Immer wieder Heizkosten aus laufender Bewilligung entfernt

Begonnen von Momo123, 23. März 2023, 10:47:11

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Momo123

Hallo,

ich habe folgedende Merkwürdigkeit:

Meine Bewilligung läuft immer (1 Jahr) bis April und pünktlich im Dezember bekomme ich einen Änderungsbescheid in dem ab Februar einfach die Heizkosten einfach entfernt werden, egal wann meine Heizkosten-Jahresendabrechung (die jetzige habe ich z.b. noch immer nicht erhalten) kommt.
Die Weiterbewilligungsanträge kann ich deswegen immer nur über Kontoauszüge lösen. Meine Heizkosten werden zwar immer nachgezahlt aber es nervt wenn diese in einem bereits willigten Zeitraum entfernt werden und inzwischen sind die Heizkosten ja auch noch massiv, im vergleich zum Vorjahr, gestiegen.

Ist es korrekt vom JC ,dass einfach die Heizkosten zum Anfang des Jahres eingestellt werden dürfen?
Müssen die Heizkosten nicht bis zum Ende der Bewilligung weitergezahlt werden?

OLD-MAN

Ja, diese vorgehensweise ist leider üblich!

Schau´ auf deine Jahresrechnungen "Heizkosten", denn da sind dieAbschlagszahlungen nur für 12 Monate angegeben. Erst mit deer Abrechnung erhälst du einen neue Abschlagsliste.

Wenn du also vorher den WBA einreichst, fehlt der "neue" Abschlag und deshalb wird er auch nicht übernommen!

Sensoriker

Hää
Das ist mitnichten normal. Falls du den neuen Abschlag meinst, ok.

So wie ich den TE, aber verstanden habe werden die HK einfach komplett rausgenommen. Und das geht gar nicht.
Der alte Abschlag muss definitiv weiter gezahlt werden, egal ob die Abrechnung schon vorliegt oder nicht.
Der wird dann angepasst sobald die Jahresabrechnung eingereicht wird.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

TripleH

ZitatDer alte Abschlag muss definitiv weiter gezahlt werden, egal ob die Abrechnung schon vorliegt oder nicht.

Wo steht das? Es sind die tatsächlichen Kosten zu zahlen, nicht fiktive. Solange keine Abschläge festgesetzt sind, weil es nur eine Festsetzung vom Versorger z. B. von 02/22 bis 01/23 gab, ist der LE auch keiner Kostenforderung ab 02/23 ausgesetzt.

Ohne Kosten kein Bedarf.

Sensoriker

:flag:

Ich bin wohl von HK innerhalb der Miete ausgegangen. Da wird weiter bezahlt bis die Jahresabrechnung vorliegt.

Werden die HK selber direkt beim Versorger bezahlt und nicht zusammen mit der Miete, ist das vorgehen richtig. Der Versorger bucht ja auch keine Abschläge ab bis die Abrechnung erfolgt ist.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Zitat von: Momo123 am 23. März 2023, 10:47:11Ist es korrekt vom JC ,dass einfach die Heizkosten zum Anfang des Jahres eingestellt werden dürfen?
Definitiv: nein! Das ist absolut rechtswidrig, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.


Zitat von: TripleH am 23. März 2023, 12:25:07Solange keine Abschläge festgesetzt sind, weil es nur eine Festsetzung vom Versorger z. B. von 02/22 bis 01/23 gab, ist der LE auch keiner Kostenforderung ab 02/23 ausgesetzt.
Falsch.

Die Zahlungspflicht für die HK, welche Grundlage für den Anspruch auf HK nach § 22 Abs. 1 SGB II ist, ergibt sich aus dem Versorgungsvertrag und nicht aus dem Schreiben, in welchem der Versorger mitteilt, wann er welche Vorauszahlung haben möchte.
Das JC hat lediglich lt. § 40 Abs. 4 SGB II das Recht, die weitere Bewilligung der HK vorläufig in bereits bekannter Höhe vorzunehmen, solange nicht feststeht, ob und wie sich diese verändern werden.
Eine Aufhebung der Bewilligung von HK ist lt. § 48 SGB X nur zulässig, wenn keine HK mehr zu zahlen sind.
Eine vorläufige Einstellung der Zahlung der HK ist lt. § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II nur zulässig, wenn das JC Kenntnis von Tatsachen hat, die zum Wegfall des Anspruches auf HK führen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

War das schon immer so??

Ich kenne es noch von einer Bekannten. (Schon länger her)
Der Versorger zieht in Januar (Ende der Abrechnungsperiode Dezember) keinen Abschlag ein. Das JC zahlt daher keine Heizkosten in Januar.
Nachdem der Versorger die Abrechnung erstellt hatet wurde eine evtl Nachzahlung abgebucht oder es erfolgte eine Rückzahlung und ab Februar wurden dann die neuen Abschläge abgebucht.
Die Abrechnung wurde dann beim JC eingereicht und die haben dann die Rechnung übernommen (falls Nachzahlung) und ab Februar dann die neuen Abschläge überwiesen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Momo123

Zitat von: Ottokar am 23. März 2023, 13:46:08Eine vorläufige Einstellung der Zahlung der HK ist lt. § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II nur zulässig, wenn das JC Kenntnis von Tatsachen hat, die zum Wegfall des Anspruches auf HK führen.
Vielen Dank. Damit kann ich richtig was anfangen.

Ich glaube das trifft auch viele andere Leute, wie ich aus den anderen Antworten schließen konnte.

Zitat von: Sensoriker am 23. März 2023, 12:49:58Werden die HK selber direkt beim Versorger bezahlt und nicht zusammen mit der Miete, ist das vorgehen richtig. Der Versorger bucht ja auch keine Abschläge ab bis die Abrechnung erfolgt ist.

Der Vorsorger bucht weiterhin Abschläge ohne die Abrechnung ab. - Was ich als normal empfinde.