Miete und Nebenkosten falsch berechnet durchs Jobcenter?

Begonnen von ibaya, 20. März 2023, 09:20:13

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ibaya

Hallo zusammen.

Ich bin letztes Jahr in eine Mietwohnung (50 qm) gezogen, für welche ich € 400,00 kalt + € 50,00 Nebenkosten (ohne Gas, Strom, Wasser) zahle. Der Mietspiegel des Jobcenters lag da bei € 422,00 für Bruttokaltmiete. Ergo habe ich seitdem € 28,00 selber gezahlt.

Was ich jetzt erst herausgefunden habe, ist, dass der Mietspiegel im Juli 2022 auf € 432,00 angehoben wurde. Nun habe ich einen neuen Antrag gestellt und mir werden weiterhin nur die € 422,00 bewilligt.

Das ist doch nicht richtig oder? Kann ich nicht sogar eine Nachzahlung verlangen?

Weiterhin bekomme ich das Wassergeld nicht bezahlt. Gehört das zur Bruttokaltmiete?

Die Heizkostenpauschale wurde seitens des Energieversorgers auf € 120,00/Monat erhöht (Erdgas); laut Mietspiegel wären sogar € 145,00 monatlich möglich. Das Jobcenter erkennt bei mir nur € 82,00 an.

Da dies für mich sehr unverständlich ist, bitte ich Euch um Aufklärung und Hilfe.

Vielen Dank!

Ibaya

OLD-MAN

Zitat von: ibaya am 20. März 2023, 09:20:13das Wassergeld nicht bezahlt. Gehört das zur Bruttokaltmiete?

Ja, ist Teil der Bruttokaltmiete!

Zitat von: ibaya am 20. März 2023, 09:20:13Mietspiegel im Juli 2022 auf € 432,00

Es gilt das Bruttokalt von "Angemessenes Wohnen" vom Jobcenter!

Wenn du mit der Leistung von 422,- € bereits am Limit des Bruttokalt bist, gibt´s auch nicht mehr!

Also prüfe, was in der Richtlinie deiner Gemeinde dazu steht und ob diese Richtlinie nicht älter als 2 Jahre ist (Regelfortschreibung!).

ibaya

Danke für die Antwort, jedoch hatte ich geschrieben, dass der Mietspiegel letztes Jahr erhöht wurde.

Bruttokaltmiete von € 422,00 auf € 432,00 im Juli 2022.

Steht mir die erhöhte Miete zu? Wenn ja, müßte ich dann nicht eine Rückzahlung erhalten?

Ferner verstehe ich nicht, warum mir nur eine geringere Heizkostenpauschale zugebilligt wird, obwohl die angegebene Pauschale im Rahmen liegt. (Pauschale lt. Mietspiegel € 145,00; tatsächliche Pauschale € 120,00; vom JC gezahlte Pauschale € 82,00)??

Danke.

Ottokar

Zitat von: ibaya am 20. März 2023, 11:34:16Bruttokaltmiete von € 422,00 auf € 432,00 im Juli 2022.
Dann muss das JC ab Juli 2022 bei dir auch 432,00 Bruttokaltmiete anerkennen, alles andere wäre rechtswidrig.

Zitat von: ibaya am 20. März 2023, 09:20:13Nun habe ich einen neuen Antrag gestellt und mir werden weiterhin nur die € 422,00 bewilligt.
Widerspruch einlegen. Falls der abgelehnt wird: Klage.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hartzer Rolle

Mietspiegel ist nicht gleich Angemessenheit des Jobcenters.
Die Anpassung erfolgt nicht zwangsweise parallel

Ottokar

Irrtum, der Mietspiegel ist die rechtliche Grundlage für die Angemessenheit.
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