Kindergeld "umgemeldet"

Begonnen von Sese, 18. November 2022, 15:15:50

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Sese

Hallo liebes Forum,

meine Tochter ist zum 01.11. von ihrer Mutter zu mir gezogen.
Ich habe daraufhin Kindergeld beantragt (Formular + Kopie Meldebescheinigung).

Nun sind 2 Wochen vergangen, und ich habe noch keine Rückmeldung.

Mich würde interessieren, was passiert, wenn die Kindsmutter vergessen hat, das Kindergeld abzumelden.

Angenommen, sie hat es jetzt für den November noch erhalten.

Bekomme ich es dann trotzdem, und sie muss das zu Unrecht erhaltene Geld an die Familienkasse zurückzahlen ?

Oder bekomme ich es nicht, da sie es bereits erhalten hat, und ich muss es von ihr zurückfordern ?

Sophiagirl

Moin,

Kindergeld dauert, ich warte nun seit 8 Monaten auf einen richtigen Bescheid. Überlastung. Aber ja man bekommt es auch nach gezahlt.

Liebe Grüße

Leeres Portemonnaie

Meines Wissens nach (+ Erfahrung) kann man Kindergeld (also ohne jetzt besondere Umstände zu beachten) nicht einfach an - und abmelden, sondern nur ummelden.
Es gibt eine Kindergeld-Nummer, die bleibt bestehen.
Es müsste der Kindergeldberechtigte geändert werden, oder die Kindesmutter reicht es einfach monatlich weiter, per Dauerauftrag z. B. (wenn das klappt). Dann wird es bei euch berechnet und nicht bei ihr.
Noch ein Zacken "schwieriger" (beim Amt) ist es, wenn es zwei oder mehr Kinder gibt ...

Und ich kann Sylvergirl nur zustimmen, das dauert ewig ... 



Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sese

Unsere Tochter ist recht kurzfristig von der Mutter zum Vater gezogen.
Ich (Vater) habe sie bei der Gemeinde angemeldet und dann Kindergeld beantragt.
Vermutlich hat meine Ex es aber versäumt, ihrer Familienkasse (anderes Bundesland) mitzuteilen, dass sie nicht länger die Kindergeldberechtigte ist.

Kann die Familienkasse von mir verlangen, dass ich das KG vom November von meiner Ex zurückfordere ?

Korrekt wäre es doch, wenn die Familienkasse es von ihr zurückfordert.
Denn sie hätte es abmelden müssen, als kein Anspruch mehr bestand.





Sheherazade

Zitat von: Sese am 19. November 2022, 12:48:13Kann die Familienkasse von mir verlangen, dass ich das KG vom November von meiner Ex zurückfordere ?

Das wird die Familienkasse nicht verlangen.

ZitatKorrekt wäre es doch, wenn die Familienkasse es von ihr zurückfordert.

Ja, so wird das auch ablaufen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Torben

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. November 2022, 11:54:04Meines Wissens nach (+ Erfahrung) kann man Kindergeld (also ohne jetzt besondere Umstände zu beachten) nicht einfach an - und abmelden, sondern nur ummelden.
Es gibt eine Kindergeld-Nummer, die bleibt bestehen.
Es müsste der Kindergeldberechtigte geändert werden, oder die Kindesmutter reicht es einfach monatlich weiter, per Dauerauftrag z. B. (wenn das klappt). Dann wird es bei euch berechnet und nicht bei ihr.
Noch ein Zacken "schwieriger" (beim Amt) ist es, wenn es zwei oder mehr Kinder gibt ...

Und ich kann Sylvergirl nur zustimmen, das dauert ewig ... 




Die Kindergeldnummer ist immer die "Kundennummer" der antragsstellenden Person und nicht des Kindes.
Die "alte" Nummer ist also die der Mutter, deshalb bleibt die bei Antragsstellung durch den Vater zwar für die Mutter bestehen (können ja auch weiterhin Kinder bei der Mutter leben, oder später dazukommen), aber der Vater erhält dann seine eigene Kundennummer.
Das Weiterleiten von Mutter an Vater ist grundsätzlich der falsche Weg, da die Zahlung dann offiziell noch an die Mutter geht, die aber gar keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld hat und die Zahlung deshalb zu Unrecht erhält.

Wenn der Vater einen neuen Antrag stellt, hat er damit sein Soll erfüllt.
Wenn die Mutter den Auszug vom Kind nicht mitgeteilt hat, ist der Vater dafür nicht verantwortlich. Die Mutter bekommt dann schon selbst Post von der Familienkasse inklusive Einstellung und eventueller Rückforderung für überzahlte Monate.

Hartzer Rolle

Und warum jetzt so einen alten Faden aufwärmen?