bewilligte Erstausstattung zu gering, Verweis auf Sozialkaufhaus, Klage?

Begonnen von ironbender, 26. März 2023, 10:31:36

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ironbender

Hallo Leute,

im Rahmen der Erstausstattung wurden mir für eine Waschmaschine, Sofa mit Schlaffunktion, diverse Möbelstücke und anderen Kleinigkeiten ganze 305 Euro bewilligt.

Dabei wurde ich auf das örtliche Gebrauchtwarenhaus vom Roten Kreuz verwiesen, in welchem man als Bürgergeldbezieher 10% Rabatt bekommt. Diese 10% wurden laut Schreiben vom JC auch schon im bewilligten Betrag mit berücksichtigt.

Ist das so in Ordnung? Darf ich mir nicht selbst aussuchen, wo ich meine gebrauchten Möbel kaufe?
In dem Gebrauchtwarenhaus verkaufen sie Waschmaschinen , die aussehen, als wären sie eh in 8 Wochen kaputt und als ich dort war, gab es eh überhaupt keine. Und die Sofas sind selten mit Schlaffunktion (auf ein Bett muss ich mangels Platz verzichten) und offensichtlich genauso alt wie die Leute die darauf gestorben sind.

Ich würde gern einen Widerspruch schreiben, aber mir fehlen da irgendwie die zündenden Argumente :/ ich kann ja nicht einfach nur sagen 305 Euro sind zu wenig und Ende. Habe auch bis auf das Urteil vom BSG bezüglich Waschmaschine nichts gefunden was mich da weiterbringt. Das Beispielschreiben hier im Forum bezieht sich leider nur auf einen ablehnenden Bescheid, das hilft mir nicht viel.

Wie ist das denn, wenn ich dann Klage einreichen muss und eine Gerichtsverhandlung in z.b. 2 Jahren erst stattfindet. Wenn ich bis dahin schon alles besorgt habe, bekomm ich dann überhaupt noch Geld falls ich gewinne, oder heißt es dann ich hätte ja nun schon alles?

Besten Dank schonmal!

Fettnäpfchen

ironbender

Zitat von: ironbender am 26. März 2023, 10:31:36Ist das so in Ordnung?
Nein das ist es nicht.

Bei dem alten Urteil zur WAMA sind ja schon 250.- veranschlagt was auch zu wenig ist.

Schau mal im Anhang 1 die Liste an und was noch folgt hat mit deinen anderen Fragen zu tun. Da dürfte so ziemlich alles abgedeckt sein.

Urteile:
Erstausstattung

Erstausstattung Berlin

MfG FN

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horst

Zitat von: ironbender am 26. März 2023, 10:31:36n dem Gebrauchtwarenhaus verkaufen sie Waschmaschinen , die aussehen, als wären sie eh in 8 Wochen kaputt und als ich dort war, gab es eh überhaupt keine. Und die Sofas sind selten mit Schlaffunktion (auf ein Bett muss ich mangels Platz verzichten) und offensichtlich genauso alt wie die Leute die darauf gestorben sind.
ja die wollen das sich keiner auf Dauer einrichtet. Je ekliger, desto mehr bemüht man sich um einen Job.

ironbender

Vielen Dank Fettnäpfchen!! :smile:  Ich werde mich mal durcharbeiten

(einer deiner Links funktioniert nicht, ich hab es aber finden können)

ironbender

Könnte vielleicht jemand querlesen ob das so passt? :schaem:
Brauch ich noch ein Schlusswort bzw. muss ich einen genauen Betrag angeben, der mir bewilligt werden soll oder so?  Mein Kopf raucht :scratch:

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Hary

Ich würde den Abschnitt mit dem Preis für eine Waschmaschine weglassen. Du machst dich damit nämlich schon meiner Meinung nach unglaubwürdig. Eine Waschmaschine für einen Singlehaushalt kostet beim Händler wie Otto, Mediamarkt und co ca. 160 Euro. Beispiel Hanseatic Waschmaschine HWMB714B, 7 Kg.

Anstatt dich auf Urteile und Pauschalen zu beziehen (erwähnen ist okay), solltest du lieber deinen Bedarf detailliert einreichen und anhand von Preisvergleichen die günstigsten Preise auch belegen. Dein realer Bedarf ist nämlich dass was du benötigst für deine Bescheidene Haushaltsführung in der günstigsten Form gekauft.

Also erstelle eine Liste wo genau das aufgelistet ist, was du deiner Meinung nach benötigst und lege dazu 1-3 Angebote vor. Beispiel Waschmaschine und dann zwei oder drei günstige Angebote (Ausdruck der Shopseite). Am Ende hast du eine Liste und einen auf dich passenden Betrag. Dann kann man sich natürlich über Details streiten, wie z.B ob eine Gardine im 5. OG notwendig ist. Aber wenn es dann wirklich zu einem Rechtsstreit kommt, dann stehst du sehr viel besser da, wenn du einen sauberen Antrag formuliert hast. Du solltest auch begründen warum du etwas benötigst und wenn du das Kaufhaus ablehnst, dann solltest du auch begründen warum etwas gebrauchtes nicht für dich in Frage kommt. Ein einfaches "Es ist gebraucht" wird da wohl dem SB nicht reichen.

Dann sieht der SB auch, dass du dich kümmerst und nicht einfach nur böse gesagt soviel wie möglich abgreifen willst.

BTW Ich hatte bei meiner Erstausstattung nach meiner Scheidung auch nur knapp 400 Euro bekommen. Clever gekauft hat das für das notwendige gereicht und über die Jahre muss man eben langsam alles aufbauen. Die erste Zeit ist nun einmal eine Art Camping in der eigenen Wohnung. Aber so geht es wohl jedem der in die erste Wohnung zieht. Die allermeisten haben da auch keinen Zuschuss und fangen ganz einfach an mit einem Teller, Messer und Stuhl. :)

Tony Montana

Zitat von: Hary am 27. März 2023, 01:34:08Eine Waschmaschine für einen Singlehaushalt kostet beim Händler wie Otto, Mediamarkt und co ca. 160 Euro. Beispiel Hanseatic Waschmaschine HWMB714B, 7 Kg.


Media Markt führt diese Modell nicht mehr und bei OTTO ist man immer noch mit 329,99,- Euro derzeit dabei:

Hanseatic Waschmaschine HWMB714B, 7 kg, 1400 U/min
https://www.otto.de/p/hanseatic-waschmaschine-hwmb714b-7-kg-1400-u-min-697192244/#variationId=1120288872

Etwas weniger hingegen schlägt bei dem folgenden Modell mit 299,99,- Euro zur Buche:
Hanseatic Waschmaschine HWMB714C, 7 kg, 1400 U/min
https://www.otto.de/p/hanseatic-waschmaschine-hwmb714c-7-kg-1400-u-min-1302003691/#variationId=1302003692

Ein neue Waschmaschine, egal ob Frontlader oder Toplader, ist mit etwas Glück in dieser Leistungs Kategorie im besten Falle immer von 300,00,- auszugehen.

Schraubt man die Ansprüche noch bescheidener runter, geht auch eine Waschmaschine mit 5 kg, bei 1000 U/Min.:
https://www.mediamarkt.de/de/product/_ok-owm-5112-d-2665050.html
zu 239,99,- aber ist eben nicht viel mit los, wenn auch ohne Frage besser als gar nichts.

160,00,- Euro halte ich bei 7 kg, 1400 U/min für sehr unwahrschenlich. Gebraucht sicher dann schon eher, aber nicht neu.

In zwei Fällen wurden mir immer  250,00,- Euro bewilligt, was Fettnäpfchen auch schon darlegte. Zu meiner Zeit bekamen nur Familien eine Waschmaschine, also besonders wo auch Kinder im Haushalt waren. Inzwischen geht es natürlich auch für Singlehaushalte, glaube seit ab 2019 ist das so.

So am Rande von mir dazu:
Ständig gingen mir die Dinger nach paar Jährchen aber immer wieder kaputt, Deutschland hat ja auch zudem ein immenses Kalkwasser Problem, auch wenn man mit Essig oder Zitronensäure arbeitet. Da bin ich dann auf eine Waschmascnine von BOSH aus der Home Professional Reihe mit Invertermotor umgestiegen, das waren mir die 800,00,- dafür wert, abzüglich der bewilligten 250,00,- versteht sich, musste also 550,00,- zubuttern. Eine WAMA mit Invertermotor ist das beste was man haben kann, alleine auf dem zudem sehr leisen Motor liegen bei BOSCH in meinem Fall 10 Jahre Garantie. Aber dafür muss man sparen und etwas bluten, bekommt nicht jeder hin. Solange wie ich das Teil nun schon habe, solange hielt keine von meine anderen bisherigen 400,00,- Euro Standard Wamas.

Hary

Ja, ich sehe gerade dass die günstigen Maschinen im Moment schwer zu bekommen sind. Auf der anderen Seite sind Portale wie eBay Kleinanzeigen voll mit günstigen gebrauchten Maschinen, teilweise auch zum verschenken. Natürlich besteht dort das Problem vom Transport und ehrlich gesagt hätte ich selbst auch ein komisches Gefühl bei einer gebrauchten Waschmaschine. So was ist doch ein Hygiene Artikel. Das gleiche gilt auch für Kühlschrank und Bett. So was finde ich gebraucht sehr schwierig und auf eine Matratze von irgendwem würde auch ich mich nicht zum schlafen legen wollen.

Andere Dinge wie Tisch, Schrank, Stuhl oder auch Geschirr geht durchaus gebraucht und in den meisten Fällen bekommt man Grundausstattung im Bekanntenkreis oder bei Wohnungsauflösungen hinterher geworfen.

Tony Montana

#8
Zitat von: Hary am 27. März 2023, 03:46:30Ja, ich sehe gerade dass die günstigen Maschinen im Moment schwer zu bekommen sind.

Sei mir nicht böse Harry, aber eine 7 kg, 1400 U/min Waschmaschine wird man nagelneu auch zu keinem vorherigen Zeitpunkt niemals für 160,00,- Euro bekommen haben können, nicht in Deutschland. Das will bei mir wirklich nicht rein...*gg*

Wenn wie ich schon postete die billigste Maschine mit 5 kg, bei 1000 U/Min. immer noch bei 239,99,- liegt, das war auch in den letzten Jahren also völlig unmöglich. Das einzige was denkbar wäre, ein Ausstellungsstück, oder wenn sie ein paar Wochen in einem Haushalt war und zurück gegeben wurde, doch dann gilt sie wiederum im lezteren Fall als gebraucht. Neu und original verpackt keine denkbare preisliche Möglichkeit.

Alles andere kann man unterschreiben was du sagst. Ein gebrauchtes Bett kauft man ohnehin nur, wenn man sich dazu eine neue Matratze kauft. Je nach Qualität kann die mitunter teurer sein, als das das ganze Gestell, das sich alles neu schon fast eher lohnt. Jedenfalls wenn wir von günstigen Betten sprechen. Das ist aber wiederum immer eine Investitionsfrage. Bekommt man ein wahnsinnig schönes Holzgestell massiver alter Bauart für gebraucht, ist das wieder eine andere Liga, ändert natürlich nichts an einer neuen Matratze.

Fettnäpfchen

ironbender

Zitat von: ironbender am 26. März 2023, 20:09:45Könnte vielleicht jemand querlesen ob das so passt? :schaem:
Ich bin erfreut ist nicht mehr so oft der Fall und meine Beurteilung  :sehrgut:

Zitat von: ironbender am 26. März 2023, 20:09:45muss ich einen genauen Betrag angeben, der mir bewilligt werden soll oder so?
Hier mal eine Idee:
Den Vergleich mit Berlin kannst du noch ergänzen wenn du Auszüge aus den Deutschlandweit anzuwendenden
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf(Ab Seite 35 )rausarbeitest.
Aber nur weil du den Vergleich mit Bayern gebracht hast und da würde sogar der Tip
Zitat von: Hary am 27. März 2023, 01:34:08deinen Bedarf detailliert einreichen
einen Sinn ergeben.
Also deine eingereichte Liste einfach um die Summen ergänzen, als erweiterte Kopie des Erstantrages bezeichnen und anheften.

Andererseits wenn du ziemlich alles für eine Erstausstattung brauchst würde ich im Zuge der Wettbewerbsneutralität auf die Pauschale hinarbeiten.

Zitat von: ironbender am 26. März 2023, 20:09:45Brauch ich noch ein Schlusswort
Aufgrund der Eilbedürftigkeit erwarte ich dass Sie sich zeitnah, also nach § 17 SGB 1 meines Widerspruches annehmen und innerhalb von 14 Tagen mit Datum xx.xx.xxxx (ausgehend vom Posteingang beim JC) einen positiven Bescheid zukommen lassen da eine dreimonatige Bearbeitungsfrist wegen erwähnter Hilfsbedürftigkeit nicht hinzunehmen ist. Ansonsten sehe ich mich ab XX.XX.XXXX zu weiteren rechtlichen Schritten gezwungen.

Kannst ja nochmal zum querlesen einstellen, soviel Zeit geht ja nicht verloren und schadet nicht/nie.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

ironbender

Danke für eure Antworten!

Bevor ich mich ans weitere Werk mache, ein paar Fragen noch:

Ich war in dem besagten Gebrauchtwarenmarkt und habe mir vom Mitarbeiter für meine beantragten Gegenstände jeweils den günstigsten und teuersten Preis aufschreiben lassen und davon den jeweiligen Durchschnitt berechnet. Damit komme ich auf eine Summe von 515 Euro, was ja schonmal mehr ist als 305. Wäre das auch etwas womit ich argumentieren kann oder besteht eher die Gefahr, dass es dann heißt ich hätte ja das Günstigste kaufen können?


Fettnäpfchen

Die PDF hab ich mir angeschaut und auch hier für alles Beantragte die Preise rausgeschrieben. Damit komme ich auf eine Summe von 675 Euro. Kann ich das dann so machen, dass ich meinen Antrag wo die Liste drauf ist kopiere, mit zwei Spalten ergänze wo jeweils die Einzelpreise vom Gebrauchtwarenhaus und die Preise aus der PDF stehen? Und im Widerspruch dann halt darauf Bezug nehmen.

Für die Waschmaschine hätte ich die günstigsten zwei Angebote ausgedruckt, aber da hab ich jetzt eh schon was auf Kleinanzeigen gefunden. Schlafsofa habe ich ebenfalls zwei Angebote rausgesucht, diese würde ich dann als Anlage mitschicken und darauf verweisen.

Edit: Sollte ich dann den Verweis auf das Rundschreiben mit der Pauschale ganz weglassen, wenn ich alles einzeln aufliste? Das PDF vom Bundesministerium hat warscheinlich mehr Aussagekraft

ironbender

So hoffe man kann es lesen

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Hilfreiche Kritik gerne erwünscht!

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Patrick87

Zitat von: ironbender am 29. März 2023, 17:42:52Ich war in dem besagten Gebrauchtwarenmarkt und habe mir vom Mitarbeiter für meine beantragten Gegenstände jeweils den günstigsten und teuersten Preis aufschreiben lassen und davon den jeweiligen Durchschnitt berechnet. Damit komme ich auf eine Summe von 515 Euro, was ja schonmal mehr ist als 305. Wäre das auch etwas womit ich argumentieren kann oder besteht eher die Gefahr, dass es dann heißt ich hätte ja das Günstigste kaufen können?



Ich vermute mal, dass es dann heißt, dass man sich am unteren Drittel oder eher sogar am unteren Viertel orientieren soll. Und um ehrlich zu sein: Ich finde das auch absolut richtig so.

Sensoriker

Ich würde das mit dem Preisen im Gebrauchtwarenhaus und das du kein Problem mit Gebrauchtwaren hast weglassen. Das JC nagelt dich nachher darauf fest und bewilligt dann auch nur das was gebrauchte Sachen kosten.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

ironbender

Zitat von: Sensoriker am 30. März 2023, 01:47:50Ich würde das mit dem Preisen im Gebrauchtwarenhaus und das du kein Problem mit Gebrauchtwaren hast weglassen. Das JC nagelt dich nachher darauf fest und bewilligt dann auch nur das was gebrauchte Sachen kosten.

Danke dir, habe es nochmal überarbeitet und gerade weggeschickt. Jetzt heißt es warten :coffee: