Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung

Begonnen von Nelda, 26. März 2023, 16:44:28

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Nelda

Habe nur das noch zusätzlich gefunden im Kaufvertrag.

Der Verkäufer haftet nicht insoweit für Sachmängel und leistet keine Garantien.


Bedeutet dann das ich trotz PKH beim Verlieren des Prozesses die Gerichtskosten zahlen muss?

Wieviele Besichtigungen am Besten?

Ich kann das entweder nur über Makler oder selber nur ein paar mal machen.

Da ich meine Energie sparen muss.


Ellen_Alien

ZitatBedeutet dann das ich trotz PKH beim Verlieren des Prozesses die Gerichtskosten zahlen muss?
Nein, die Gerichtskosten trägt die PKH, aber die Anwaltskosten der Gegenseite kämen noch obendrauf.

horst

Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 18:53:27Wieviele Besichtigungen am Besten?

Ich kann das entweder nur über Makler oder selber nur ein paar mal machen.
schon klar, aber vielleicht sucht einer sowas abgelegenes großes Grundstück mit erlaubtem Kleinviehbestand.

Nelda

Ellen Alien und bei Verkauf des Hauses wenn Prozess verloren oder Verkäuferin hat kein Geld mehr..Dann muss ich pkh und Gutachten zurückzahlen da ja dann Geld da ist.zudem das Haus immer mehr Zerfallen wird wenn sich niemand darum kümmert
Ich kann es drehen und wenden wie ich will ich muss dieses Haus abstossen.
Ich würde ja am liebsten wieder in die alten Bundesländer fühle mich in den neuen nicht so wohl als wessie hat man es nicht so leicht.
Aber wohnungsgenossenschaften haben kaum Wohnungen.wollte nach Hessen oder Niedersachsen aber ich glaube dS wird schwierig. 
Ich wusste nie das es in Deutschland so kalt sein kann da ich im harz sachsen anhalt gestrandet bin.
Hier gibt es noch bei den Gesellschaften Wohnungen

Ellen_Alien

ZitatIch kann es drehen und wenden wie ich will ich muss dieses Haus abstossen.
Ich fürchte ja.
Zitatund bei Verkauf des Hauses wenn Prozess verloren oder Verkäuferin hat kein Geld mehr..Dann muss ich pkh und Gutachten zurückzahlen da ja dann Geld da ist
In diesem Fall ja, allerdings nicht komplett, sondern abzüglich gewisser Freibeträge und zeitlich begrenzt.
Die Freibeträge und Regelungen bezüglich solcher für Wohnen vorgesehenen Vermögenswerte sind leider nicht ganz eindeutig. Evtl. wäre da eine Anfrage bzw. Auskunft beim Prozessgericht hilfreich, also da wo du klagen und damit den PKH Antrag stellen würdest. Eigentlich hat das Gericht Informationspflicht dir gegenüber, wie es in deinem speziellen Fall aussehen würde mit dem Kostenrisiko.

Schmidtchen

Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 19:31:44Ich kann es drehen und wenden wie ich will ich muss dieses Haus abstossen.


So ist das!

Mir stehen wirklich die Haare zu Berge, wenn ich deine Beiträge lese.
In Beitrag 65 war dein Grundstück 672 qm groß, in Beitrag 73, waren es nur noch 620 qm.

Im gleichen Beitrag schriebst du, dass der Quadratmeterpreis lt. Immoscout zwischen 73 und 130 Euro liegt.
Im Beitrag 121 schreibst du dann, dass deine Immoscout-Recherche einen Quadratmeterpreis von
50 - 60 Euro ergeben hat.

Und im Beitrag 142 hat dann "jemand vom Vermessungsamt" einen Preis von 30 Euro erwähnt.

Dass du beim Kauf der Immobilie keinen Schimmer hattest, geschenkt. Aber bis heute hast du immer noch keine Ahnung! Und das ist schlimm.

Ein Gutachter hätte die Größe festgestellt und alles rund um die Baugenehmigung in Erfahrung gebracht, und wenn es keine gibt, hätte er gewusst, ob man die nachträglich mit wenig Aufwand beantragen kann oder ob das aussichtslos ist.
Und er hätte zum Grundstückswert genauere Angaben machen können, jetzt kannst du knobeln, zwischen
18.600 Euro für 620 qm á 30 Euro und 87.360 Euro für 672 qm á 130 Euro.

Auf welcher Grundlage willst du die Immobilie denn jetzt anbieten ohne dich selbst angreifbar zu machen?

Und nachdem du gerade mal vor ein paar Monaten ein Haus gekauft hast, fällt dir jetzt ein, dass du gar nicht in den neuen Bundesländern wohnen willst?
Das ist für mich kaum zu verstehen.

Du hattest mit deiner geringen Finanzdecke einfach keine Chance, auch nicht, wenn das Haus in einem wesentlich besseren Zustand gewesen wäre.

Ich habe es schon mal angedeutet, aber bin da nicht ernst genommen worden. Trotzdem solltes du wissen, dass es eine Energiesparverordnung gibt und die besagt u. a., dass man innerhalb von 2 Jahren nach einem Altbaukauf seiner Nachrüstpflicht nachkommen muss.
Du musst also eine neue Heizung einbauen, wenn die vorhanden Öl- oder Gasheizung 30 Jahre alt ist und wenn die Zahlen der letzten Modernisierung stimmen, dürfte das wohl bald der Fall sein.

Aber der Herr vom Fach hat ja geschrieben, dass man da u. U. Förderungen bekommen kann.

Du musst aber auch Warmwasserleitungen und das oberste Geschoss dämmen etc.

Das müsste aber auch im Energieausweis stehen, wenn der Verkäufer diesen für den Verkauf hat anfertigen lassen.

Das solltest du auch beachten: Wenn du das Haus verkaufen möchtest, brauchst du zwingend einen Energieausweis.

Nelda

In diesem Fall gilt der Bodenrichtwert. Also 30 Euro der qm
Und man muss unterscheiden es gibt Wertgutachten oder ein Gutachten über Baumängel.
Mehr schreibe ich dazu nicht mehr auf deine Beiträge gehe ich in Zukunft nicht mehr ein.Zudem ich sie nicht mehr lesen werde.
Du vergreifst dich ganz schön im Ton

Spring23

Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 22:07:56In diesem Fall gilt der Bodenrichtwert. Also 30 Euro der qm
Und man muss unterscheiden es gibt Wertgutachten oder ein Gutachten über Baumängel.
Mehr schreibe ich dazu nicht mehr auf deine Beiträge gehe ich in Zukunft nicht mehr ein.Zudem ich sie nicht mehr lesen werde.
Du vergreifst dich ganz schön im Ton
Sachlich betrachtet, nein, das tut er nicht. Bringt die Fakten halt unangenehm auf den Punkt.

Die Sache mit dem unbewohnbaren Billighaus und was man nun tun kann, sprengt aus meiner Sicht den Rahmen und Zweck des Forums hier. Das hat mit Sozialleistungen allenfalls sehr indirekt zu tun.

Sheherazade

Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 17:35:46Hatte vergessen es kam ja mal die Frage von ratlos warum der Ra ein Ga damals wollte.
Er meinte damals es wäre notwendig um die Erfolgsaussichten einzuschätzen und als Beweis für das Gericht.

Kann es sein, dass dein Rechtsanwalt das in Bezug auf die PKH meinte?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

@ Nelda - wir haben jetzt 11 Seiten Thread und je mehr geschrieben wird desto unsicherer wirst du m.E. werden.
Schlecht ist der Beitrag von @ Schmidtchen nicht, wenngleich er DIR nicht viel nützt. @ Schmidtchen setzt die normale Logik an die aber prozessual ohne Bedeutung ist.
Unter der Voraussetzung dass alle deine bisherigen Schilderungen stimmen gebe ich dir einen durchführbaren, relativ risikoarmen Rat:

Du hast bereits einen RA mandatiert also gehe zu ihm und sage ihm
1. dass du das GA widerrufen (gekänzelt) hast. Grund: Weil ein Privat-GA kaum einen Beweiswert hat und der Gegner die Richtigkeit bestreiten wird, woraufhin das Gericht selbst ein GA in Auftrag geben MUSS, Das ist deinem RA bekannt.

2. Wenn er eine Entscheidungshilfe zur Prozessführung braucht, kommt dein RA nicht umhin sich selbst vor Ort die Schäden anzusehen und fotographisch zu dokumentieren.

3. diese (halb)-amtlichen RA-Bilder sind im Prozess kaum angreifbar und mit den Bildern überzeugst du das Gericht von den tatsächlichen Schäden und hast dich beweiskräftig ENTLASTET[/color]

4. Greift der Gegner deine RA-Bilder an kommt er automatisch in die Beweispflicht sich selbst zu entlasten und muss ein gerichtlich angeordnetes GA zahlen. Du selbst kannst dabei in Ruhe zusehen, denn das GA kann gar kein anderes Ergebnis bringen als die Bilder deines RA.

Punkt 4 ist eine prozessuale Gestaltung im Zuge des Beweisverfahrens zu deinen Gunsten.
Mit den Punkten 3 und 4 umgehst du die Zahlungspflicht für ein Gerichts-GA!
Das weis unsere "nette" Frau Sheherazade natürlich nicht - woher auch - eine prozessuale Beweisgestaltung (Wende) steht nicht in google.

Verweigert dein RA einen Ortstermin rate ich zum (Rausschmiss) = Beendigung  des Mandats. Besser ihm jetzt ca. 200 € zahlen als später nutzlos mehrere Tausend.
Du allein bist die Herrin des Verfahrens - dein RA hat vorerst nur beratende Funktion über den für dich besten Weg zum Prozessgewinn. Das weis er selber.

Die 295 € Einbehalt von dem geschassten GA hole ich dir.
Das darf aber auch gerne @ Schmidtchen oder die kluge Frau Sheherazade machen.

Wünsche dir viel Glück für die richtige Entscheidung.
Für die Richtigkeit meiner Beiträge garantiere ich und darfst du von jedermann überprüfen lassen. Für mich ist damit :tempclosed:
 



Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 19. April 2023, 10:25:54Für mich ist damit :tempclosed:

Jaja, wie oft denn noch in diesem Thread? Wen willst du damit ärgern, die TE? Tolle Hilfeleistung.

Für einen Menschen, der angeblich vom Fach ist und anderen Usern Sticheleien unterstellt, schreibst du extrem zickig und unsachlich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

#161
Deine überkluge  Schwürbelei ist mir keine Antwort wert.
Für jedwede Hilfestellung der TE fehlt dir sichtbar jegliches Wissen!
Mit TE verkehre ich außerhalb des Forum über mein privates Postfach

Schau mal rein @ Nelda - für Heizung gibt es sogar 50 % Staatszuschuss
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100162384/heizung-so-viel-foerdergeld-gibt-es-beim-umstieg-auf-klimaneutrale-geraete.html

Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 19. April 2023, 10:38:58Wen willst du damit ärgern, die TE? Tolle Hilfeleistung.
Noch dümmer kann nicht mal eine aus der Hilfsschule über meinen rechtskonformen Beitrag Nr. 159  argumentieren.
Diese "Dame" disqualifiziert sich als Thread-Helferin selber und blamiert die ganze Plattform.

Kopfbahnhof

Zitat von: Nelda am 18. April 2023, 22:07:56Du vergreifst dich ganz schön im Ton
Also für mich schreibt @Schmidtchen einfach nur die ungeschönte Wahrheit.
Im Ton vergreifen geht anders, ist aber nur meine Meinung.

Dir ist ja jetzt klar, die "Hütte" muss wieder weg.
Allein schon wegen der ganzen Folgekosten für die Zukunft, kann schon ein Gutverdiener kaum Realisieren.

Reparatur, Dämmung usw. Wärmepumpe z.B. dürfte hier absolut keinen Sinn machen.

Laut der Beschreibung ist es sicherlich wirklich das Beste, in eine Mietwohnung zu ziehen.
Wenn Haus Unbewohnbar, sollte die Notwendigkeit auch klar sein für das JC.

Bleibt Dir wohl nur, aus Erfahrungen lernt man für die Zukunft.
So Kacke es hier auch gelaufen ist :sad:

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof link=msg=1574604 date=1681916014Dir ist ja jetzt klar, die "Hütte" muss wieder weg./quote]
Und wer soll sie in dem Zustand kaufen? und wieviel dafür bezahlen?
Das Noch-Problem ist ihr Geldmangel. Sie kann ja ihre restlichen 10.000 € nicht auch noch verprozessieren.
Warten wir doch mal ab was ihr RA sagt zu dem was ich in Beitrag Nr. 159 geschrieben habe. Der muss ja letztendlich das Verfahren führen