Nebenkostenguthaben Eingang vor Beginn des Bezugs

Begonnen von Lukander, 15. März 2023, 11:21:08

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

JensM1

ZitatGanz unten steht drunter "Im Übrigen wird ihr Antrag abgelehnt". Was ist damit gemeint?

Der Satz wird automatisch generiert, sobald (mindestens) eine Person der BG keinen Leistungsanspruch hat. Normalerweise muss er natürlich begründet werden. Bezieht sich also auf 11/2022.

Lukander

Okay, also richtig vermutet. Da gibts eine Sonderzahlung von 786€, da fällt man also für einen Monat raus und ist dann im Dezember direkt wieder drin, weil üblicherweise wird das doch auf 6 Monate angerechnet.

JensM1

ZitatOkay, also richtig vermutet. Da gibts eine Sonderzahlung von 786€, da fällt man also für einen Monat raus und ist dann im Dezember direkt wieder drin, weil üblicherweise wird das doch auf 6 Monate angerechnet.

Wenn der Anspruch nur aufgrund der Sonderzahlung entfallen ist, hast du recht, könntest dich aber auf Vertrauensschutz berufen. Sollte der Anspruch wegen fehlerhaften Anrechnung des Guthabens in 11/22 entfallen sein, wäre die Sonderzahlung nicht aufzuteilen, weil dann dadurch evtl. kein Anspruch. In beiden Fällen würde ich einfach die "Füße stillhalten".

Sheherazade

@JensM1: Der eingestellte Bescheid ist neu für den Bewilligungszeitraum ab 01.04.2023.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lukander

So Leute, heut kam wieder Post.

Ich hatte ja die Betriebskosten Abrechnung 2021 hingeschickt weil sie die haben wollten. Nun fordern die noch die Nachweise der geleisteten Miet und Abschlagszahlungen dafür, Kontoauszüge mit den Mietzahlungen.
Bedenke, 2021 war kein Leistungsbezug und auch die Auszahlung der Gutschrift davon erfolgte vor den ersten Leistungen im November 2022.

Was wollen die denn nun mit Nachweisen ob man 2021 die Miete gezahlt hat? Denken die, die Abrechnung ist gefälscht? Das ist ein Privatvermieter der so eine eigene Tabelle macht, da steht auch die Miete zu dem Zeitpunkt drauf und an welchem Tag die Miete in welcher Höhe jeweils eingegangen ist xD

Und dann wollen die noch die Abrechnung meiner Mutter von Februar und März, die gibt es aber nicht. Bei ihrem Arbeitgeber gibt es nur eine Abrechnung wenn im Vergleich zur letzten sich irgendwas ändert. Wenn exakt die gleiche Summe gezahlt wird, gibts auch keine Abrechnung. Das steht dann jeweils auf den nächsten drauf. Wenn sie also im April eine bekommen würde, steht dann oben rechts drauf "kein Druck 02/22 bis 03/22"

Sheherazade

Zitat von: Lukander am 29. März 2023, 15:11:11Ich hatte ja die Betriebskosten Abrechnung 2021 hingeschickt weil sie die haben wollten. Nun fordern die noch die Nachweise der geleisteten Miet und Abschlagszahlungen dafür, Kontoauszüge mit den Mietzahlungen.

Ohne Begründung?

ZitatUnd dann wollen die noch die Abrechnung meiner Mutter von Februar und März, die gibt es aber nicht. Bei ihrem Arbeitgeber gibt es nur eine Abrechnung wenn im Vergleich zur letzten sich irgendwas ändert. Wenn exakt die gleiche Summe gezahlt wird, gibts auch keine Abrechnung. Das steht dann jeweils auf den nächsten drauf. Wenn sie also im April eine bekommen würde, steht dann oben rechts drauf "kein Druck 02/22 bis 03/22"

Dann antworte denen das genau so. Auch die andere Anforderung beantworten mit
Zitat2021 war kein Leistungsbezug und auch die Auszahlung der Gutschrift davon erfolgte vor den ersten Leistungen im November 2022.

Und wo kommt jetzt eigentlich die Mutter her, ich dachte es geht um eine Einzel-BG. Oder bist du noch unter 25 Jahre alt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lukander

Ist eine klassische "Aufforderung zur Mitwirkung", "Ist zu überprüfen ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat". Das steht ja immer in diesen Aufforderungen.

Dieser ganze Fall betrifft meine Mutter, wir wohnen nun nur wieder zusammen, bin über 25, also sind wir 2 BG. Ich kümmere mich schon seit Jahren um finanzielles und Bürokratisches, auch als mein Vater noch lebte.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lukander am 29. März 2023, 15:11:11Nun fordern die noch die Nachweise der geleisteten Miet und Abschlagszahlungen dafür, Kontoauszüge mit den Mietzahlungen.
Was vor dem Bezug war geht das JC nichts an.
Keine Leistungen keine Nachweispflicht.

Da das Guthaben 2021 VOR dem ersten Bezug gekommen ist, hat das JC auch keinen Anspruch darauf.