Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht

Begonnen von Kara Fall, 20. März 2023, 17:19:49

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Kara Fall

ich schon wieder mit einer frage in die runde:
es heisst ja,dass man mit beginn des bürgergelds regelrecht überwacht werden würde.....
wie ist diese aussage von so vielen genau gemeint,bzw was hat sich diesbezüglich nun geändert?
sorry meine unwissenheit....

nun zur direkten frage:
wenn mein fallmanager oder jemand anderes vom jobcenter nachfragt,ob ich schulden hätte,muss ich diese frage beantworten ja oder nein?falls ja,muss ich dann die genaue höhe angeben?und was geschieht,wenn ich behaupten würde,ich hätte keinerlei schulden und hinterher rauskäme,dass es doch welche gibt?
ist es denn fehlende mitwirkungspflicht wenn ich sagen würde,dies nicht beantworten zu wollen?

(bei mir ist alles im grünen bereich bis auf eine sache aus meiner ehescheidung,sowie eine überzahlung und mietkaution,was ich alles monatlich abstotter und läuft,
ABER ich möchte mich einfach nicht komplett vor denen nackig machen,denn ich finde so schon einige auskünfte,die man teilweise geben muss,erniedrigend,aber vielleicht bin ich da auch besonders empfindlich)

Reiner1970

Warum sollte ein SB sowas fragen? Das interessiert den gar nicht und ist auch nicht Leistungsrelevant

Kopfbahnhof

Diese Frage kann man klar mit NEIN Beantworten, völlig egal ob es welche gibt oder nicht.

JensM1

Zitates heisst ja,dass man mit beginn des bürgergelds regelrecht überwacht werden würde.....
wie ist diese aussage von so vielen genau gemeint,bzw was hat sich diesbezüglich nun geändert?

Alles wie gehabt würde ich mal sagen, mehr Überwachung durch Bürgergeld ist mir nicht bekannt.

Die Frage nach Schulden kann eigentlich nur in 2-3 Konstellationen auftauchen:

1. Kontoauszüge eingereicht, keine Mietzahlungen o. bspw. Rückbuchungen Energieversorger erkennbar, bei bspw. Miet- oder Energieschulden soll das JC die Miete direkt an den Vermieter zahlen (§ 22 Abs. 7 SGB II).

2. Mahnungen Vermieter, Stromanbieter o. ä. eingereicht, s. o.

3. Anhörung zur Aufrechnung, hier wären private Schuldverpflichtungen im Rahmen der Ermessenheitsentscheidung als ein Indiz gegen eine geplante Aufrechnung zu werten.

Wie man mit solchen Fragen, die mit hoher Sicherheit wenn überhaupt schriftlich erfolgen umgeht, ist eine andere Geschichte, letztlich muss man sich dazu nicht einlassen, dann würde eine Entscheidung eben nach Aktenlage erfolgen (müssen).

Fettnäpfchen

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Hary

Zitat von: Kara Fall am 20. März 2023, 17:19:49wenn mein fallmanager oder jemand anderes vom jobcenter nachfragt,ob ich schulden hätte,muss ich diese frage beantworten ja oder nein?falls ja,muss ich dann die genaue höhe angeben?und was geschieht,wenn ich behaupten würde,ich hätte keinerlei schulden und hinterher rauskäme,dass es doch welche gibt?

Die Fragen dürfen gestellt werden, du bist jedoch nicht verpflichtet diese zu beantworten. Sinnvoller als eine falsche Angabe wäre aber einfach nicht zu antworten. Diese Fragen können aber durchaus auch berechtigt sein. Brauchst du z.B Hilfe wegen einer Stromsperre oder drohender Obdachlosigkeit wegen Mietschulden, dann wäre es dumm dem Jobcenter gegenüber zu behaupten dass es nicht so wäre. Davon abgesehen gibt es ja auch die Möglichkeit dass gute SB's dir helfen wollen wenn sie denken, dass du ein Problem hast und dir z.B einen Ansprechpartner nennen können.

Ob du auf diese Frage also antworten solltest kommt primär auf den Kontext an. Es kann sinnvoll sein, aber ehrlich gesagt habe ich noch nicht gehört dass sich ein SB der seriös arbeitet einfach mal so dafür interessiert.

Tony Montana

Zitat von: Kara Fall am 20. März 2023, 17:19:49nun zur direkten frage:
wenn mein fallmanager oder jemand anderes vom jobcenter nachfragt,ob ich schulden hätte,muss ich diese frage beantworten ja oder nein?falls ja,muss ich dann die genaue höhe angeben?und was geschieht,wenn ich behaupten würde,ich hätte keinerlei schulden und hinterher rauskäme,dass es doch welche gibt?
ist es denn fehlende mitwirkungspflicht wenn ich sagen würde,dies nicht beantworten zu wollen?

Dies müsstest du nicht beantworten und ist für das Jobcenter auch völlig irrelevant. Sie könnten deine Ratenzahlungen zwar sichten anhand von Kontoauzügen wenn du diese mal vorlegst, doch für die Leistungen ist dies völlig unerheblich, sei da unbesorgt.
Was du mit deinem Satz den bekommst machst, ist letzlich deine Sache, du musst damit schliesslich auskommen. Wenn du dir weiterhin erlauben kannst, Gläubiger zu bedienen, interessiert die, das nicht die Bohne.

Anders ist es, wenn du ein Darlehen vom Jobcenter aus einer Not heraus brauchst, wie bei einer drohenden Stromsperre. Es versteht sich dann von selbst, das du das Problem mit der Stadtwerke belegen müsstest. Das jetzt nur als Beispiel, also wenn du von denen etwas brauchst.

Zitat von: Kara Fall am 20. März 2023, 17:19:49ich schon wieder mit einer frage in die runde:
es heisst ja,dass man mit beginn des bürgergelds regelrecht überwacht werden würde.....


Sorry, aber das ist Quatsch. Im wesentlichen ist von Harz IV zu Bürgeld lediglich eine Namensänderung erfolgt. Das ist ja das, was derzeit von den Linken, Medien, sozialen Verbänden und Organisationen kritisiert wird. Eben ein politischer Fake. Soweit ich weiss, wurden die Sanktionsmöglichkeiten ein wenig gelockert, wenn auch nicht abgeschafft, das ist aber schon alles. Sonst bleibt soweit alles beim alten.