Rückkehr aus dem Ausland und Bürgergeld

Begonnen von Ausgewandert, 26. März 2023, 10:38:25

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Ausgewandert

Erstmal ein schönen Sonntag euch allen.
Ich habe eine frage .
Vor 2.5 jahren bin ich mit meinem Mann und kindern nach Polen ausgewandert. Wir müssten uns dort um die Schwiegereltern kümmern die leider schwer erkrankt sind.Beide sind dann letztes jahr verstorben.Seit februar müssen wir die wohnung der Eltern verlassen ,der vermieter hat uns noch zeit bis mai gegeben.Da er danach selbst einziehen möchte.Ich habe leider meine arbeit hier verloren .Mein Mann wegen einer Bandscheiben op kann zzt auch nicht arbeiten. Leider steht uns hier kaum hilfe zu weil wir zu wenig gearbeitet haben und das Sozialsystem allgemein sehr schwach ist.Nun zu meiner frage .

Wir haben uns entschlossen wieder nach Deutschland zurück zu kommen.Leider haben wir fast alles was wir hatten verbraucht und können vieleicht 1 monat noch in Deutschland halten mit miete etc.
Die suche nach einer unterkunft gestaltete sich sehr schwierig. Da wir auch tiere haben die mit müssen.
Nun haben bekannte von uns ein haus gefunden was allerdings 1400€ kalt kostet .Ist mir klar das es zu teuer ist.Ich habe beteits von hier aus alles mit dem vermieter besprochen da wir nicht mal.ebend 1600 km in eine richtung fahren können.
Der Vermieter war der einzige der weder etwas gegen tiere noch gegen uns als wiederkehrer und möglichen Jobcenter bezieher hatte.
Der Vermieter meinte wir würden bestimmt hilfe erhalten. Vielleicht nicht komplette miete aber ein teil bestimmt.
Was glaubt ihr?
Lohnt sich einen Antrag zu stellen oder hat es eher keinen sinn?

Danke für eure hilfe  :empathy:

Tony Montana

Zitat von: Ausgewandert am 26. März 2023, 10:38:25Lohnt sich einen Antrag zu stellen oder hat es eher keinen sinn?


Nunja, es fehlen einige Angaben um präziser darauf einzugehen. Was man schon mal sagen kann:

Ein Antrag lohnt sich immer, wenn man kein eigenes Einkommen mehr hat. Man steht dann nur wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Wieviele Kinder ihr .z.B. habt, um die Kosten der Unterkunft für ermitteln, was regional je nach Bundesland auch unterschiedlich berechnet werden kann.

Gibt es konkret keine anderen verfügbaren Wohnungen, die den Angemessenheitskriterien entsprechen, müssen die tatsächlichen
Unterkunftskosten übernommen werden, bis geeigneter Wohnraum konkret zur Verfügung steht. Das hat das Bundessozialgericht bereits 2006 entschieden (BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R).

Generell kannst du mit deinem Mann auch freiwillig den Teil der Miete, der die Angemessenheit übersteigt durch andere Mittel selbst bezahlen, die angemessene Miete muss vom JC übernommen werden.

Vorsichtig müsst ihr allerdings sein, dass die Mittel, welche ihr zur Zahlung nutzen wollt, nicht ein Einkommen oder Vermögen nach dem SGB II darstellt. Bei Verwendung eines Teils des Regelsatzes ist das kein Problem.

Zu belegen ist natürlich, von welchem Einkommen ihr bisher gelebt habt. Die Kontoasuzüge der letzten 3 Monate wird man auch haben wollen.

Gültige deutsche Pässe wird es bei euch sicher noch geben?

Antrag kann man sich schon Online besorgen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba042689.pdf
Da weisst du dann schon mal vorab, was auf euch an Fragen zu kommt.
Ich rate immer dazu beim ersten mal persönlich hinzugehen, schon auch wegen der Ausweise die man persönlich einmal vorgezeigt hat und eben das "Kennenlernen" als solches. Denn der Gang zur Arbeitsvermittlung, der dann auf diesem Wege gleich mitgemacht wird, steht ohnehin an. Unklarheiten und Fragen werden so auch schneller geklärt, alles läuft zügiger ab, als wenn man auf Schreiben wartet, wo die womöglich noch was wissen wollen.

Hartzer Rolle

Seid ihr Deutsche oder Polnische Staatsangehörige?
In der EU herrscht zwar Freizügigkeit, aber bei Sozialleistungen macht das einen Unterschied.

Ausgewandert

Beide Kinder 13 und 11  und ich deutsche staatsangehörigkeit ,mein Mann polnische .

Greywolf08



Birgit63

Also ein Haus für 1.400 kalt ist schon eine Hausnummer. Selbst wenn das JC die Miete erstmal übernimmt. Auf Dauer mit Sicherheit nicht. Ja, eine Wohnung in Deutschland zu finden ist nicht einfach. Aber es gibt bestimmt günstigeren Wohnraum. Z. B. auf den Dörfern. Man muss halt suchen und kann nicht das Erstbeste nehmen.

Fettnäpfchen

Ausgewandert

Zitat von: Ausgewandert am 26. März 2023, 10:38:25Der Vermieter meinte wir würden bestimmt hilfe erhalten. Vielleicht nicht komplette miete aber ein teil bestimmt.
Was glaubt ihr?
Nun das mit dem Bürgergeld ist in dem Fall ein Vorteil für euch.
Siehe Quelle im Anhang:
Zitat§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) 1Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
anerkannt, soweit diese angemessen sind. 2Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft
gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach
diesem Buch bezogen werden. 3Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für
Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt;
Satz 6 bleibt unberührt.
4Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen,
verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. 5Eine neue Karenzzeit
beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem
Zwölften Buch bezogen worden sind.
lediglich bei den HK wird auf die angemessenen QM abgestellt.
Allerdings ändert sich das dann nach einem Jahr der sogenannten Karrenzzeit.

MfG FN

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Spring23

Zitat von: Ausgewandert am 26. März 2023, 10:38:25Nun haben bekannte von uns ein haus gefunden was allerdings 1400€ kalt kostet .Ist mir klar das es zu teuer ist.
...
Der Vermieter war der einzige der weder etwas gegen tiere noch gegen uns als wiederkehrer und möglichen Jobcenter bezieher hatte.
Der Vermieter meinte wir würden bestimmt hilfe erhalten. Vielleicht nicht komplette miete aber ein teil bestimmt.
Was glaubt ihr?
glauben hilft hier wenig, aber wenn man nachdenkt: 1400 kalt, warm mind. 1600-1700 Euro. Mit wieviel Personen?
Die Tiere und dass der Vermieter einem vermietet, so bedauerlich das ist, sind kein Argument für eine derart teure Bleibe.

Zitat von: Ausgewandert am 26. März 2023, 10:38:25Lohnt sich einen Antrag zu stellen oder hat es eher keinen sinn?
kommt darauf an, wie viele Personen auf wieviel Zimmer und wie hoch die Differenz zu der Miete wäre, die man bezahlt bekommt.

Zum einen, wenn es sehr viel ist, wie will man den Rest stemmen, zum anderen dürfte sich bei einer hohen Differenz rasch die Frage ergeben, welche Einnahmen man hat, die das abdecken können.

Tony Montana

Zitat von: Spring23 am 27. März 2023, 20:45:03kommt darauf an, wie viele Personen auf wieviel Zimmer und wie hoch die Differenz zu der Miete wäre, die man bezahlt bekommt.


Das Verhältnis der Personen zu den Quadratmetern (Anspruch auf eine gewisse Anzahl an Quadratmetern) wäre noch zu erwähnen.

Nur als ein Beispiel: 4 Personen haben Anspruch auf 85 oder 90 Quadratmeter. Das kann man aber pauschal bundesweit nicht an Zahlen festmachen, das ist regional überall leicht unterschiedlich. Am besten im örtlichen Mietspiegel schauen, wo beantragt wird.

Die Zimmer sind natürlich die Orientierung was man persönlich braucht, ist klar, aber für das Jobcenter ist tatsächlich die Gesamtzahl der Quadratmeter im Personenverhältnis der gesamten Wohnung ausschlaggebend.

Greywolf08

Zitat von: Tony Montana am 28. März 2023, 02:50:00.. aber für das Jobcenter ist tatsächlich die Gesamtzahl der Quadratmeter im Personenverhältnis der gesamten Wohnung ausschlaggebend.
Für das JC ist tatsächlich nur die angemessene Gesamtmiete ausschlaggebend. Ob das nun 50qm oder 100qm für 4 Personen sind ist dem JC egal, so lange die Gesamtkosten angemessen sind.

Tony Montana

Zitat von: Greywolf08 am 28. März 2023, 03:13:36Für das JC ist tatsächlich nur die angemessene Gesamtmiete ausschlaggebend. Ob das nun 50qm oder 100qm für 4 Personen sind ist dem JC egal, so lange die Gesamtkosten angemessen sind.

Nichtsdestotrotz sollten sich mögliche Abweichungen in einem gewissen Rahmen bewegen.

Damit das Jobcenter verpflichtet ist, die Miete auch zu bezahlen, muss die Wohnung das Kriterium der Angemessenheit erfüllen.
Das bedeutet, dass sowohl die Größe als auch der Preis den Verhältnissen angepasst sein müssen, wie du selbst auch mit "angemessen" schreibst. Und in diesem Fall hier, ist man sehr weit drüber.






Sensoriker

Zitat von: Tony Montana am 28. März 2023, 03:27:38Das bedeutet, dass sowohl die Größe als auch der Preis den Verhältnissen angepasst sein müssen
Die Größe der Wohnung ist völlig egal.
Wie Greywolf08 schon schrieb zählen einzig die Gesamtkosten.

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2023, 19:08:12lediglich bei den HK wird auf die angemessenen QM abgestellt.
Auch da. Liegen die HK innerhalb der Angemessenheit für die Personenzahl, werden die auch in voller Höhe übernommen. (Bei den aktuellen Energiekosten allerdings schwierig)


1400,- dürften aber weit darüber liegen, es sei denn das Haus ist in München. Da wäre die Miete sogar unterhalb der Angemessenheitsgrenzen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.