Wohngeld und Kindergeldzuschlag realistisch?

Begonnen von Lora123, 14. März 2023, 17:33:42

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Lora123

Ich habe heute mit der Wohngeldstelle telefoniert. Die Dame war so nett alle meine Daten aufzunehmen und eine Proberechnung durchzuführen. Bei meinem Einkommen und einer Mietbelastung von warm 980€ hätten wir Anspruch auf rund 280€ Wohngeld. Die Dame meinte, ich kann auch den Kindergeldzuschlag beantragen. Laut Rechner im Internet, unter Angabe aller Ausgaben sowie Wohngeld, bin ich auf rund 250€ gekommen.

280€ Wohngeld (von der Wohngeldstelle bestätigt) und zusätzlich 250€ Kindergeldzuschlag. Ist sowas realistisch? Das kommt mir so hoch vor. Wir haben sowas noch nie beantragt, weil es immer ohne ging.

Tini911

Für 1 Kind ist der Höchstbetrag 250 Euro Kinderzuschlag, wie viele Kinder leben im Haushalt und bekommen Kindergeld?

Lora123

Wir haben ein Kind von 8 Jahren. Ich habe den Kindergeldzuschlag vor vielen Jahren mal ausgerechnet und bin auf 30€ gekommen, was es mir dann nicht wert war mit all der Bürokratie. Aber 250€ was ich da lese, das sind ja ganz andere Dimensionen.


Tini911

Wie gesagt ist 250 Euro der maximal Zuschlag, am besten du stellst im März noch einen Antrag und den Wohngeld Antrag ebenfalls noch im März stellen, dann wirst du sehen ob es erfolgreich ist

Ich bekomme den Zuschlag für 4 Kinder und es ist der selten der Höchstbetrag

Lora123

Ich muss mich noch etwa 1 bis 2 Wochen gedulden würde ich sagen. Wir ziehen bald um. Bis wir keine feste Zusage für eine neue Wohnung, neue Adresse, neue Berechnung der Ausgaben und und und haben, kann ich den Antrag erstmal nur "halb" ausfüllen und liegen lassen. Dasselbe habe ich mit dem Wohngeld-Antrag gemacht.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz, da ist wohl ein Tippfehler drin. "Ich bekomme den Zuschlag für 4 Kinder und es ist der selten der Höchstbetrag".

Tini911

Richtig da war ein Schreibfehler, ich meinte damit das es ausreichend ist, aber selten der maximal Betrag, was für 4 ja immerhin 1000 Euro wären

Lora123

#6
Bei uns ist es so. Wir müssen erstmal umziehen. Das passiert vermutlich zum 01.04.
Aktuell bezahlen wir unsere Miete bar ohne Quitting. Ist uns auch egal, weil die Miete SEHR niedrig ist!
Aber deswegen haben wir keinen Anspruch auf Kindergeldzuschlag - weil keine Quitting.

Die neue Wohnung ist ganz normal. Da wird die Miete überwiesen, ich weiß genau was wieviel kostet, wie hoch die Nebenkosten sind. Diese Daten habe ich schon vor dem 01.04. Den Mietvertrag, die Ummeldung beim Bürgeramt und die erste Mietzahlung, die man für Wohngeld nachweisen muss, habe ich aber erst Anfang April.

Wie gehe ich am besten vor?
Sobald ich weiß welche Wohnung wir bekommen, die Hauptanträge Wohngeld und Kindergeldzuschlag erstmal abschicken (wäre dann Ende März) und den Rest (Kontoauszug wegen Mietzahlung, Meldebescheinigung neue Adresse) dann nachreichen?
Erst Wohngeld oder erst Kindergeldzuschlag beantragen? Weil ich glaube für die Kindergeldzuschlag-Berechnung braucht man die Summe, die man an Wohngeld bekommt. Und beim Wohngeld muss man angeben, ob man den Kindergeldzuschlag bekommt.

Meine erste Idee: Kindergeldzuschlag beantragen, Wohngeld-Feld leer lassen mit Hinweis, dass es beantragt wurde.
Beim Wohngeld andersrum, auch mit Hinweis, dass Kindergeldzuschlag beantragt wurde.

Vielleicht sind meine Fragen dumm. Aber ich möchte da nichts falsch machen. Ein Fehler könnte das alles um Wochen verzögern.

Tini911

Also bei meiner Wohngeldstelle und Familiekasse interessiert sich niemand für den Bescheid der anderen Behörde.

Ich würde beides parallel stellen, da Wohngeld im Moment, je nach Wohnort bis zu 6 Monate dauert, ebenso Kinderzuschlag bis zu 4 Monate ( im schlimmstenfall)

Und denke daran du hast sobald du Wohngeld und oder Kinderzuschlag erhältst, hast du Anspruch auf BuT für dein Kind, da ist es egal wie hoch das Wohngeld/ kinderzuschlag ist.

BuT = Bildung und Teilhabe

Ellen_Alien

ZitatMeine erste Idee: Kindergeldzuschlag beantragen, Wohngeld-Feld leer lassen mit Hinweis, dass es beantragt wurde.
Beim Wohngeld andersrum, auch mit Hinweis, dass Kindergeldzuschlag beantragt wurde.
So habe ich das gemacht, zeitgleich und es hat funktioniert. Beide Behörden haben den BWB angefordert, dann hatte ich jeweils mitgeteilt, dass noch bearbeitet wird und die Leistungen wurden dann relativ zeitgleich beschieden.
Mittlerweile ist der Kinderzuschlag für das Wohngeld nicht mehr interessant, beim Neuantrag KiZ brauche ich den WoG Bescheid.

Lora123

Unsere Situation hat sich mittlerweile etwas geändert.
Der ist-Zustand: wir sind erstmal in einer neuen Wohnung und bekommen 80€ Wohngeld. Der Kindergeldzuschlag-Antrag wurde abgeschickt, wir warten auf Antwort.

Diese Wohnung ist aber nur temporär, deswegen haben wir uns schon nach einer neuen Wohnung umgesehen und auch eine gefunden.

Die Miete ist eine reine Warmmiete. Die Nebenkosten sind da schon irgendwie mit drin sagt der Vermieter. Also keine Nebenkostenabrechnung. Geheizt wird mit einer Hackschnitzelanlage. Wasser über Durchlauferhitzer.

Was hat das für einen Wohngeldantrag zu bedeuten? Kann man das dem Amt irgendwie erklären? Es wird ja wohl mehr als nur eine Wohnung geben mit so einer Situation. Es gibt natürlich einen Mietvertrag.