Bargeldeinzahlung auf Sparbuch nach Antrag ohne Vermögensprüfung

Begonnen von H4O, 26. März 2023, 17:07:42

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H4O

Hallo!

Sachlage:

Die Vermögensprüfung in den ersten sechs Monaten endete bei mir am 31.12.2022.

Ich habe Erspartes, was ich als Bargeld bei mir und auf dem Konto eines Bekannten gelagert habe. (Das Geld würde ich mir aber als Bargeld holen, also keine Überweisungen vom Bekannten.)

Wenn ich jetzt mein Bargeld auf das Sparbuch einzahle, und es sind weniger als EUR 15.000, dann sollte doch alles "gesteskonform" sein.

Hintergrund sind einfach Anschaffungen, die ich im Laufe des Jahres machen muss, und das alles mit Bargeld einfach nicht geht. (Onlinekäufe, Ist halt vieles billiger im Netz und das Widerrufsrecht ist einfach wichtig, weil für Fehlkäufe habe ich kein Geld. Soll jetzt auch nicht das Thema werden.)

Meine Frage: Übersehe ich etwas?

LG
H4O

Kopfbahnhof

Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Ich habe Erspartes, was ich als Bargeld bei mir und auf dem Konto eines Bekannten gelagert habe.
Vermutlich auch nicht im Antrag angegeben?

wenn ja dann hier auch ja
Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Übersehe ich etwas?

Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Geld würde ich mir aber als Bargeld holen
Dann sollte es das auch bleiben.

H4O

Zitat von: Kopfbahnhof am 26. März 2023, 18:09:12
Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Ich habe Erspartes, was ich als Bargeld bei mir und auf dem Konto eines Bekannten gelagert habe.
Vermutlich auch nicht im Antrag angegeben?

wenn ja dann hier auch ja
Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Übersehe ich etwas?

Ich habe im Antrag angegeben, dass ich nicht über mehr als EUR 60.000 (erhebliches Vermögen) verfüge. Es wurde keine Anlage VM gefordert oder eingereicht. Also habe ich weder was verschwiegen noch musste ich etwas angeben. (Was ja auch der Sinn der Aussetzung der Vermögensprüfung war.)

Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Geld würde ich mir aber als Bargeld holen
Dann sollte es das auch bleiben.
[/quote]

Genau das soll es ja nicht, wie ich ja angerissen habe (und uch schon meinte, dass da nicht das Thema ist.)

Grund meiner Frage:

1. Manchmal sind Gesetze und Verordnungen so gestrickt, dass man irgendwas übersieht.

2. Man sollte als Bürgergeldempfänger auch seine Rechte einfordern und seine Freiheiten nutzen. (Und gerade nicht aus Angst etwas unterlassen und damit Nachteile in Kauf zu nehmen.)

LG
H4O


horst

Zitat von: H4O am 26. März 2023, 21:01:15Ich habe im Antrag angegeben, dass ich nicht über mehr als EUR 60.000 (erhebliches Vermögen) verfüge.
wie kann bei 60.000 € erst erhebliches Vermögen sein, der im Bürgergeld landet.
Vorsicht Falle !

Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Wenn ich jetzt mein Bargeld auf das Sparbuch einzahle, und es sind weniger als EUR 15.000, dann sollte doch alles "gesteskonform" sein.
ja ist es.
Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Ich habe Erspartes, was ich als Bargeld bei mir und auf dem Konto eines Bekannten gelagert habe. (Das Geld würde ich mir aber als Bargeld holen, also keine Überweisungen vom Bekannten.)
dann gibt man es auch bei einer Vermögensprüfung an das Bargeld was man evtl. noch hat.

Hary

Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Wenn ich jetzt mein Bargeld auf das Sparbuch einzahle, und es sind weniger als EUR 15.000, dann sollte doch alles "gesteskonform" sein.
Im Grunde spricht da nichts dagegen. Aber die Frage die ich mir stelle ist: Warum hast du dein Geld bei einer anderen Person auf dem Konto? Diese Frage solltest du im Zweifel plausibel erklären können.

Einen weiteren Punkt den du im Hinterkopf behalten solltest, wäre neben dem Jobcenter auch dein Bank. Wenn du plötzlich als jemand der mit geringen Summen sein Lebensunterhalt bestreitest plötzlich hohe Summen einzahlst, dann merkt die Bank das natürlich. Bei ungewöhnlichen Bareinzahlungen – und auch bei Überweisungen – erstatten Banken immer öfter Anzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

Also gehe besser nicht zu deiner Bank und zahle einfach mal so 15.000 Euro ein. Ein Gespräch mit deinem Bankberater wäre also schon sinnvoll, damit deine Einzahlung nicht sofort als Verdächtige Kontoaktivität Probleme für dich bringt. Sofern das Geld sauber ist, sollte es ja kein Problem sein der Bank zu sagen, dass man seine Ersparnisse aus Grund x bei Person X hat und nun einzahlen will.

Solltest du aber einen Hintergrund z.B mit (vorheriger) Insolvenz oder ähnlichen haben, dann wäre dein Vorhaben sehr mutig.

Hary


Kopfbahnhof

Zitat von: H4O am 26. März 2023, 21:01:15Es wurde keine Anlage VM gefordert oder eingereicht.
Gut, dann kann das JC hier zumindest nichts unterstellen.

Trotzdem würde ich da lieber keine 15.000 € auf das Konto Einzahlen.

So was weckt ganz oft, schlafende Hunde, besonders beim JC.
Sobald ein JC irgendwo sieht, oh da kommt von irgendwoher Geld (hier von einem Dritten) wollen die es dann oft ganz genau wissen.

Machen kannst du es, aber man sollte dann auch mit Nachfragen vom JC rechnen.
Antwort könnte sein, Geld lag bei mir zu Hause im Schrank, aber ob das dann reicht?

Ellen_Alien

ZitatMachen kannst du es, aber man sollte dann auch mit Nachfragen vom JC rechnen.
Antwort könnte sein, Geld lag bei mir zu Hause im Schrank, aber ob das dann reicht?
Würde ich genauso machen, warum sollte das nicht reichen?

Fettnäpfchen

Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42Wenn ich jetzt mein Bargeld auf das Sparbuch einzahle, und es sind weniger als EUR 15.000, dann sollte doch alles "gesteskonform" sein.
Wieso?
Als Bestandskunde hast du einen Freibetrag im ersten Jahr Bürgergeld von 40 000.- Euro.

Zu allem anderen kann ich nur sagen das hier im Forum gesetzeswidrige Handlungen nicht unterstützt werden.
Zitat von: H4O am 26. März 2023, 17:07:42auf dem Konto eines Bekannten gelagert habe.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Ellen_Alien am 27. März 2023, 18:33:36warum sollte das nicht reichen?
Weil man die JC ja kennt, bei denen weiß man nie.

Immer besser dem JC so wenig wie möglich Informationen, quasi Freiwillig zu geben.
Hat schon genug Ehrliche erwischt die auch der Annahme waren, was soll schon passieren?

Ellen_Alien

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. März 2023, 18:49:20
Zitat von: Ellen_Alien am 27. März 2023, 18:33:36warum sollte das nicht reichen?
Weil man die JC ja kennt, bei denen weiß man nie.

Immer besser dem JC so wenig wie möglich Informationen, quasi Freiwillig zu geben.
Hat schon genug Ehrliche erwischt die auch der Annahme waren, was soll schon passieren?
Na, das ist klar. Aber das Geld soll ja nunmal aufs Konto drauf, da bleibt ja keine andere Möglichkeit.  :weisnich:

jens123

Ich würde keinen Cent bar auf mein Konto einzahlen. Böseste Falle! Die Jobcenter gieren faktisch nach dieser Möglichkeit, den Rüssel tief reinzustecken. Auch wenn dein bisheriges Vorgehen "gesetzeskonform" war, wird es sie nicht daran hintern, Fragen zu stellen, bei deren Beantwortung du ins Schwimmen kommst. An deiner Stelle würde ich versuchen die Neuanschaffungen über eine dritte Person (ohne JC-Kontakt) zu machen, der du das Bargeld dafür gibst, die Lieferdresse ist ja immer frei wählbar. Ansonsten ist Bares Wahres, eine gute Summe im Haushalt, immer verfügbar ist beruhigend. Das Risiko bei einer Einzahlung ist viel zu hoch.

horst

Zitat von: jens123 am 27. März 2023, 19:58:50Ich würde keinen Cent bar auf mein Konto einzahlen. Böseste Falle!
Als neu im Bürgergeld wären alle Optionen offen, Bargeld oder Überweisung aufs Konto, weil man es beim Antrag jetzt anzugeben hat.Aber dann zahlt man alles wenns Probleme gibt mit JC vor Gericht vielleicht Gerichtskosten und bei Anträgen bis zu 6 Monaten warten. Alles kann. Geld lieber ausgeben solange man in dem System gefangen ist.