Dividendenzahlung = Einkommen?

Begonnen von Maunzi, 21. Oktober 2023, 02:16:11

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Maunzi

Ich warte mal ab, hoffe nur da kommt kein dickes Ende, kann dafür auch nichts zurücklegen falls eine Aufforderung kommen sollte - Inflation und Strompreisen sei dank ist hier Ebbe in der Haushaltskasse.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ottokar

In § 90 SGB XII regelt das einzusetzendes Vermögen, nicht die Einkommensanrechnung.
Die Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch regelt die Vermögensfreibeträge.

§ 82 SGB XII sowie die dazu erlassene Verordnung regeln die Einkommensanrechnung, darüber hinaus regelt § 43 SGB XII den Einsatz von Einkommen und Vermögen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Bei einer Wohnungs(bau)genossenschaft gibt es i.d.R. nur ein Mitglied pro Wohnung. Diesem - und nur diesem - Mitglied steht die Dividende zu und auch nur dort ist sie bei Zufluss nach § 82 SGB XII zu berücksichtigen, oder eben nicht.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Maunzi

Demnach gelten für mich dann die 26€ und es ist egal wer sonst noch in der BG lebt?

Das wäre dann wirklich ein großes Problem.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ottokar

Zitat von: Maunzi am 07. November 2023, 01:26:51Demnach gelten für mich dann die 26€ und es ist egal wer sonst noch in der BG lebt?
Korrekt
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Maunzi

Danke, das sind ja echt keine rosigen Aussichten :(
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Lygia

Hallo,

ich habe vom Sozialamt die Auskunft bekommen, dass man 26€ pro Jahr an Zinsen behalten darf (Grundsicherung, SGB XII)

Das ist leider sehr unsozial, denn man leiht ja das eigene angesparte Vermögen einer Bank, mit sie arbeitet u. das vergütet.

LG
Lygia

turbulent

Zitat von: Lygia am 11. November 2023, 12:01:02Das ist leider sehr unsozial
Hallo Lydia,
Du bekommst Geld vom Staat, das Du selber nicht hast. Jeder Euro den Du selber erwirtschaftest, muss nicht von der Allgemeinheit kommen. Manche Menschen erwirtschaften so viel, dass sie gar keine Unterstützung vom Staat brauchen. Das ist das Gegenteil von unsozial.


Maunzi

Im SGB 12 landen jedoch nur diejenigen die wahlweise zu geringe Rente bekommen oder krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Diese gegenüber denjenigen im Bürgergeld Bezug zu benachteiligen finde ich nach wie vor nicht gut. Es gibt hier um nur ein paar Dinge zu nennen keine Freibeträge (100€) / Pauschalen (30€)auf Einkommen, nur 26 statt 100€ im Jahr von Dividenden sowie die Anrechnung von allem was als geldwerter Vorteil gilt - egal ob man davon wirklich seinen Lebensunterhalt decken kann oder nicht (zb Parfum Gutschein, auch wenn man den vielleicht noch etwas unter Wert los wird, rechnet das Amt den vollständigen Wert an).

Also reiht sich die Regelung auch nur in die Liste der Nachteile des SGB 12 gegenüber dem SGB 2 ein.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)