Geld auf verschiedene Konten aufteilen

Begonnen von Fred, 22. Februar 2023, 07:50:49

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Fred

Ich bin Aufstocker und bekomme Lohn und wir die Bedarfsgemeinschaft erhalten einen Betrag X an Leistungen vom Jobcenter.

Nun hatte ich es immer so gemacht, dass ich fairerweise auf mein Konto nur mein Gehalt eingehen lasse und den Betrag vom Jobcenter auf das Konto des BG-Mitglieds. Kein unerheblicher Betrag.

Nun gibt es aber immer öfters Diskussionen, wenn ich Zahlungen durchführen muss.

Als ursprünglicher Antragsteller der BG konnte ich damals ohne Probleme veranlassen, dass das Jobcenter den Betrag auf das andere Konto überweist.

Nun meine Frage: Ich würde dem Jobcenter gerne mitteilen, dass sie den Leistungsbetrag teilen und die eine Hälfte wieder auf mein Konto und die andere Hälfte auf das Konto des BG-Mitglieds überweisen. Müsste doch möglich sein oder?

 
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

OLD-MAN

Meines Wissens: Nein, geht nicht, denn eine BG = eine Kontoüberweisung!

Richte doch einen Dauerauftag für Überweisung von eines deiner Konten auf das andere ein!

Zumal dieses Konstrukt auch sehr sehr fehlerbehaftet ist.
Eine Änderung im Einkommen, KdU oder sonst wo, ändern den Auszahlungsbetrag und damit die jeweiligen Summen die ausgezahlt werden können.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Sheherazade

Zitat von: Fred am 22. Februar 2023, 07:50:49Nun meine Frage: Ich würde dem Jobcenter gerne mitteilen, dass sie den Leistungsbetrag teilen und die eine Hälfte wieder auf mein Konto und die andere Hälfte auf das Konto des BG-Mitglieds überweisen. Müsste doch möglich sein oder?

Wenn du Lohn/Gehalt als Einkommen hast und das BG-Mitglied (Kind oder Partner/in?) keins, kann dein Bürgergeldanteil nicht die Hälfte sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulHilft

Ich würde auch erstmal sagen, dass du dir nicht aussuchen kannst, wie du das Geld überwiesen haben willst.

Dein Anliegen sind für mich gute Beispiele, warum es Sicht lohnt, auch wenn man zusammen wohnt, lieber dass jeder eine eigene Wohnung hat. Da gibt es 80% der Probleme nicht. Und das macht so vieles entspannt und angenehmer.

JensM1

Bei Jobcenter gE (keine Optionskommune) kannst du unproblematisch veranlassen, dass jedes BG-Mitglied seinen Zahlungsanteil auf das eigene Konto überwiesen bekommt. Einfach formlos schriftlich und unterschrieben mit Angabe der Bankverbindung darum bitten, dass BG-Mitglied xy seinen Anteil auf das eigene Konto überwiesen bekommt. Ob das die Software der Optionskommunen ebenso ermöglicht, kann ich nicht beurteilen.

Ratlos

Soweit ich weiß kann nur die gesamte Summe auf ein anderes Konto überwiesen werden.
Wird dem Amt eine neue Bankverbindung mitgeteilt, muss das Geld lt. BGH auf dieses Konto überwiesen werden.
Zitat von: PaulHilft am 22. Februar 2023, 09:51:15Dein Anliegen sind für mich gute Beispiele, warum es Sicht lohnt, auch wenn man zusammen wohnt, lieber dass jeder eine eigene Wohnung hat.
Volle Zustimmung

Fettnäpfchen

Fred

Zitat von: Fred am 22. Februar 2023, 07:50:49Nun gibt es aber immer öfters Diskussionen, wenn ich Zahlungen durchführen muss.
Für mich liest sich das nach Partnerproblemen. Das löst man selber!

Ein JC muss sich um so etwas nicht kümmern genauso wie sie nicht verantwortlich sind ob kleine Kinder schwimmen lernen. Da haben sich eLB`s auch schon negativ dazu geäussert auch wenn es da um die Schule ging. Aber wer denken kann weiß was gemeint ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

JensM1 hat schon recht damit, das es rein technisch möglich ist.

Aber damit sind Stress, längere Bearbeitungszeit und fehlerhafte Bescheide vorprogrammiert.

Wie Fettnäpfchen und OLD MAN schon schrieben:
Persönlich Regeln und Dauerauftrag einrichten.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

JensM1

ZitatNun meine Frage: Ich würde dem Jobcenter gerne mitteilen, dass sie den Leistungsbetrag teilen und die eine Hälfte wieder auf mein Konto und die andere Hälfte auf das Konto des BG-Mitglieds überweisen. Müsste doch möglich sein oder?

Das habe ich übersehen. Du kannst bei JC gE veranlassen, dass die individuellen Ansprüche laut Bescheid an andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft überwiesen werden, nicht aber hälftig oder in Höhe xy.

In der Regel wird die Verteilung nicht "fair" sein. Dein Einkommen, das auf dein Konto geht, wird auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entsprechend der individuellen Bedarfe prozentual verteilt, so dass diese dein Einkommen prozentual angerechnet bekommen und sich ihr Anspruch dadurch mindert. Das Einkommen selbst bekommst aber nur du, so dass auch bei einer solchen Lösung Probleme vorprogrammiert sind.

Zusätzliche Probleme entstehen vor allem dann, wenn das JC die Miete an den Vermieter zahlt. Verzögerungen bei der Bearbeitung würde ich nicht erwarten. Fehlbescheide auch nur dahingehend, dass  insbesondere bei Zahlungen durch das JC an Dritte (Miete, Strom o. ä.) eure eigentliche Intention einer fairen Verteilung nicht wie erwartet erfolgt.

Evtl. mal Bescheid anschauen, besprechen, ob den Restmitgliedern mit einer Auszahlung der individuellen Ansprüche laut Bescheid zumindest "psychisch" geholfen wäre oder einfach die vorherigen Tipps berücksichtigen und einen fairen Anteil der SGB II Leistungen + ggf. Anteil Einkommen selbst überweisen.

Hary

Bedenke auch dass du als Antragsteller auch in der Haftung stehst wenn etwas schief geht. Beispiel du oder ein anderer bekommst mehr Einkommen und der Anspruch sinkt. Die anderen haben Dad Geld aber schon ausgegeben wenn die Forderung kommt. Du solltest als Antragsteller schon die Kontrolle behalten.

Wenn es in der BG ständig Probleme gibt, dann sollte man auch einmal nachdenken ob man an dieser BG festhalten möchte oder nicht. Damit meine ich nicht das Jobcenter zu betrügen sondern seine privaten Verhältnisse und Beziehungen zu betrachten.

Fred

Wir sind sogar verheiratet. Problem ist, dass ich meiner Frau vertraut habe, als ich veranlasste, dass mein Gehalt plus Kindergeld auf mein Konto und sämtliche Jobcenter-Zahlungen auf ihr Konto gehen. Der Betrag ist sehr hoch, der auf ihr Konto geht.

Nun aber muss ich permanent der Karte nachlaufen und erbetteln. Jetzt kann man sagen, dass auf mein Konto das Gehalt und das Kindergeld gehen, aber von meinem Konto gehen auch alle Zahlungen weg.

Das beste ist, wenn sie dann zweimal im Monat mit dem Kind über Nacht zu ihrer Mutter fährt, dann ist die Karte überhaupt nicht mehr in meiner Reichweite.

Wer Partnerschaftsprobleme erahnt, liegt vermutlich richtig. Lässt sich aber im Moment nicht ändern. Lustigerweise bevor ich veranlasste, dass alle Zahlungen auf ihr Konto gehen, hat sie mir ihre Karte immer zugesteckt und gesagt, ich soll mich doch um alles kümmern, sie müsse die Karte nicht bei sich haben. Kaum war das Geld drauf, änderte sich alles.

Da ich der BG-Vorstand bin, kann ich es veranlassen. Natürlich lasse ich ihren Anteil auf ihrem Konto.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.