Corona und Termin Jobcenter

Begonnen von Kara Fall, 19. März 2023, 19:09:53

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Kara Fall

Kann mein Fallmanager darauf bestehen,bei positivem Coronatest ohne Sympthome,dass ich zum Termin erscheinen muss?
Folgender Sachverhalt kürzlich geschehen bei meiner Nachbarin:
Einen Tag vor ihrem Jobcenter Termin machte sie zuhause einen Coronatest,da die Tochter (und mehrere aus der Klasse) positiv auf Corona getestet wurden.Der Test fiel positiv aus,weshalb sie über die Jobcenterhotline den Termin am darauffolgenden Tag absagte.Bei diesem Telefonat wurde ihr mitgeteilt,dass diese Absage reichen würde und sie keine extra Krankschreibung einreichen müsse.Die Info würde an den sachbearbeiter weitergeleitet werden und sie bekäme einen neuen Termin.Sie hielt sich zwar von sämtlichen Kontakten fern,ging aber nicht zum Arzt ,da sie keinerlei Symthome hatte.
Drei Wochen später kam vom Sachbearbeiter das Schreiben,sie solle begründen,warum sie unentschuldigt dem Termin fernblieb,woraufhin sie das Geschehene schilderte,was als Begründung ihrem Fallmanager nicht ausreichte,da eine Krankschreibung hätte vorgelegt werden müssen.
Der Arzt wollte diese natürlich drei Wochen später nichgt ausstellen,da sie diesen ja aufgrund fehlender symthome nicht kontaktiert hatte.
im aktenvermerk stand über das telefonat natürlich nicht,dass der typ von der hotline meinte,dass das so ausreichen würde,sondern es wurde lediglich festgehalten,dass meine nachbarin den termin wegen corona absagte.
kann den nun eine sperre erfolgen bzw eine kürzung?liegt das im ermessen des fallmanagers?
ich frage unter anderem besonders aus diesem grund,weil bei uns in der ganzen nachbarschaft grad wieder extrem corona rumgeht und einige leute auch richtig krass erkrankt sind,
und ich aber weiss,dass unser hausarzt in der nähe keine coronatests mehr anbietet (warum auch immer) und er telefonische krankmeldungen grundsätzlich nicht ausstellen möchte.

Ellen_Alien

Es besteht keine gesetzliche Testpflicht mehr und man wird auch nicht vom Arzt krankgeschrieben, wenn man symptomfrei ist.
Ein positiver Test allein stellt keinen Grund für eine AUB dar.

Fettnäpfchen

Kara Fall

Zitat von: Kara Fall am 19. März 2023, 19:09:53im aktenvermerk stand über das telefonat natürlich nicht,dass der typ von der hotline meinte,dass das so ausreichen würde,sondern es wurde lediglich festgehalten,dass meine nachbarin den termin wegen corona absagte.
wenn man telefoniert dann kann das durchaus passieren,
deswegen telefoniert man mit dem Verein auch nicht; egal wie bequem das ist denn jetzt braucht es Glück.
Entweder bei der Anhörung
oder dem Widerspruch
oder der Klage
und selbst ein Datenschutzbeauftragter kann ich einer Akte nichts finden wenn es nicht eingetragen wurde.
Ausser die Aussage das da nichts steht ist gelogen was auch nicht verwunderlich wäre.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Zitat von: Kara Fall am 19. März 2023, 19:09:53Einen Tag vor ihrem Jobcenter Termin machte sie zuhause einen Coronatest,da die Tochter (und mehrere aus der Klasse) positiv auf Corona getestet wurden.
Die Selbsttests sind zwar nicht wirklich genau, aber wenn die ganze Familie bereits erkrankt war scheint es dann plausibel zu sein. Hatte irgendjemand aus der Familie eine Dokumentierte Infektion z.B durch einen PCR Test oder eine Krankschreibung wegen Corona?

Zitat von: Kara Fall am 19. März 2023, 19:09:53woraufhin sie das Geschehene schilderte,was als Begründung ihrem Fallmanager nicht ausreichte,da eine Krankschreibung hätte vorgelegt werden müssen.
Sie sollte bei dem Sachverhalt bleiben. Immerhin ist Corona noch immer eine ansteckende Krankheit die auch zu einem versterben führen kann. Selbst wenn sie keine Krankschreibung hatte lässt sich ja nachvollziehen dass andere im Haushalt krank waren zu der Zeit. Somit hätte sie sogar mit dem Wissen einer Infektion sich strafbar gemacht wenn sie willentlich die Infektion einer Person riskiert hätte. So was nennt sich nämlich Körperverletzung und kann auch schnell zu einer Körperverletzung mit Todesfolge werden. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Gericht hier eine Sanktion gelten lassen würde.

Schnuffel01

Zitat von: Kara Fall am 19. März 2023, 19:09:53,ging aber nicht zum Arzt ,da sie keinerlei Symthome hatte.
Wie schon weiter oben erläutert, ein positiver Test allein reicht jetzt nicht mehr, um der Arbeit bzw. dem JC-Termin fern zu bleiben. Zumal sie sympthomfrei war.


3 Jahre Panikpandemie sind jetzt definitiv vorbei, auch wenn das einigen nicht passt und sie gern an den Maßnahmen festhalten möchten :lachen: 
Nach dem 9. April fällt sogar die Maskenpflicht im Gesundheitswesen.



"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Birgit63

Wenn man keine Symptome hat, dann gibt es keine Isolationspflicht mehr, man müsste zur Arbeit und somit kann man auch einen Termin beim Jobcenter wahrnehmen.

Bundspecht

Zitat von: Schnuffel01 am 20. März 2023, 22:19:52Nach dem 9. April fällt sogar die Maskenpflicht im Gesundheitswesen.

War das nicht der 7. April  :scratch:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Schnuffel01

Zitat von: Bundspecht am 21. März 2023, 10:41:08War das nicht der 7. April

Stimmt  :ok:

Bund plant Wegfall weiterer Corona-Schutzmaßnahmen – Maskenpflicht in Arztpraxen noch bis 7. April
https://www.kbv.de/html/1150_62278.php
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

superMeier

Corona gibt es seit diesem Jahr nicht mehr, man muss trotzdem erscheinen.