Grundsicherung und WfbM

Begonnen von LogiWolf86, 06. November 2023, 09:28:33

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LogiWolf86

Hallo zusammen,

in 2024 gehe ich wahrscheinlich in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für Behinderte Menschen (WfbM) über.
Dort werde ich einen Werkstattlohn erhalten sowie ein Arbeitsfördergeld.

Derzeit beziehe ich Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach Regelbedarfstufe 1: 502€
Dazu kommt dann der Werkstatt Grundbetrag von 126€
und ein Steigerungsbetrag der ca. 101€ Betragen wird. Dazu kommt minimal etwas Extra für Zusatzleistung die ich erbringen kann wie PC Arbeiten etc. sind vll 10€.
Zusätzlich soll ein Arbeitsfördergeld von 52€ gewährt werden sofern der Gesamt Werkstattlohn max. 299€ beträgt, was wohl so sein wird.

Jetzt Frage ich mich wie der Werkstattlohn und das Arbeistfördergeld auf die Grundsicherung angerechnet werden unter Berücksichtigung der absetzbaren Freibeträge ?
Und ist das Mittagessen in der WfbM dann bei der Grundsicherung als Mehrbedarf geltend machbar ?

Ich blicke bei der Berechnung leider nicht richtig durch.

Für etwas Klarheit und einer Beispiel Rechnung wäre ich wirklich Dankbar  :help:

begees

Da du bereits Grundsicherung bekommst, kannst du das doch alles deine Sachbearbeiterin bzw. deinen Sachbearbeiter fragen. Es gibt eine Freibetragsrechnung für das Werkstatteinkommen, ausgehend vom Bruttobetrag.

Das Arbeitsförderungsgeld bleibt als Einkommen unberücksichtigt.