Kosten der Miete zu hoch

Begonnen von Lena93, 22. März 2023, 22:45:01

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Lena93

Hallo ich und meine kleine Tochter beziehen derzeit Bürgergeld. Wir wohnen in einer Einzimmerwohnung, als sie noch ein Baby war, war das in Ordnung. Aber nun mit fast 4 Jahren braucht sie ihr eigenes Zimmer. Hab dann zufällig genau in der Straße wo meine Mutter wohnt eine tolle Wohnung gefunden. Beim Amt einen Antrag gestellt und das Amt meint die Wohnung sei zu teuer. Das ist so ärgerlich und ich frag mich ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dass das Amt die Miete trotzdem übernimmt. Der Wohnungsmarkt ist nunmal sehr klein und die Mieten sind alle so hoch.
Ich hab gegen den Bescheid zur Ablehnung gleich Widerspruch eingelegt.

Sheherazade

Zitat von: Lena93 am 22. März 2023, 22:45:01Ich hab gegen den Bescheid zur Ablehnung gleich Widerspruch eingelegt.

Mit welcher Begründung?

Wie hoch ist denn die tatsächliche Bruttokaltmiete und wie hoch die laut Jobcenter angemessene Miete?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lena93

Vom Jobcenter erlaubte Kaltmiete 397€ und meine 560 €.

Mit welcher Begründung?! Ich finde niemals eine zwei Zimmerwohnung für den Preis. Die derzeitige Wohnlage ist einfach nicht mehr machbar.

Hartzer Rolle

@Tony: troll dich

@Lena: Mit zwei Personen,  egal wie groß oder klein, dürfen es bis zu 65 qm sein. Die bekommst du doch nirgends für 397 kalt. Außerdem ist die Bruttokaltmiete entscheidend für die Angemessenheit,  also Kaltmiete+Nebenkosten ohne Heizung.

Sensoriker

Zitat von: Hartzer Rolle am 23. März 2023, 06:08:21@Tony: troll dich
:ok:

Zitat von: Hartzer Rolle am 23. März 2023, 06:08:21Mit zwei Personen,  egal wie groß oder klein, dürfen es bis zu 65 qm sein. Die bekommst du doch nirgends für 397 kalt. Außerdem ist die Bruttokaltmiete entscheidend für die Angemessenheit,  also Kaltmiete+Nebenkosten ohne Heizung.

Das ist so nicht richtig.
Die Größe der Wohnung ist irrelevant solange die Gesamtmiete innerhalb der Gesamtangemessenheit liegt (Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten). Bei den aktuellen Energiekosten müsste man allerdings die HK ausklammern.
Das JC würde bei einer größeren Wohnung allerdings die NK und HK auf die angemessene Größe begrenzen.

@Lena93
397,- finde ich allerdings auch ziemlich niedrig, Sicher, dass das richtig ist. Hier ist das die Höhe für eine Person. Und ich wohne in einer Kleinstadt.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sensoriker

Zurück zum Thema.

@Lena93
Überprüfe bitte ob die 397,- auch richtig sind. Kommt mir für 2 Personen etwas niedrig vor.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

Könntest du noch sagen wie (womit) in der neuen Wohnung geheizt wird. Und aufschlüsseln wie sich die neue Miete zusammensetzt. Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.