Blitzentscheidung Erwerbsminderungsrente - bisher ALGII - und nun?

Begonnen von Elpida, 22. März 2023, 15:01:50

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Elpida

Hallo in die Runde,

ich habe im Januar Erwerbsminderungsrente beantragt und wurde gestern von meiner Krankenkasse informiert, dass /die Rente bewilligt wurde. Die DRV hat mir heute telefonisch bestätigt, dass dies zutrifft, bewilligt sei rückwirkend ab 08/22, der Bescheid werde mir noch postalisch zugehen.
ich habe zuletzt ALGII/Bürgergeld und Krankengeld bezogen

Auf welches Bürokratiechaos muss ich mich jetzt einstellen? :help:
Was ich bisher gefunden habe:
Ich muss sobald ich den Rentenbescheid in Händen halte
1)einen Antrag auf Grundsicherung stellen (meine Rente wird gering ausfallen).
2)das Jobcenter informieren. Dieses wird sich freuen und die Leistungen einstellen.
3) Die Aufrechnung der rückwirkend zu zahlenden Rente mit Krankengeld und/oder ALGII machen die Leistungsträger untereinander aus - wenn ich alles richtig verstanden habe.
4) Es wird zumindest ein Monat zu überbrücken sein, bis die Rente gezahlt wird.

Wie lange dauert eurer Erfahrung nach die Bewilligung der Grundsicherung? Arbeiten Jobcenter und Sozialamt zusammen? Zahlt das Jobcenter weiter, bis über die Grundsicherung entschieden ist?

Gibt es noch irgendwelche Fallstricke, die ich übersehen habe?

Danke im voraus für jeden Tipp und Hinweis!

Kein Bittsteller

1)einen Antrag auf Grundsicherung stellen (meine Rente wird gering ausfallen).
Die Rentenversicherung wird dir dies in IHREM Schreiben dann auch so mitteilen

2)das Jobcenter informieren. Dieses wird sich freuen und die Leistungen einstellen.
Nicht bevor du das Schreiben der Rentenversicherung hast. NICHT vorher!

3) Die Aufrechnung der rückwirkend zu zahlenden Rente mit Krankengeld und/oder ALGII machen die Leistungsträger untereinander aus - wenn ich alles richtig verstanden habe.
Soweit richtig

4) Es wird zumindest ein Monat zu überbrücken sein, bis die Rente gezahlt wird.
Auch richtig. Entweder Dahrlehn beim vorherigen Träger beantragen oder durchhalten

Und Fallstricke gibt es immer noch genug. Wie das bei Behörden eben so ist. Letztendlich läuft es aber auf meine Antworten hinaus im positiven Sinne.

jens123

Im Grunde musst du nur Grundsicherung beantragen, darauf wird aber auch im Rentenbescheid nochmal hingewiesen. Es wird eine kompletter Neuantrag mit allen Nachweisen, was man schon mal vorbereiten kann. Das JC erfährt von der Entscheidung der DRV früher als du, mitteilen muss man es dem JC trotzdem (um brav zu sein). Sei froh, dass du mit dem Id*otenverein bald nichts mehr zu tun hast! Gratulation.

Ottokar

Das JC muss so lange weiterzahlen, bis das Sozialamt die GruSi bewilligt hat.
Da es GruSi ebenfalls monatlich im Voraus gibt, die Rente für den laufenden Monat aber erst am Monatsletzten gezahlt wird, muss das Sozialamt hier überbrücken.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Elpida

Danke euch allen!
Antrag auf Grundscherung habe ich am Samstag per Einschreiben abgeschickt, Jobcenter "brav" informiert.
Also heißt es jetzt abwarten.

Sollte sich etwas "Interessantes" ergeben, werde ich es hier mitteilen.

Wendy

Zitat von: Ottokar am 23. März 2023, 13:36:40Das JC muss so lange weiterzahlen, bis das Sozialamt die GruSi bewilligt hat.
Da es GruSi ebenfalls monatlich im Voraus gibt, die Rente für den laufenden Monat aber erst am Monatsletzten gezahlt wird, muss das Sozialamt hier überbrücken.

Hallo Ottokar,
meine Situation hier ist in etwa die Gleiche. Das Sozialamt fühlt sich nicht zuständig.
Bescheid d RV am Donnerstag erhalten, Änderungsbescheid d JC am Freitag -> spontan kein Geld für Miete uä auf dem Konto...

Es scheint, als würde erwartet, dass ich mich für den Monatsbedarf verschulde (die angehende EMR ist bei mir ebensowenig geeignet, irgendwelche Darlehen zurückzuzahlen, wie eine Grundsicherung/Bürgergeld).
Gibt es einen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann bzgl. Deines Hinweises einer Pflicht seitens d Sozialamtes?
Danke fürs Mitdenken,
Wendy

Ottokar

Zitat von: Wendy am 05. April 2023, 21:35:40Bescheid d RV am Donnerstag erhalten, Änderungsbescheid d JC am Freitag -> spontan kein Geld für Miete uä auf dem Konto...
Ist das so zu verstehen, dass die DRV dir volle Erwerbsminderung bescheinigt hat?
Und das JC daraufhin die Bewilligung aufgehoben hat?
Dann beantrage beim JC sofort schriftlich die vorläufige Weiterzahlung des Bürgergeldes gemäß § 43 SGB I.
Außerdem würde ich vorsorglich Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid beim JC einlegen.
Und natürlich Grundsicherung bzw. Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen - außer du erhälst du Rente und die reicht zur Bedarfsdeckung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Elpida

Das Jobcenter hat mich heute dazu aufgefordert, Grundsicherung zu beantragen. Das habe ich schon Ende März gemacht und konnte das auch nachweisen. Soweit ok.
Dann gab es noch einen Änderungsbescheid und nun geht das Chaos los:
Laut JC erhalte ich für März und April eine Nachzahlung. Rechnerisch genau die Differenz zwischen Krankengeld und EM-Rente. Ab Mai dann den 'korrekten' laufenden Betrag. Ab Mai erfolgt auch die monatliche Rentenzahlung.
Das Problem:
Im März wurde Krankengeld (für Februar) an mich ausbezahlt, da habe ich - meinem Verständnis nach keinen Nachzahlungsanspruch.
Im April erfolgte keine Krankengeldzahlung (aber auch noch keine Rente) - da hilft die Nachzahlung alleine wenig, denn sie ist zu gering.
Laut telefonischer Auskunft des Jobcenters habe man gegenüber der Rentenversicherung Erstattungsansprüche geltend gemacht. Die Rentenversicherung werde dann den Monat April "freigeben" und direkt an mich auszahlen. Letzteres halte ich für ein Gerücht, denn die Krankenkasse macht ja auch Erstattungsansprüche gegenüber der Rentenversicherung geltend. Und dann gibt es nichts mehr zum "freigeben."

Darf das Jobcenter den Monat April so behandeln, als HÄTTE ich schon eine Rentenzahlung erhalten?
Was tun? :help:

Bin für jeden Tipp dankbar!
   

Ottokar

Ich kann leider nicht ganz nachvollziehen, was da los ist.

Krankengeld muss nach dem Zuflussprinzip angerechnet werden.
Die Rente darf das JC nicht ls Einkommen anrechnen, da sie nicht zugeflossen ist und aufgrund des Erstattungsanspruches auch nie zufließen wird. Die Anrechnung von fiktivem Einkommen ist rechtswidrig.

Was das JC da auch immer für kapitalen Mist rechnet: maßgeblich ist die Höhe des Erstattungsanspruches, den das JC bei der DRV geltend macht. Dieser darf nur in Höhe der tatsächlich an dich gezahlten Leistung geltend gemacht werden.
D.h. wenn das JC hier z.B. statt 500€ nur 300€ bewilligt, darf es auch nur einen Erstattungsanspruch von 300€ geltend machen und du bekommst entsprechend 200€ mehr Rente nachgezahlt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Elpida

Zitat von: Ottokar am 27. April 2023, 11:09:48Ich kann leider nicht ganz nachvollziehen, was da los ist.

Krankengeld muss nach dem Zuflussprinzip angerechnet werden.
Die Rente darf das JC nicht ls Einkommen anrechnen, da sie nicht zugeflossen ist und aufgrund des Erstattungsanspruches auch nie zufließen wird. Die Anrechnung von fiktivem Einkommen ist rechtswidrig.
Danke, das ist schon mal gut zu wissen!

Zitat von: Ottokar am 27. April 2023, 11:09:48Was das JC da auch immer für kapitalen Mist rechnet: maßgeblich ist die Höhe des Erstattungsanspruches, den das JC bei der DRV geltend macht. Dieser darf nur in Höhe der tatsächlich an dich gezahlten Leistung geltend gemacht werden.
D.h. wenn das JC hier z.B. statt 500€ nur 300€ bewilligt, darf es auch nur einen Erstattungsanspruch von 300€ geltend machen und du bekommst entsprechend 200€ mehr Rente nachgezahlt.

Genau da hakt es:
Meinem Verständnis nach hat das Jobcenter keine Erstattungsansprüche gegenüber der DRV:
Krankengeld war rd.588€, die volle EM-Rente nur 335€  ab 1.8.2022.
Für den rückwirkenden Zeitraum wurden Ansprüche in Höhe von rd. 2.100€ für den Zeiraum 1.8.22 (Rentenbeginn) bis 28.2.23 (Ende Zeitraum Anspruch Krankengeld) bei der DRV geltend gemacht so die telefonische Auskunft des JC. Das Rückforderungsschreiben gehe mir postalisch in Kopie zu.
Meine Vermutung: das JC versteht nicht, dass die Rente das Krankengeld 'ersetzt' und nicht zusätzlich gezahlt wird.
Erstattungsansprüche hingegen hat eindeutig meine Krankenkasse gegenüber der DRV.

Ottokar

Die Rente ersetzt das Krankengeld nicht, ich weis nicht, wo du das her hast.
Die KK hat allerdings einen vorrangigen Erstattungsanspruch.

Wurde teilweise oder volle Erwerbsminderung festgestellt?
Und falls teilweise Erwerbsminderung: erhälst du eine Arbeitsmarktrente?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Elpida

Zitat von: Ottokar am 27. April 2023, 16:23:45Die Rente ersetzt das Krankengeld nicht, ich weis nicht, wo du das her hast.
Oh - ich dachte, das sei die Begründung für den Erstattungsanspruvh der Krankenkasse.

Zitat von: Ottokar am 27. April 2023, 16:23:45Wurde teilweise oder volle Erwerbsminderung festgestellt?
Und falls teilweise Erwerbsminderung: erhälst du eine Arbeitsmarktrente?
Volle Erwerbsminderung -  unbefristet bzw. bis zum Erreichen der Regelsaltersgrenze im nächsten Jahr.

Ottokar

Die Begründung für den Erstattungsanspruch der Krankenkasse ist (bzw. sollte sein), dass mit der Feststellung der vollen Erwerbsminderung der Anspruch auf Krankengeld entfallen ist.
Krankengeld können nämlich nur Personen erhalten, die erwerbsfähig sind.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Elpida

#13
Danke @Ottokar.

"Ersetzen" war von mir zu "flapsig" benutzt. Da EM-Rente rückwirkend bewilligt, habe ich ab 08/22 keinen Anspruch auf Krankengeld. Da das Krankengeld aber geflossen ist, macht die Krankenkasse Erstattungsansprüche bei der DRV geltend.
Das Jobcenter (das Schreiben liegt mir inzwischen vor) macht seine Erstattungsansprüche geltend basierend auf "§40 Absatz1 Satz1 SGBII i.V.m. §103 SGBX". Aufgelistet sind die an mich gezahlten Leistungen der einzelnen Monate von August 2022 bis Februar 2023 sowie Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung.
Meinem Verständnis nach wird das JC leer ausgehen. Die telefonische Aussage der JC-Mitarbeiterin, die DRV werde die Erstattung an das JC sicher leisten und danach würde meine Krankenkasse von mir Geld zurückforden, ist nach allem, was ich gelesen habe, Humbug.

Wie auch immer, ich werde wohl Widerspruch einlegen wegen der Anrechnung der "fiktiven" Rente ab März.
Berufe ich mich dabei auf §41a SGBII?


Ottokar

Zitat von: Elpida am 30. April 2023, 15:36:32§40 Absatz1 Satz1 SGBII i.V.m. §103 SGBX"
Echt jetzt? Was ist das denn für ein inkompetenter Haufen.
§ 40a SGB II regelt hierfür die Geltung und Anwendung von § 104 SGB X, "§ 40 Abs 1 S 1 SGB II i.V.m. § 103 SGB X" ist die falsche Rechtsgrundlage, was die Forderung rechtswidrig macht.
Der Anspruch der KK müsste sich nach § 103 SGB X richten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.