFast schon im Monatstakt verpulvert der Staat Milliarden in die ganze Welt, erzeugt alle Krisen der letzten Jahre selbst, mach dir lieber darum sorgen, aber das ist Politik, für manche zu schwer. Selbst dieser Stellvertreterkrieg dient dazu, die Bankenkrise und Finanzkrise zu verdecken, wir haben nämlich wieder eine. Putin führt immer dann Krieg wenn sein Sessel am wackeln ist, hat aber auch tatsächlich Gründe sich von der Nato bedroht zu fühlen, und die USA wollten uns schon immer von den Russen abschneiden, mit der Sprengung der Piplines ging man auf Nummer sicher. Wir liefern Waffen, damit das künstlich in die Länge gezogen wird und später mit dem Wideraufbau der Ukraine kommt die nächste Hammer-Rechnung. Die Weigerung von Russland Rohstoffe zu nehmen, blechen die Bürger schon jetzt im Supermarkt. Und all das zahlst auch du, aber auch ich, bei jedem Einkauf. Das Hartz IV selbst, fliesst ohnehin wieder in den Kreislauf zurück. Mehrwertsteuern, Gewerbesteuern, Umsatzsteuern usw., was ins Ausland verpulvert wird, fliesst jedoch nicht zurück.
:schock: Und das ist deine persönliche Rechtfertigung, für deine Schulden nicht aufzukommen?
Privatinsolvenz heißt außerdem gar nicht zwingend arbeiten, es bedeutet nur, alle Möglichkeiten zu nutzen, die man hat, um seine Schulden (die später vielleicht die der Kinder sein werden) loszuwerden. So müsste sich für dich nicht einmal etwas ändern an deinem Lebensstil. Außer dass die Schulden so nach 7 Jahren weg sein könnten im Vergleich zu 30 Jahren Verjährung und evtl. dann weiter vererbt.

Sensoriker

Es würde sich dadurch viel an seinem "Lebensstil" verändern.
Er könnte dann nicht mehr soviel bestellen mit der Absicht nicht zu bezahlen.

Er wäre ja gezwungen seine Rechnungen auch tatsächlich zu begleichen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.