Ärztliche Unterlagen Fallmanager

Begonnen von Kara Fall, 19. März 2023, 22:44:41

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Kara Fall

soweit mir bekannt ist,muss auf einer krankschreibung nicht der grund,also die krankheit,mit drauf stehen....
ebenso kannte ich es bis jetzt so,dass man vor einem anberaumten termin beim medizinischen dienst einen fragenkatalog auszufüllen hatte und diesen  mit eventuell vorhandenen ärztlichen unterlagen in einem geschlossenen umschlag seinem fallmanager für den medizinischen dienst übergab.
nun habe ich in kürze einen termin bei meinem fallmanager,mit dem ich im groben und ganzen ganz gut klar komme und welcher mit mir eigentlich "auch nur" die bearbeitung des rentenantrages ,also ob ablehnung oder angenommen,abwartet.
vom medizinischen dienst des jobcenters wurde ich drei mal in folge für sechs monate zurückgestellt aufgrund meiner herzerkrankung,was zwar bei zuvor unterschiedlichen fallmanagern war,aber ja aktenkundig ist,-
mein jetziger fallmanager also im groben über meine krankheit bescheid weiss und mich sozusagen in ruhe lässt.
nun habe ich in kürze einen termin,der ja alle drei monate stattfindet,da ich mich (seit jahren freiwillig) im fallmanagement befinde.bei dem jetzigen anberaumten termin steht in der einladung drinn,ich solle meinen aktuellen arztbrief mitbringen,was mich sehr wundert,
denn dann hätte ja mein fallmanager sehr wohl damit genauste auskunft über meine krankheit.
bin ich verpflichtet,meinem fallmanager persönlich so einen arztbrief auszuhändigen?kann ja sein,dass bei den neuen gesetzen beim bürgergeld auch das geändert wird.was könnte er damit bezwecken wollen?oder ist es so,dass er kein recht hat,die ärztlichen unterlagen so genau einzusehen und ich sie nach wie vor in einem verschlossenen umschlag für den medizinischen dienst überreichen muss?
nun bin ich allerdings auch froh,mit diesem bearbeiter endlich mal wieder einen erträglichen erwischt zu haben,mit dem man auf sachlicher ebene kommunizieren kann,auch wenn ich ihn persönlich nicht sehr empathisch finde,was in der sache ja aber belanglos ist.
ich möchte es deshalb mit ihm nicht komplett verscherzen,zumal ich stets meiner mitwirkungspflicht mehr als gerecht wurde;
jedoch "ganz nackig" machen möchte ich mich nicht vor ihm.gesetzt den fall,ich bin nicht verpflichtet,meinem fallomanager so einen arztbrief offen zu übergeben,wie könnte ich ihm gegenüber begründen,dass ich das nicht möchte,ohne ihn säuerlich zu machen?ich bin da total unsicher,denn von ihm weiss ich,  dass er kooperation erwartet und sätze wie man sei dazu nicht verpflichtet auf teufel komm raus hassen tut.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Zitat von: Kara Fall am 19. März 2023, 22:44:41bin ich verpflichtet,meinem fallmanager persönlich so einen arztbrief auszuhändigen?
Definitiv: Nein!
Wenn das JC der Meinung ist, dass gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, ist es lt. § 44a SGB II verpflichtet, den äD zu beauftragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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