Probleme mit Erstattungsbescheid und Aufrechnung

Begonnen von Sonnenschein, 24. März 2023, 11:20:48

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Sonnenschein

Hallo in die Runde,
ich habe eine Nachfrage zu einem ,, Erstattungsbescheid" beim Aufstocker .
Aufgrund der abschließenden Festsetzung ist das tatsächliche Einkommen/ Lohn monatlich sehr schwankend.
Dadurch ergeben sich Rückforderungen und Nachzahlungen in den einzelnen 6 Monaten.
Nach der Saldierung verbleiben nach meinen Berechnungen 112,-€ übrig, die definitiv zurück zu zahlen sind.
Ansonsten sind keine Änderungen in dem damaligen BWZ ( 6 Monate) auszuwerten.

Der Erstattungsbescheid betrifft nur 3 Monate ( in den anderen 3 Monaten besteht ein Nachzahlungsanspruch)
und man fordert  --  die Kosten der Unterkunft  --  iHv.: 39 €   zurück.
Warum?? Hat jemand eine Idee?
Das ergibt keinen Sinn.
 Der Erstattungsbescheid ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Gleichzeitig werden 10% vom damaligen Regelsatz, also 44,90 € aufgerechnet ab Jan.2023.
Ich kann diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen. Und bin davon ausgegangen, dass noch ein weiterer Erstattungsbescheid kommt, das war aber nicht der Fall.

Mein Problem:
Einkommen deckt den Regelsatz und nicht die KdU. Oder?
Wieso wollen die dann die KdU zurück?
Ich habe, das Gefühl, das JC hat hier einen Fehler gemacht. 
Und vermute dass der einzige Erstattungsbescheid nicht die richtigen Beträge ausweist.

M.E. hätten die saldierten Lohneinkünfte ( 112,-€), als ,, Rückforderung"  im Erstattungsbescheid stehen müssen.
Jetzt will das JC nur 39,-€ zurück, nimmt aber munter die mtl. Aufrechnungen vor.
Wie erfahre ich,   
- wie lange aufgerechnet wird 
- für welche Rückforderungsansprüche  die Aufrechnung erfolgt ist.
Wer ist mein Ansprechpartner ?

Gibt es so etwas wie einen ,,Tilgungsplan ,, oder eine Saldenbestätigung vom JC ?

Eine Forderungsaufstellung kann ich ja nicht anfordern, weil keine offenen Forderungen bestehen. Oder? Vielleicht kennt jemand die gesetzliche Vorschrift, die mein Problem greift?


Für die Monate Jan, Feb, März 2023 wurden jeweils    44,90 € aufgerechnet. Also
3 x 44,90 €= 134,-€ ---bezahlt, es liegt bereits eine Überzahlung vor, egal ob JC oder meine Berechnungen zu Grunde liegen und nichts ist passiert.

Was soll ich machen??

PS:
Sorry, aber mit dem Hochladen von Bescheiden bin ich schon mehrfach gescheitert.

JensM1

ZitatEinkommen deckt den Regelsatz und nicht die KdU. Oder?

Nein, dein Bedarf besteht aus Regelbedarf, evtl. Mehrbedarfen, KduH u. evtl. weiteren Bedarfen wie BuT. Den Bedarfen wird dein anrechenbares Einkommen gegenübergestellt u. zwar in o. a. Reihenfolge. Übersteigt das anrechenbare Einkommen den Regelbedarf, werden danach die Mehrbedarfe u. dann die KdU "gekürzt".

ZitatWie erfahre ich, 
- wie lange aufgerechnet wird
- für welche Rückforderungsansprüche  die Aufrechnung erfolgt ist.
Wer ist mein Ansprechpartner ?

Anfrage an das Jobcenter, gegen welche Bescheide zur Aufrechnung aufgerechnet wird ggf. mit der Bitte um Zusendung der entsprechenden Bescheide in Kopie und wie hoch die noch aufzurechnende Überzahlung aktuell ist. Evtl. werden da Altforderungen mit aufgerechnet, die eigentlich mal an Inkasso gegangen sind und jetzt bescheidlos weiter aufgerechnet werden. Wäre nicht korrekt, passiert aber immer wieder. Ist schon deshalb interessant, weil die mangels Aufrechnungsbescheid evtl. schon verfristet sein könnten.

Ratlos

Ist ein Überprüfungsantrag in seinem Fall nicht möglich?