Friedhofgebühren steigen extrem, Hilfe beantragen?

Begonnen von Unwissender, 20. März 2023, 09:20:40

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Unwissender

Hallo zusammen!

Ein Bekannter vonmir braucht Hilfe und hat mir berichtet das die Friedhofskosten für das Grab seiner versorbenen Frau um ca. 60 % steigen. Da er sich die bisherigen Kosten von seiner kleinen Rente grade so leisten konnte, ist ihm die jetzige Erhöhung zuviel!
Kann er irgendwo Hilfe (teilweise oder ganze Kostenübernahme) beantragen? Kennt sich da irgendwer aus und kann Tips geben? Wir wären echt dankbar dafür!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Da fehlen noch Infos, z. B. ob der Bekannte bereits Grundsicherung bezieht. Meines Wissens nach sind Friedhofsgebühren persönlicher Luxus bzw. ist das eine örtlich geregelte Sache sowohl beim Sozialamt als auch beim Friedhofsamt und u. U. auch abhängig vom Verwandtschaftsgrad zu dem/der/den Verstorbenen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Unwissender am 20. März 2023, 09:20:40Kann er irgendwo Hilfe (teilweise oder ganze Kostenübernahme) beantragen? Kennt sich da irgendwer aus und kann Tips geben? Wir wären echt dankbar dafür!
selber zahlen oder Kündigen mehr werden die auf dem Amt auch nicht sagen bei meiner Mama war die Zeit abgelaufen, hab dann noch 400 € Grabstein Beräumung bei my-Hammer.de Gebote aus eigener Tasche abgezahlt.

Kopfbahnhof

Zitat von: horst am 20. März 2023, 09:46:08selber zahlen oder Kündigen
Wenn die Mindestliegezeit noch nicht erreicht ist, ist eine Kündigung nicht möglich.

Dann bleibt wohl nur selber zahlen, oder Prüfen ob die 60% überhaupt rechtens sind.
Es gibt ja sicher einen Vertrag dazu, mit dem Friedhof.

Zitat von: Unwissender am 20. März 2023, 09:20:40Kann er irgendwo Hilfe (teilweise oder ganze Kostenübernahme) beantragen?
Ich wüsste jetzt nicht wo.

Läuft der Vertrag noch lange und über welchen Betrag, reden wir hier?

tsumo

Oha krass, in der Türkei gehört der Platz einem für immer und man hat keine laufenden Kosten. Kannte ich gar nicht. Ist wohl in jedem Land anders.

horst

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. März 2023, 15:59:46Wenn die Mindestliegezeit noch nicht erreicht ist, ist eine Kündigung nicht möglich.
dafür hat einer z.b.in Bayern im voraus bezahlt auf Zeit.

Leeres Portemonnaie

Ich vermute, es geht um die Pflege, nicht um die Grabstelle allgemein. Denn die wird doch hierzulande sofort fällig, für die gewählte Zahl an Jahren / Grabart usw.
Einzig die jährliche mögliche Verlängerung nach Ablauf der Grabstelle auf manchen Friedhöfen könnte noch gemeint sein, aber da muss man vermutlich über Kündigung nachdenken.

Die Pflege hingehen kann man kündigen. Je nach Vertrag.
Da gibt es keine Zuschüsse. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Unwissender

Danke schon Mal für die Antworten! Nein er kommt (gerade so ohne Grundsicherung aus bzw. hat gerade soviel das er keinen Anspruch hat) Wie der Vertrag genau läuft kann ich nicht sagen, ich weiss nur das er vor ca. 3 Jahren verlängert wurde!
Aber ist es nicht so, das dann das gilt (wie für jeden anderen Vertag, das die Konditionen gelten, zu denen er damals abgeschlossen wurde?)
Gilt dann die Preierhöhung nicht nur für "Neuverträge". (Ich persönlich halte die ganze Sache sowieso für eine Sauerei! Man "kauft" ein grab und soll dann auch noch dafür zahlen? Das ist genauso, als wenn man ein eigenes Haus hat und trotzdem Miete zahlen muss!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Kannst du bitte mal das hier aufklären?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. März 2023, 23:29:53Ich vermute, es geht um die Pflege, nicht um die Grabstelle allgemein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Unwissender am 21. März 2023, 11:21:21Gilt dann die Preierhöhung nicht nur für "Neuverträge"
Kommt eben auf den Vertrag an.
Viele Friedhöfe haben da eine Klausel drin, wenn sich die Gebühren ändern kann das Nachgefordert werden.

Diese Gebühren werden gern mal Erhöht, die Kirche bzw. auch Stadt brauchen Geld.

Aber gleich 60% ist schon fragwürdig.

Unwissender

Zitat von: Sheherazade am 21. März 2023, 11:39:59Kannst du bitte mal das hier aufklären?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. März 2023, 23:29:53Ich vermute, es geht um die Pflege, nicht um die Grabstelle allgemein.

Ich weiss nicht was man da bezahlt! Das bisschen Rasenmähen (rund um den Grabstein?) kann doch nicht so teuer sein! Und das Grab muss ers chon selber pflegen! Ausser er beauftragt ein Unternehmen, was dann natürlich die Kosten rechtfertigen würden ...
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!