Mit dem Bürgergeld kommt der Kooperationsplan

Begonnen von selbiger, 20. März 2023, 07:24:26

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

a_good_heart

Zitat von: ellie am 23. März 2023, 14:03:04Hat hier schon jemand Erfahrung mit so einem Kooperationsplan gemacht?

Wie soll das gehen, wenn es den erst ab 1.7. gibt... :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

ellie


Fettnäpfchen

ellie

Zitat von: ellie am 23. März 2023, 14:03:04Hat hier schon jemand Erfahrung mit so einem Kooperationsplan gemacht?
unter Umständen auch später. Manche EinV haben noch bis Jahresende Gültigkeit.

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. März 2023, 15:50:35Das ist kein Kooperationsplan, weil absolut nur für das JC gemacht.
Der LE muss es Akzeptieren ob er will oder nicht.
Sehe ich auch so, allerdings war das doch relativ klar.
Wer gemeint hat das mit dem Bürgergeld Verbesserungen kommen glaubt sonst auch  :scratch:  alles oder so ähnlich

Und jede Wette wird das mit der Potentialanalyse nach wie vor NICHT umgesetzt.
Ich kenne niemand der in den Genuss gekommen ist und selbst Richter vor dem SG hat es nicht interessiert und speziell bei mir hieß es dass das bei O.-Kommunen halt so gemacht wird wie es (nicht) gemacht wurde. Dabei ist gesetzl. festgelegt das sich auch und gerade O.-Kommunen daran halten müssen. Ich mach das mal in den Anhang falls sich jemand dafür interessiert.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2023, 16:07:07Und jede Wette wird das mit der Potentialanalyse nach wie vor NICHT umgesetzt.
Vermute ich auch, bei mir wurde so was auch noch nie gemacht.

Möglich der "zwangs Kooperationsplan" ist nur dafür gedacht, leichter und möglichst viele Sanktionen zu erlassen?

Mal sehen wann die ersten Dinger, im Sommer, davon im Netz auftauchen :nea:

AlterGaul

Zitat von: selbiger am 20. März 2023, 17:31:18verträge in deutschland generell,hatten immer nur für eine vertragspartei einen nutzen..nie für beide seiten..dem sollte nen riegel vorgeschoben werden..und verträge sollten beide seiten gleichermassen einen nutzen bringen..
Was eine falsche Aussage. Da hat die Youtube Jura Stunde wohl falsche Infos ausgespuckt.
Ein Arbeitsvertrag ist für beide Seiten, dazu ein Kaufvertrag das Käufer und Verkäufer die gleiche Sprache sprechen. Ein Tarifvertrag ist für beide Seiten sinnvoll und ein Mietvertrag schützt den Mieter. Das sind auf die schnelle drei Vertragsarten die beide Parteien schützt.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

selbiger

Zitat von: AlterGaul am 23. März 2023, 20:33:58
Zitat von: selbiger am 20. März 2023, 17:31:18verträge in deutschland generell,hatten immer nur für eine vertragspartei einen nutzen..nie für beide seiten..dem sollte nen riegel vorgeschoben werden..und verträge sollten beide seiten gleichermassen einen nutzen bringen..
Was eine falsche Aussage. Da hat die Youtube Jura Stunde wohl falsche Infos ausgespuckt.
Ein Arbeitsvertrag ist für beide Seiten, dazu ein Kaufvertrag das Käufer und Verkäufer die gleiche Sprache sprechen. Ein Tarifvertrag ist für beide Seiten sinnvoll und ein Mietvertrag schützt den Mieter. Das sind auf die schnelle drei Vertragsarten die beide Parteien schützt.

das generell ist da wohl falsch..aber gewisse verträge schon..siehe bsp..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Unwissender

Das " Verträge" nicht einseitig abgeschlossen werden können (also das eine Seite nur profitiert und die andere Partei nur verliert) sind ungültig weil  dabei dann einer unsachgemäß benachteiligt wird! Da dieser Kooperationsplan kein Vertrag ist, kommt dies nicht zur Anwendung!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

putinow

Bei einseitigen Rechtsgeschäften ist nur eine Willenserklärung nötig, damit das Rechtsgeschäft wirksam wird.

Angebot
Mahnung
Vollmacht

Bei zweiseitigen Rechtsgeschäften sind zwei Willenserklärungen nötig, um ein gültiges Rechtsgeschäft zu schließen.

Kaufvertrag
Leihvertrag
Mietvertrag
Darlehensvertrag
Arbeitsvertrag
Ausbildungsvertrag
Dienstvertrag
Werkvertrag
Darlehensvertrag
Versicherungsvertrag

selbiger

Zitat von: Unwissender am 24. März 2023, 09:06:04Das " Verträge" nicht einseitig abgeschlossen werden können (also das eine Seite nur profitiert und die andere Partei nur verliert) sind ungültig weil  dabei dann einer unsachgemäß benachteiligt wird! Da dieser Kooperationsplan kein Vertrag ist, kommt dies nicht zur Anwendung!

naja..spätestens wenn man sich an einem vertrag nicht mehr halten kann..aus gesundheitlichen gründen..finanzelen gründen usw..spätestens da wirste sehen für wehm dieser vertrag einen nutzen hat..denen interessiert den die miese lage des betroffenen nicht..udn dieser soll weiterzahlen egal ob er das kann oder nicht..dann pfänden sie diesen ab bis er keine wertsachen ehr hat udn so wird die existens eines betroffenenn zerstört..spätestens da sieht mans ja..banken sachen sind auch meistens einseitig..immer zu gunsten der bank..wenn du da nicht mehr zahlen kannst aus welchen gründen auch immer..gehts dir an den kragen..ob du kannst wilst oder nicht..da komste nicht raus..sondern die lassen dich bluten..und fahren ihre geschütze auf..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.