Landessozialgericht lehnt Zuschuss für Notvorrat ab

Begonnen von selbiger, 26. März 2023, 07:53:45

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selbiger

Sozialhilfebezieher können keine ,,Kriegsnotvorsorge" wegen des Russland-Ukraine-Krieges beanspruchen. Die Sozialhilfe muss weder die Anschaffung eines Lebensmittelvorrats als einmaligen Bedarf oder als ,,Hilfe in sonstigen Lebenslagen" finanzieren noch für eine Tiefkühltruhe zur langfristigen Einlagerung der Lebensmittel aufkommen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Freitag, 24. März 2023 (Az.: L 7 SO 3464/22).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-landessozialgericht-lehnt-zuschuss-fuer-notvorrat-ab
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.