Ukrainerin mit Kind zur Untermiete

Begonnen von Bielefeld03, 20. März 2023, 14:11:36

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Bielefeld03

Nehmen wir mal folgende Story an:

Person D hat Person U, einer Ukrainerin mit Baby (Person B) geholfen nach Deutschland zu kommen und gibt U Wohnraum in seinem Haus. Nun stellt D U einen Mietvertrag zur Untermiete aus.

K zahlt das Haus auf Kredit ab.

K verdient 2150 Euro netto.

Hat U eine Chance die Mietkosten erstattet zu bekommen?

Laut Mietvertrag leben U und B in dem Zimmer zur Untermiete.

Ottokar

Natürlich hat die Ukrainerin Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß Untermietvertrag.
Sofern das JC hier frech eine VuE unterstellt, lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB".
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Grundsätzlich so wie von @Ottokar geschrieben.

Trotzdem noch eine Nachfrage: Wer ist jetzt K?
Zitat von: Bielefeld03 am 20. März 2023, 14:11:36Person D hat Person U, einer Ukrainerin mit Baby (Person B) geholfen nach Deutschland zu kommen und gibt U Wohnraum in seinem Haus. Nun stellt D U einen Mietvertrag zur Untermiete aus.

K zahlt das Haus auf Kredit ab.

K verdient 2150 Euro netto.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"