Mann muss trotz Sozialticket und Bürgergeld-Bescheid 60 Euro Strafe zahlen

Begonnen von selbiger, 23. März 2023, 17:30:52

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selbiger

Das neue Sozialticket in Berlin scheint seit der Umstellung zu erheblichen Problemen zu führen. Die Berliner Initiative "Wir sind Viele" berichtet, dass ein Betroffener 60 Euro Strafe zahlen musste, obwohl er bei einer Kontrolle das Sozialticket und den Berechtigungsnachweis vorlegen konnte.

https://www.gegen-hartz.de/news/mann-muss-trotz-sozialticket-und-buergergeld-bescheid-60-euro-strafe-zahlen

aber wnur wenn dies und wen das..wahnsinn.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sensoriker

FAQ BVG

Übergangsregelung!
Solange du keinen Berechtigungsnachweis hast, kannst du mit dem gültigen berlinpass das Berlin-Ticket S nutzen. Wenn dein berlinpass ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr gültig ist, kannst du mit deinem aktuellen Leistungsbescheid das Berlin-Ticket S nutzen. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S trägst du darauf die berlinpass-Nummer oder die "BG-Nummer" (Nummer der Bedarfsgemeinschaft) deines Leistungsbescheides ein. Auf der Kopie des Leistungsbescheides müssen folgende Angaben lesbar sein: Name und Vorname derjenigen Person, die das Berlin-Ticket S nutzt, die  "BG-Nummer" (Nummer der Bedarfsgemeinschaft), der Leistungszeitraum mit Anfangsdatum und Enddatum. Alle anderen Angaben können geschwärzt werden. Der Leistungsbescheid muss jedoch erkennbar bleiben.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.