Kontoauszug nicht geschwärzt.Bundeszentralamt für Steuern überprüft Konten.

Begonnen von Mark_DU, 23. März 2023, 13:41:41

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Mark_DU

Hallo Leute,

ich habe auch ein Problem mit meinem Jobcenter.Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter und habe einen Folgeantrag zur Weiterbewillung eingereicht.
Dazu habe ich auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht.(Leider ungeschwärzt.Eigentlich weil ich meiner Meinung nach nichts zu verbergen hatte)
Auf dem Kontoauszug ist aber eine Überweisung von mir auf das Girokonto meiner Mutter in Höhe von 50 € zu sehen.
Ich habe mir von ihr mal diese Summe in bar geliehen und dann später halt auf diesem Wege zurückgezahlt.
(Meine Mutter hat jedoch wegen neuer Heirat einen anderen Nachnamen als ich.Ich nenne sie hier mal aus Gründen der Anonymität die Frau Schmidt)

Nun hat mich jedoch das Jobcenter angeschrieben und mitgeteilt, das eine Prüfung über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt ist.Dadurch wurde dem Jobcenter bekannt, dass ich "Zugriff" auf ein bestimmtes Konto dieser Frau Schmidt habe.Dazu wurde sogar die IBAN angegeben.
Ich soll nun dem Jobcenter erklären, was es damit auf sich hat.
Ich habe natürlich meine Mutter befragt und rausgefunden, dass diese IBAN gar nicht zu dem Girokonto gehört, auf das ich diese 50 € hingeschickt habe. Meine Mutter besitzt jedoch ein altes Sparbuch eben mit dieser IBAN.
Dieses Sparbuch hat sie vor etwa 20 Jahren angelegt.Darin ist ABER ein kurzer Vermerk, dass ich sie mir eine Vollmacht über dieses Sparbuch erteilt hat.Diese Vollmacht hat sie mir aber vor vielen Jahren erteilt, noch bevor ich Leistungen vom Jobcenter bezogen habe.
Nun fordert mich das Jobcenter zu einer Stellungnahme auf in welcher Beziehung ich zu Frau Schmidt stehe inkl. entsprechender Bestätigung durch Frau Schmidt.Ich soll auch noch lückenlose Kontoauszüge dieses bestimmten Kontos einreichen.(Bei Sparbüchern gibt es das ja eigentlich gar nicht.) Außerdem schreibt das Jobcenter, dass ich diese Tatsache unbedingt beim Folgeantrag hätte angeben müssen.Wenn ich die Unterlagen nicht einreiche, würden die Leistungen nicht mehr weitergezahlt werden.....

Zum Glück kann man zwar auf den Einträgen im Sparbuch sehen, dass immer nur Einzahlungen auf das Sparbuch erfolgt sind, jedoch nie irgendwelche Abhebungen oder Überweisungen an mich oder durch mich.
Ich habe also nie Mutters Sparbuch angerührt.
Ich habe also nie damit gerechnet, dass so ein Vermerk über eine Vollmacht mich je in so eine Situation bringt.

Was soll dies nun alles bedeuten?? Wenn einem die Eltern eine Vollmacht über ein Konto mit Guthaben erteilen, darf man dann keine Leistungen mehr beziehen und muss erst dieses Guthaben aufbrauchen als wäre es mein eigenes??

Ich hoffe mir kann jemand helfen und Auskunft geben.Vielleicht sind jetzt einige hier gewarnt, indem ich auf die Folgen und ungeahnten Komplikationen aufmerksam gemacht habe, wenn man Kontoauszüge (unbedacht und gutmütig) nicht schwärzt.


Liebe Grüße
Mark

Reiner1970

Eine Kontovollmacht bedeutet ja nicht, dass man sich nach Lust und Laune am dem Geld bedienen darf. Das Geld gehört ja dem Kontoinhaber und nicht dem, der die Vollmacht hat

Du bist ganz sicher, dass dieses Sparbuch auf dem Namen deiner Mutter läuft und es nicht auf dich überschrieben hat?
Denn eigentlich tauchst du nur dann im Datenabgleich (https://dejure.org/gesetze/SGB_II/52.html) auf.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Ratlos

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41Ich habe also nie Mutters Sparbuch angerührt.
Dann kopiere halt das Sparbuch und zeige es dem JC.
Vollmacht heißt nur dass du im Bedarfsfall Zugriff auf das Geld hast, das aber rechtlich allein deiner Mutter gehört.

Mark_DU

@ Reiner
Ich finde aber auch, das es eigentlich so ist bzw. sein sollte...

@ Nö
Ja, ganz sicher.
Im Brief vom JC steht ja auch: " Was ist mit dem Konto der Frau Schmidt mit der IBAN....?"

@ Ratlos
Gut erklärt.
So wie es aussieht, bin ich wohl dazu gezwungen.Oh je..Aber dürfen die echt sowas echt verlangen?  :weisnich:  Ich soll Mutters Sparbuch nehmen, das sie seit 20 Jahren besitzt und regelmäßig darauf eingezahlt hat, nie was abgehoben hat, es nun kopieren und einer fremden Person schicken...?

Hary

Im Grunde sollte eine Vollmacht keine Auswirkungen auf dich oder deinen Anspruch haben. Grundsätzlich berechtigt die Kontovollmacht den Bevollmächtigten nur zum Geldabheben – und nicht dazu, das Geld zu behalten. Das Geld ist weiterhin nicht dein Besitz, auch wenn du berechtigt bist es dir auszahlen zu lassen.

Du solltest den Sachverhalt so erklären und auch anmerken dass dir die Vollmacht zu dem Zeitpunkt nicht bekannt war. Erwähne noch, dass du keinen Zugang zu dem Sparbuch hast und gib die Kontaktdaten des Besitzers an für weitere Rückfragen. Ob dieser antworten muss ist eine andere Frage.

Innerhalb der Familie ist es nicht unüblich, dass Mitglieder Vollmachten haben für den Fall dass dies einmal notwendig wird. In diesem Zuge solltest du auch aufklären, dass diese namentlich abweichende Person zur Familie gehört.

Ratlos

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41Meine Mutter hat jedoch wegen neuer Heirat einen anderen Nachnamen als ich.
Das kannst du doch schriftlich erklären und über die Namensänderung gibt es amtliche Unterlagen.
Dein "Verbrechen" ist doch nur die Einzahlung von 50 €.
Das geht dem JC nichts an. Dem JC geht es wohl nur darum ob du das Geld auf dem Sparbuch für dich verwenden kannst. 
Und das kannst du eben nicht weil es im alleinigen Eigentum deiner Mutter steht.
Die Vollmacht besagt nur dass du Zugriff auf das Geld nehmen kannst, wenn deine Mutter es nicht kann (aus welchen Gründen auch immer)
Eine finanzielle (Vorsorge)-Vollmacht für den Sohn ändert nicht die Verhältnisse.

Greywolf08

Zitat von: Ratlos am 23. März 2023, 15:09:13Dann kopiere halt das Sparbuch und zeige es dem JC.
Das wäre das Dümmste, was TE machen könnte. Damit ist für das JC klar, das TE an das Sparbuch ran kann.

Dem JC mitteilen, das man von der Vollmacht nichts wusste. Das Sparbuch der Mutter gehört und du es von ihr nicht ausgehändigt bekommst.

Ratlos

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41hat mich jedoch das Jobcenter angeschrieben und mitgeteilt, das eine Prüfung über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt ist.Dadurch wurde dem Jobcenter bekannt, dass ich "Zugriff" auf ein bestimmtes Konto dieser Frau Schmidt habe.Dazu wurde sogar die IBAN angegeben.
Hast du das übersehen @ Greywolf08? Dass er Zugriff und damit Verfügungsgewalt hat ist lange bekannt!
Lesen ist wichtig!
Im Zuge der Überprüfung findet das Zentralamt alle Konten weil die Banken es melden.

Greywolf08

Zitat von: Ratlos am 23. März 2023, 15:59:41
Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41hat mich jedoch das Jobcenter angeschrieben und mitgeteilt, das eine Prüfung über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt ist.Dadurch wurde dem Jobcenter bekannt, dass ich "Zugriff" auf ein bestimmtes Konto dieser Frau Schmidt habe.Dazu wurde sogar die IBAN angegeben.
Hast du das übersehen @ Greywolf08? Dass er Zugriff und damit Verfügungsgewalt hat ist lange bekannt!
Im Zuge der Überprüfung findet das Zentralamt alle Konten weil die Banken es melden.

Der "Zugriff" wurde vom JC unterstellt. Nur weil ich Geld auf ein Konto oder Sparbuch überweise, habe ich noch lange nicht Zugriff auf das Konto oder das Sparbuch in den Händen.

Ratlos

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41das eine Prüfung über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt ist.Dadurch wurde dem Jobcenter bekannt, dass ich "Zugriff"
Der Zugriff wurde nicht unterstellt sondern mitgeteilt vom Bundesamt.
Es ist doch wirklich deutlich wenn TE schreibt:
dass durch die Prüfung des Zentralamtes dem JC der Zugriff bekannt wurde. :ok:

Sensoriker

Das Konto läuft doch auf "Frau Schmidt" (Mutter) Der TE hat nur eine Vollmacht.
Ich bin mir nicht sicher ob das Bundesamt beim Abgleich auch vollmachten mitteilt.
Wenn nicht, muss das JC die Daten von "Frau Schmidt" abgefragt haben und so von der Vollmacht erfahren haben. Was sie ja gar nicht dürften da sie kein LE ist.

Ich würde dem JC nur mitteilen, dass es um deine Mutter handelt und du nur eine "Not" Vollmacht für das Konto hast, falls deiner Mutter was passiert und sie nicht an das Konto kann. Du hast sonst keinerlei Zugriff auf das Geld.
Wieviel da drauf ist geht dem JC nichts an.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ratlos

Zitat von: Sensoriker am 23. März 2023, 16:39:48Ich bin mir nicht sicher ob das Bundesamt beim Abgleich auch vollmachten mitteilt.

Im Sparbuch ist doch der Vermerk "Vollmacht" enthalten!
Frau Schmid gibt es nicht. Das ist nur ein Pseudo wegen Anonymität der Mutter

Kopfbahnhof

Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41ist aber eine Überweisung von mir auf das Girokonto meiner Mutter in Höhe von 50 € zu sehen.
Ja und?
Ist doch völlig Egal was du mit deinem RS machst, und an wen du Geld Überweist.
Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 13:41:41Ich soll auch noch lückenlose Kontoauszüge dieses bestimmten Kontos einreichen.
Blödsinn, du hast keinen Zugriff auf das Sparbuch und fertig.
Zitat von: Mark_DU am 23. März 2023, 15:27:17es nun kopieren und einer fremden Person schicken...?
Auf keinen Fall, es ist nicht DEIN Sparbuch, also geht es ein JC gar nichts an.
Zitat von: Greywolf08 am 23. März 2023, 16:06:37Der "Zugriff" wurde vom JC unterstellt.
Eben, daran ändert auch eine Vollmacht nichts.
Es ist nun mal schlicht das Konto der Mutter und nicht das vom @TE.

Greywolf08

Das Bundeszentralamt für Steuern hat dem JC ganz sicher nicht mitgeteilt, das der TE "Zugriff" auf das Konto/Sparbuch der Mutter hat.
Es wird dem JC nur den Vermerk der Vollmacht mitgeteilt haben.