Haben beide Parteien in einer BG den Einkommenfreibetrag?

Begonnen von Jennylud86, 20. März 2023, 11:34:26

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Jennylud86

Hallo liebes Forum,

ich wollte kurz nachfragen wie das mit den Freibeträgen aussieht. Die Rechner, die im Internet Bürgergeld ausrechnen, spucken alle was anderes aus. Die einen sagen es wären ca 100 Euro Bürgergeld, die anderen sagen 400.
Werden die Einkommen zusammengerechnet und dann ein einzelner Freibetrag ausgerechnet oder hat jeder seinen eigenen?
Beispiel
Person 1 minijob 500 Euro
Person 2 1120 Euro
Miete 600 Euro


Soweit ich wusste hat Person 1 definitiv ihre 100 Euro + einen geringen Anteil an %. Person 2 hat aber definitiv einen Freibetrag von 300 Euro oder? Hat sich da beim Bürgergeld was geändert oder spinnen die Rechner?

Danke für eure Antworten

Fred

Hi, wenn beide Einkommen haben, dann haben auch beide Freibeträge.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Ottokar

Der Anspruch auf Bürgergeld ist ein Individualanspruch.
Jeder hat Anspruch auf den gesetzlichen Freibetrag bei seinem eigenen Einkommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Die Rechner sind eher ein Anhaltspunkt und man sollte sich darauf nicht verlassen. Jeder in der BG hat seine eigenen Freibeträge.

Jedoch kann der Anspruch der BG entfallen, wenn die einzelnen Mitglieder dann so viel Einkommen generieren dass der Anspruch nicht mehr besteht. Dies wird aber erst relevant wenn das Einkommen aller in der BG den Regelsatz stark übersteigt. Aber selbst das bedeutet nicht, dass niemand mehr einen eigenen Anspruch haben kann.

Fettnäpfchen

Jennylud86

Zitat von: Jennylud86 am 20. März 2023, 11:34:26Soweit ich wusste hat Person 1 definitiv ihre 100 Euro + einen geringen Anteil an %. Person 2 hat aber definitiv einen Freibetrag von 300 Euro oder?
Davon kannst du dich verabschieden. Keine Ahnung wo solche Angaben zu finden sind , weil falsch, aber die Freibeträge sind gestaffelt.
ALG2-FAQ
ZitatWie rechnet das Amt mein Erwerbseinkommen an?

1. Freibetragsberechnung (vom Bruttoerwerbseinkommen)
Grundfreibetrag: 100 Euro
Freibetrag1: 20% des Bruttoerwerbseinkommens von 100,01 Euro bis 1000,00 Euro
Freibetrag2: 10% des Bruttoerwerbseinkommens von 1000,01 Euro bis 1200,00 Euro; bei mindestens einem minderjährigen Kind in der BG bis 1500,00 Euro

2. anrechenbares Einkommen
Nettoeinkommen – Freibeträge = anrechenbares Einkommen

3. ALG II-Bedarf
Regelsatz + anteilige angemessenen KdU = Gesamtbedarf

4. ALG II-Anspruch
Gesamtbedarf - anrechenbares Einkommen = Anspruch

Hat das mit der aufgelisteten Miete eine besondere Bewandtnis?

MfG FN
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