Wird es noch eine leistungseinstellung geben?

Begonnen von Vipi, 26. März 2023, 14:09:06

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Vipi

Hallo Leute

Seit Januar bin ich durchgehend sanktioniert weil ich die 1€ Jobs die mir der Fall Manager immer gibt nicht antrete.

Ist das richtig so dass die Leistungen nicht eingestellt werden solange ich wenigstens die Termine wahrnehme und alles mache außer das was der Fall Manager verlangt? Ich arbeite ab august wieder zwar nur Teilzeit aber bis dahin will ich es entspannt haben und Die 30% kürzung sind kein Problem

Lg

Hary

Zitat von: Vipi am 26. März 2023, 14:09:06Ich arbeite ab august wieder zwar nur Teilzeit aber bis dahin will ich es entspannt haben und Die 30% kürzung sind kein Problem
Eine Leistunsgeinstellung ist durchaus über Umwege weiterhin möglich. In deinem Konkreten Beispiel könnte man zum Beispiel den Verdacht haben, dass du die Maßnahme nicht antrittst, da du zu dieser Zeit schwarz arbeiten gehst. Man könnte den Verdacht haben dass deine Teilzeit Anstellung dazu dient weiter im Bezug zu bleiben um dann vom Arbeitgeber unter der Hand weitere Zuwendungen zu erhalten.

Schon hätte man einen Grund für die Leistungseinstellung, dass wirklich unangenehme wäre dann ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen dich. Selbst wenn das alles nur ein verdacht ist, die Einstellung bis zur Klärung hättest du und natürlich auch den Ärger.

Fettnäpfchen

Zitat von: Vipi am 26. März 2023, 14:09:06Ist das richtig so dass die Leistungen nicht eingestellt werden solange ich wenigstens die Termine wahrnehme und alles mache außer das was der Fall Manager verlangt?
Dass (und andere Gründe für Kürzungen etc im Anhang der auch die Quelle ist)
ZitatUnterabschnitt 5
Sanktionen Leistungsminderungen
§ 31
Pflichtverletzungen
(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher
Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
1. sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden
Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere
in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
1. sich weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Absatz 5 oder Absatz 6 nachzukommen,
>>Tritt am 1. Januar 2023 in Kraft<<
2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d
oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen
oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3. eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen
oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.
2Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr
Verhalten darlegen und nachweisen.
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen,
wenn
1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der
Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung
des Arbeitslosengeldes II Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 herbeizuführen,
2. sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr
unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
51
Tacheles: Konsolidierte Fassung des SGB II zum 01.01.bzw. 01.07.20233. ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für
Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den
Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder
4. sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer
Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erl

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Tony Montana

Zitat von: Hary am 26. März 2023, 16:04:46Eine Leistunsgeinstellung ist durchaus über Umwege weiterhin möglich.

Das schon. Umwege braucht es allerdings nicht.

Zitat von: Hary am 26. März 2023, 16:04:46In deinem Konkreten Beispiel könnte man zum Beispiel den Verdacht haben, dass du die Maßnahme nicht antrittst, da du zu dieser Zeit schwarz arbeiten gehst. Man könnte den Verdacht haben dass deine Teilzeit Anstellung dazu dient weiter im Bezug zu bleiben um dann vom Arbeitgeber unter der Hand weitere Zuwendungen zu erhalten.


Das ist Quatsch. Ein Verdacht muss begründet sein für eine Leistunsgeinstellung, das ist immerhin ein erheblicher Vorwurf, mit dem eine oder mehere Straftaten einher gehen, nämlich Leistungsbetrug, Steuerbetrug usw. das geht nicht nach "Gefühl" der SB.

Dazu sind Ermittlungen anzustellen und zwar zunächst ohne des Wissen, des Leistungsbeziehers, schon damit das JC auf der sicheren Seite ist, ausser dieser wird direkt mit einbezogen (Hausbesuch u.ä.)
Dafür gibt es z.B. beim Jobcenter Aussendienstmitarbeiter, sogenannte Sozialfahnder, die einen konkreten Verdacht nachgehen können.

Leistungen sind erst bei vorliegenden Tatsachen einzustellen. Ich rede jetzt nicht von Sanktionen und dergleichen, weil Maßnahmen oder vielmehr 1,00,- Euro Jobs ständig abgelehnt werden. Da hat Fettnäpfchen schon die Grundlagen für gepostet.

Da müssten ja alle ablehnenden unter einem Pauschlaverdacht geraten.

Sorry, aber das ist nun wirklich Unfug.

Ratlos

Zitat von: Tony Montana am 28. März 2023, 13:22:37Ein Verdacht muss begründet sein
So ein Schmarrn. Wäre ein Verdacht von vornherein begründet wäre es kein Verdacht mehr. Ein Verdacht kann gar nicht vorliegen, allenfalls kommt eine unbegründete Vermutung des SB in Frage die keine Folgen haben kann.

Zu Unterscheiden ist zwischen 3 Verdachtsmomenten.
Anfangsverdacht als schwächster Verdachtsgrad und nur als eine bloße Vermutung zu werten (und nichts anderes kann gegeben sein weil die Voraussetzungen fehlen)
 
Zudem ist dieser Verdachtsgrund nur dann gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Im Fall vom Anfangsverdacht wird ein Ermittlungsverfahren nach § 152 Abs. 2 StPO eingeleitet. Und erst das bestätigt oder widerlegt einen Verdacht. Läge ein Verdacht vor müsste der SB den Fall der STA übergeben. § 152 verlangt tatsächliche Gründe.

Das 2. Verdachtsmoment wäre ein hinreichender Tatverdacht der hier überhaupt nicht gegeben sein kann.
Hinreichend verdächtig heißt dass bei einer vorläufigen Sachbewertung eine gerichtliche Verurteilung mit größter Wahrscheinlichkeit erfolgt was ein SB gar nicht bewerten kann.

Beim dringenden Tatverdach sitzt der Beschuldigte fast immer schon in Haft.
Jaja die StPO ist ein schweres Buch  :smile:

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 29. März 2023, 11:31:50Anfangsverdacht als schwächster Verdachtsgrad und nur als eine bloße Vermutung zu werten (und nichts anderes kann gegeben sein weil die Voraussetzungen fehlen)
 
Zudem ist dieser Verdachtsgrund nur dann gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Im Fall vom Anfangsverdacht wird ein Ermittlungsverfahren nach § 152 Abs. 2 StPO eingeleitet. Und erst das bestätigt oder widerlegt einen Verdacht. Läge ein Verdacht vor müsste der SB den Fall der STA übergeben. § 152 verlangt tatsächliche Gründe.


...eben. Das lässt eine Begründung für einen Verdacht, schon gar nicht in dieser Fallsituation,  damit gar nicht erst zu. Das ist kein Widerspruch.

Du bestätigtst doch im Kern, was ich damit schon sagte. Auf blauen Dunst hin, kann man nicht pauschal Leistungsempfänger verdächtigen, nur weil sie einen 1,00,- Job ablehnen. Das kann man nennen und umschiffen wie man möchte, auch gerne in Paragrafen packen. Da greifen allenfalls Sanktionen. Zu einem Verdacht gehört ein begründeter Auslöser eines solchen. :smile:

Ratlos

Ich habe versucht den Unterschied zwischen Verdacht und Vermutung darzulegen.
Es kann gar kein Verdacht (dem Gesetz nach ! und nur das zählt) bestehen weil dafür die Voraussetzungen fehlen.
Sollte der SB gar einen Verdacht äußern ist dem Kerl sofort in die Parade zu fahren damit er erfährt was Sache ist. Dann guckt er belämmert.
Bei einer Vermutung kann er sanktionieren, bei einem Verdacht muss er den Fall an die STA geben.

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 29. März 2023, 12:30:45Es kann gar kein Verdacht (dem Gesetz nach ! und nur das zählt) bestehen weil dafür die Voraussetzungen fehlen.
Sollte der SB gar einen Verdacht äußern ist dem Kerl sofort in die Parade zu fahren damit er erfährt was Sache ist. Dann guckt er belämmert.
Bei einer Vermutung kann er sanktionieren, bei einem Verdacht muss er den Fall an die STA geben.

Gut, passt doch  :smile:

Ratlos

Da siehst mal wie gut wir uns verstehen, trotz meiner kleinen Korrektur bzw. Erweiterung. Smiley bleibt in seiner Kiste.

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 29. März 2023, 14:03:22Da siehst mal wie gut wir uns verstehen, trotz meiner kleinen Korrektur bzw. Erweiterung. Smiley bleibt in seiner Kiste.

Ja, ist doch viel schöner so.

In der Sache kann man ja streiten, aber keinen persönlich angehen.

Ratlos

Suche gerade Smiley. Aber das Männchen der Umarmung fehlt  L E I D E R

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 29. März 2023, 14:17:23Suche gerade Smiley. Aber das Männchen der Umarmung fehlt  L E I D E R

So einen hab ich leider nicht in meiner Sammlung, aber das geht auch:

Hab noch heute irgendwo einen an dich gerichtet abgelassen, den vergessen wir besser wenn möglich wieder schnell.  :grins:

So....nun bloß nun wieder raus aus den persönlichen Off Topic, sonst kriegen wir beide noch einen über gebraten.

Auf ein gutes miteinander.


Ratlos


Sheherazade


Zitat von: Ratlos am 29. März 2023, 14:35:16Wo bekommt man so eine Smiley Sammlung? :weisnich:

Zitier mal einen der Beiträge, die diese Smileys enthalten, dann kannst du die Internetadresse sehen. Schlimmer als euer Gestreite kann es ja ohnehin nicht mehr werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 29. März 2023, 14:35:16Wo bekommt man so eine Smiley Sammlung? :weisnich:

Aus Foren wo man Mitglied ist.

Gehst in den Beitrags-Antwort Modus wie hier, visierst einen Smilie an, Rechtsklick Eigenschaften "Grafik speichern unter". Auf einen Bilderhoster hinterlegen. 

Die Urls der Boards besser nicht nehmen, könnte womöglich nicht funktionieren und Fremdverlinken haben die nicht so gern, vor allem du behälst die Kontrolle über die Smilie-Links, die man immer wieder z.B. aus einer Textdatei gleich eingepackt mit fertigen IMG Bild Code heraus einsetzen kann.   

Zitat von: Sheherazade am 29. März 2023, 14:40:15Schlimmer als euer Gestreite kann es ja ohnehin nicht mehr werden.

Ich würde sagen, das ist doch schon mal ein enormer Fortschritt, da wir dies künftig nicht mehr so halten wollen, zumindest sachlich und unpersönlich bleiben wollen.