stromanbieter wechseln details

Begonnen von baracus, 22. März 2023, 11:27:34

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baracus



1.  mein anbieter hat letztes jahr auf 43cent erhöht also 3cent über strompreisgrenze
ich bekomme immer noch mahnung wg nachzahlung, wie wann wo bekomme ich info bzw rückerstattung zumindest der 3cent ?
2. kann ich trotzdem noch sonderkündigungsrecht wg preiserhöhung wahrnehmen obwohl die preiserhöhung vor ca 4monaten in kraftgetreten ist ? bzw kann ich in jedem fall die sonderkündigung "formulieren" und es wird dann eben in der bestätigung dann ggfls nach normalen fristen gekündigt falls nicht mehr möglich?

3. wäre es normal bzw schlau JETZT schon einen neuen vertrag abzuschliessen auch wenn der alte eventuell noch 10monate läuft? ich würde dann die konditionen die ich aktuell abschliesse auch nä jahr noch zugesichert bekommen falls die sonderkündigung nicht durchgeht und ich noch warten müsste? muss ich in dem fall den neuen informieren wann ab wann genau es los geht oder regeln die das unterneinander bzw nur dann wenn man dem neuen angibt die kündigung für einen zu übernehmen?
ich kann mir vorstellen das schnelles handeln bei kleineren unterschieden von 45euro/monat auf 40 beim neuen anbieter auch eine kleinere rolle spielt
bei mir wäre es aber schon halbiert von 60euro auf 30euro, daher gehe ich mal von aus macht es schon sinn jetzt was festzumachen...

Ratlos

Ab dem Tag wo du Kenntnis von der Preiserhöhung erhältst hast du 2 Wochen Zeit dein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen.
Die ordentliche Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag.
Du musst als Abschlag das zahlen was du monatlich an Strom verbrauchst.
Also prüfe deinen Zählerstand, denn ein überhöhter Abschlag ist gleich ein zinsloser Kredit für den Versorger.

horst

so kann es sein wenn die Vertragslaufzeit von 12 Monaten um sind. Abwarten und Vergleichen dann zum günstigsten.

Zitat3. Wie verhält es sich mit der Laufzeit Ihres Vertrages?
(1) Ihr Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten ab Zustandekommen des Vertrags und verlängert sich automatisch
auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Ertslaufzeit gekündigt wird. Nach Verlängerung auf unbestimmte Zeit, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die schwarzwald energy GmbH stellt ausdrücklich klar, dass im Fall einer Kündigung des Vertrags, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, von der schwarzwald energy GmbH keine gesonderten Entgelte verlangt werden.
(2) Unabhängig hiervon können beide Parteien jeweils während der gesamten Vertragslaufzeit den Stromlieferungsvertrag aufgrund eines Umzugs (vgl. Ziffer 4), bei einem höheren Verbrauch als 100.000 kWh (vgl. Ziffer 5) oder Sie bei einer Preisanpassung (vgl. Ziffer 13) kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. § 314 BGB bleibt unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail).

baracus

ein wechsel wurde abgelehnt, habe gekündigt und auf einen anderen anbieter gewechselt, jedoch wurde der vorgang abgebrochen mit verweis das ich noch 10monate bis febr vertrag habe,
kann ich jetzt noch gar nicht wechseln ? ab wann kann man das ?
beim anbieter steht "nur" das man spätestens 1 monat vor ablauf der kündigungsfrist einen neuen vertrag unterschreiben soll, wenn ich 3monate frist rechne + 1 monat vorlauf wäre ich ca im oktober, dh könnte ich erst im okt wechseln oder schon vorher (bzw je nach anbieter ) ? 

auch hat der anbieter noch gar nicht reagiert

Ratlos

Mal eine Frage: Wird bei euch auch der neue Strompreis auf 3 Stellen nach dem Komma angegeben? Also z.B. neuer Preis = 56,284 Cent

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"