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Kontoauszug nicht geschwärzt.Bundeszentralamt für Steuern überprüft Konten.

Begonnen von Mark_DU, 23. März 2023, 13:41:41

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Ratlos

@ Sensoriker - Stell dir vor deswegen habe ich das geschrieben:
Zitat von: Ratlos am 24. März 2023, 15:05:25Außerdem hat TE einen RA der gerade LE berät. Um sich abzusichern sollte TE die RA-Beratung in Anspruch nehmen
Der wird auch Wissen ob eine Verpflichtung besteht das Buch dem JC zur Einsicht vorzulegen wenn es darauf beharrt zu prüfen ob TE keine Abhebungen vorgenommen und damit Zusatzgeld hatte.
Zitat von: Sensoriker am 24. März 2023, 15:50:31Nachher hat die Mutter mehrmals Geld abgehoben und dann kommt der TE in noch mehr erklärungsnot weil das JC behauptet er hätte das Geld abgehoben.
Kaum! Bei einer Barabhebung gibt es einen Auszahlschein den der/die Abhebende untrschreiben muss - quasi eine Empfangsbestätigung die natürlich gespeichert ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: Mark_DU am 24. März 2023, 10:07:50Mutter zu Hause irgendwo versteckt hält und nicht bereit ist, es mir auszuhändigen
Klare Antwort, dass Sparbuch geht ein JC absolut nichts an.
Schon gar nicht, nur um da mal dumm Reinzuglotzen!

Es ist im Besitz der Mutter und die, muss es dir auf keinen Fall zu irgendwas Aushändigen.
(außer eben es würde Notwendig sein)
Aber auch diese Information geht ein JC nichts an.

Einzige Mitteilung an das JC ist Vollmacht ja aber es ist allein das Konto der Mutter.
Sie muss auch nichts schriftliches für das JC machen.


Ratlos

Zitat von: Ratlos am 24. März 2023, 15:05:25Außerdem hat TE einen RA der gerade LE berät.
Um sich abzusichern sollte TE die RA-Beratung in Anspruch nehmen
Der wird auch Wissen ob eine Verpflichtung besteht das Buch dem JC zur Einsicht vorzulegen wenn es darauf beharrt zu prüfen ob TE keine Abhebungen vorgenommen und damit Zusatzgeld hatte
Wenn alles so stimmt wie TE geschildert hat sehe ich keinen Grund das JC abblitzen zu lassen.
Das wirkt sich höchsten negativ auf die künftige Beziehung zum SB aus.

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 24. März 2023, 15:05:25Untreue entsteht wenn der Vollmachtsinhaber gegen Auflagen der Mutter als Vollmachtgeberin verstößt.
Diese innerfamiliäre Rechtsstatus hat mit der Vollmacht in Bezug auf das JC keine Auswirkung.

Völlig richtig! Die Vollmacht ist zweckgebunden. Darum ist das JC raus. Das was das Jobcenter also allenfalls interessieren könnte, wäre dann Untreue und dies haben diese per Zukunft natürlich nicht zu unterstellen. Wir sind da gar nicht soweit auseinander @ratlos.

Ab hier auf "erweitern" wählen falls begrenzt offen:

Zitat von: Ratlos am 24. März 2023, 15:05:25Anmerkung: Es gibt keine rechtliche Verpflichtung dem Jobcenter diese Vollmacht explizit zu melden.
Sowas unterliegt nicht der Mitwirkungspflicht.

In diesem Fall JEIN! Das Bundeszentralamt für Steuern gab dem Jobcenter aber die Info, das Mark Zugriff auf ein bestimmtes Konto hat. Bei einer Frau dessen Nachname anders ist, dem JC also unbekannt, nämlich seiner Mutter. Damit wären wir wieder auf Anfang, das er dies einfach aufklärt, schon gbt es keinerlei Probleme mehr.

Zitat von: Ratlos am 24. März 2023, 15:05:25Außerdem hat TE einen RA der gerade LE berät. Um sich abzusichern sollte TE die RA-Beratung in Anspruch nehmen

Absolut d'accord. Rechtsberatung kann nur ein RA bieten, wir nur Meinungen, Recherchen, ggfl. Erfahrungen, da jede Fallsituation individuell ist. Ob dies nötig ist, ist eine andere Sache, steht jedoch jedem zu.

Zitat von: Sensoriker am 24. März 2023, 15:50:31Ich würde das Teil nicht vorlegen.

Es könnte aber zumindest belegen, das er im leistungsrelevanten Zeitraum nichts abgehoben hat, nur darum geht es ja. Denn...

Zitat von: Sensoriker am 24. März 2023, 15:50:31Nachher hat die Mutter mehrmals Geld abgehoben und dann kommt der TE in noch mehr erklärungsnot weil das JC behauptet er hätte das Geld abgehoben.

...eine Abhebung vom Sparbuch ohne Vorlage des Sparbuchs ist nicht möglich. Bei solch einem Sparkonto wird gegengezeichnet, bei einem Girokonto wiederum könnte es jeder gewesen sein, der Karte und Pin hat, deshalb haben Geldautomaten unter anderem Kameras.

Ich kann nur das Fazit ziehen, hier mit dem Jobcenter einfach zusammen zu arbeiten. Die haben nämlich die Aufgabe genau zu prüfen, was mit den Steuern passiert, die sie ausgeben. Wenn auch nur der Hauch eines Ansatzes besteht, der Wirrwarr auslösen könnte, sperren die sich erstmal, dazu wiederum dient die Aufklärung des Sachverhalts, die das Bundeszentralamt für Steuern pflichtgemäß ausgelöst hat. Denn das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, vermutlich weil er diese Überweisung nicht schwärzte.

Mag der Sachverhalt ansonsten auch privater Natur sein und dem JC so nichts angehen, hier jedoch muss sichergestellt werden, das der Antragsteller aufgrund eines Zugriffs auf ein weiteres oder vielmehr anderes Konto keine anderen Einkommensquellen hat, nur daran ist das Jobcenter tatsächlich interessiert und das ist sehr schnell darzulegen, soweit die Mutter sich nicht z.B. querstellen würde, dann bräuchte man tatsächlich einen Anwalt, da dieser Auskünfte bei Banken einholen könnte ggfl. gerichtlich, erst im schlimmstenfall natürlich, also dann eher eine Zuarbeitung zum JC. Denn ein Knackpunkt ist ja auch, das Mark von dieser Vollmacht nichts wusste. Gibt ihm die Mutter alles mit was er nun für das JC braucht, ist alles gut und wird auch alles gut.

Ellen_Alien

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. März 2023, 16:30:35
Zitat von: Mark_DU am 24. März 2023, 10:07:50Mutter zu Hause irgendwo versteckt hält und nicht bereit ist, es mir auszuhändigen
Klare Antwort, dass Sparbuch geht ein JC absolut nichts an.
Schon gar nicht, nur um da mal dumm Reinzuglotzen!

Es ist im Besitz der Mutter und die, muss es dir auf keinen Fall zu irgendwas Aushändigen.
(außer eben es würde Notwendig sein)
Aber auch diese Information geht ein JC nichts an.

Einzige Mitteilung an das JC ist Vollmacht ja aber es ist allein das Konto der Mutter.
Sie muss auch nichts schriftliches für das JC machen.


Genauso ist es, weshalb eine Erklärung des TE zum Sachverhalt ausreichend ist.
TE könnte auch durch Arbeitsverhältnis Vollmacht zur Verfügung über ein Geschäftskonto haben. Deswegen muss nicht eine fremde Firma ihr Konto gegenüber dem Jobcenter offenlegen. Genau gleich verhält es sich in diesem Fall, nur weil der Vollmachtgeber zufällig die Mutter des TE ist, das Sparbuch zur Vorlage vielleicht einfach zu erfragen wäre, heißt das nicht, dass daraus Rechte des Jobcenters auf Kenntnis dieser Daten bestehen würden.
Dem Jobcenter widerrechtlich Daten zur Verfügung zu stellen, nur um Ruhe zu haben, ist genau der falsche Weg.

Ratlos

Natürlich besteht keine (rechtliche) Verpflichtung dem JC das Sparbuch zu zeigen.
Ich habe dazu geraten weil TE schrieb: Nie davon Geld abgehoben, nie über das Buch verfügt und keine Geheimnisse vorhanden.
Zeige ich dem SB unter diesen Umständen das Buch zur Prüfung ist der Käse wohl gegessen und es gibt keine Schwierigkeiten.
Lehne ich das Vorzeigen aus rechtlichen Gründen ab wird der SB wohl erst recht neugierig.
Er hat ja schon mit Leistungseinstellung gedroht. Ob zu Recht oder Unrecht steht auf einem anderen Blatt.

Eigentlich gefällt mir der Vorscvhlag von @  Ellen_Alien am besten.

Dem SB erklären, dass man weder von Vollmacht noch vom versteckten Buch was wusste und TE davon erst durch das JC erfahren hat. Damit entlastet er sich von jeder weiteren Erklärung, erst recht dann wenn er darüber eine Versicherung an Eides statt abgibt.

Wenn dann das JC noch was will müsste es die eV angreifen d.h. dem TE quasi einen Meineid beweisen was unmöglich ist.
Vorsicht aber: Das Gericht bekäme Auskunft über Kontobewegungen.

Wahrscheinlich erübrigt sich aber alles denn weil das JC Kontoauszüge verlangt geht es wohl von einem neueren digitalen Sparbuch aus das mit einer Karte geführt wird.
Damit gibt es dann auch Kontoauszüge.




Ottokar

Ich habe hier mal gefegt.
Außerdem habe ich dieses Thema wegen seiner Wichtigkeit zum Anlass genommen, einen "Ratgeber Kontovollmacht" zu erstellen, in welchem die Fakten umfassend erläutert werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Feiner Bericht @ Ottokar. Aber die Vollmacht des TE ist IM Sparbuch eingetragen.
Es existiert offensichtlich keine schriftliche Vollmacht.
Das wurde früher vor 20 und mehr Jahren tatsächlich so gemacht.
Ich selbst habe eine Generalvollmacht seit vielen Jahren.

Aber du hast mal wieder als einziger Scharfsinn bewiesen woran keiner gedacht hat, nämlich an die Verletzung des Datenschutzes der Mutter des TE bei Vorlage des Buches.
Damit allein wäre dem JC jeder Wind aus den Segeln genommen.

Ich persönlich, wenn es meine Sache wäre, würde das Buch vorlegen weil es ja wirklich nichts leistsungsrelevantes enthält.
 

Sensoriker

Hi Ottokar.
Ich hätte eine Frage zum Ratgeber und zwar zu:

Das Problem mit einer Kontovollmacht ist, dass diese in den Kontenstammdaten gespeichert und an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wird. Genau von dort bekommt ein Jobcenter im Fall einer Kontenabfrage auch Name, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtinhabers übermittelt

Wird die Kontovollmacht beim Bundeszentralamt zusammen mit dem Konto gespeichert (Abfrage nach Herr X - Antwort: Ja. besitzt ein Konto und Herr Y hat dafür eine Vollmacht)
oder
Wird die Vollmacht separat gespeichert (Abfrage nach Herr Y - Antwort: Nein. Besitzt kein Konto hat aber eine Vollmacht bei Herr X)

Hoffe die Frage ist verständlich.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

BigMama

Zitat von: Ratlos am 25. März 2023, 19:20:49woran keiner gedacht hat, nämlich an die Verletzung des Datenschutzes der Mutter des TE bei Vorlage des Buches.
#17
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ratlos

@ Mama - ich bin gespannt wie das ausgeht. Vielleicht kriegen wir von @ MarkDU ja ein Feedback.
Einerseits gehen die Daten Dritter dem JC wirklich nichts an, andererseits muss der SB das "Vermögen" prüfen und hat bereits Leistungseinstellung angekündigt, denn für den SB steht wohl die Möglichkeit von Leistungsmissbrauch im Raum

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 25. März 2023, 19:20:49Aber die Vollmacht des TE ist IM Sparbuch eingetragen.
In welcher Form die Vollmacht erteilt wurde, ändert nichts an deren Rechtswirkung im Außen- oder Innenverhältnis.
Auch wenn die Vollmacht im Sparbuch eingetragen ist, können Kontoinhaber und Vollmachtinhaber verbindlich schriftlich vereinbaren, was der Vollmachtinhaber darf und was nicht. Oder der Kontoinhaber setzt für das Jobcenter eine schriftliche Erklärung auf, in welcher er erklärt, wofür die Kontovollmacht gedacht ist, was der Vollmachtinhaber darf und was nicht. Diese beiden Möglichkeiten hat Mark_DU hier.

Zitat von: Sensoriker am 25. März 2023, 19:42:38Wird die Kontovollmacht beim Bundeszentralamt zusammen mit dem Konto gespeichert (Abfrage nach Herr X - Antwort: Ja. besitzt ein Konto und Herr Y hat dafür eine Vollmacht)
oder
Wird die Vollmacht separat gespeichert (Abfrage nach Herr Y - Antwort: Nein. Besitzt kein Konto hat aber eine Vollmacht bei Herr X)
Die Kontovollmacht (die der Kontoinhaber für Max Mustermann, geboren 01.04.2000, wohnhaft ..., bei der Bank yxz für das Konto mit der Nummer 123456789 erteilt) führt im Ergebnis rechtlich zu einer Verfügungsberechtigung des Vollmachtinhabers über das Konto.
Der Vollmachtinhaber wird in den Kontenstammdaten von der Bank als Verfügungsberechtigter geführt, mit Name, Geburtsdatum und Anschrift (siehe § 24c Abs. 1 Kreditwesengesetz sowie § 93b Abs. 1 und 1a AO).
Wenn das JC also eine Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern für Herrn Max Mustermann, geboren 01.04.2000, durchführt, erhält es im Ergebnis einen Datensatz, wo (u.a.) drin steht, das Max Mustermann, geboren 01.04.2000, wohnhaft ..., bei der Bank yxz für das Konto mit der Nummer 123456789 als Verfügungsberechtigter eingetragen ist.
Im Datensatz wird zwischen Kontoinhaber(n), Verfügungsberechtigte(n) und wirtschaftlich Berechtigte(n) unterschieden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Das ist mir bekannt. Aber ... wenn der SB die Leistungen einstellt wie er bereits angekündigt hat, hat der TE den Ärger mit dem Gericht und erstmal kein Geld.
Recht oder Unrecht steht dann auf einem anderen Blatt.

Darum habe ich vorgeschlagen das Buch zu zeigen weil eh nichts negatives drin steht wie TE schreibt.
Vielleicht ist es manchmal wirklich besser das Gesetz und die Ablehnung nicht anzuwenden.
Sollte es zum Rechtsstreit kommen kriegt das SG sowieso Auskunft über jede Kontobewegung.

Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 26. März 2023, 14:22:24Aber ... wenn der SB die Leistungen einstellt wie er bereits angekündigt....

Laut Eingangsbeitrag wurde ihm eine Leistungseinstellung angedroht, wenn er die Unterlagen (was immer damit gemeint sein soll) nicht einreicht, also nicht zur Klärung des Sachverhaltes beiträgt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Sollte es zum Rechtsstreit kommen kriegt das SG sowieso Auskunft über jede Kontobewegung.
Darum habe ich zur Kooperation geraten weil das Buch ja nichts negatives enthält