Kein Sonnenschutz in Dachgeschosswohnung

Begonnen von Katrin, 26. März 2023, 19:48:34

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Katrin

Hallo liebe Leute,

wir wohnen mit 2 Kindern in einer Dachgeschosswohnung. Die Dachfenster haben keinen Außenrollos und deswegen wird es sehr heiß. Auch in den Kinderzimmern befindet sich kein Sonnenschutz.
Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen? Vor dem Hintergrund des gesundheitlichen Schutzes für die Kinder

Danke für Rat!

OLD-MAN

Zitat von: Katrin am 26. März 2023, 19:48:34Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen?

Nein!

Du hast doch die Whg. angemietet, wie besichtigt, oder? Ist wie mit Gardinen, selber kaufen!

Sophiagirl

Moin,

kommt bei mir die Frage auf, wie lange wohnt ihr da schon und wenn ihr es beim Einzug wusstet, ist das wohl mit alten Badezimmern, Pech gehabt. Ist aber nicht ganz mein Gebiet.

LG

OLD-MAN

Zitat von: Sylvergirl am 27. März 2023, 08:29:09Ist aber nicht ganz mein Gebiet

Dann ist es besser, wenn du die Finger von den Tasten läßt! Weniger ist mehr!


Ratlos

Die Beeinträchtigung durch Überhitzung der Wohnung muss erheblich sein um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Die Innentemperatur muss 26 Grad und höher sein.
Dann geht es noch um die Dauer der Überhitzungsphase.
An wie vielen Tagen genau werden innen 26°C und mehr gemessen.
Dazu ist eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlich oder Zeugen.
Die Minderungsquote darf max. 20 % betragen.

Lina

Sind nicht alle Wohnungen im Sommer innen über 27 Grad aufgewärmt? Zumindest in den Innenstädten.

Ratlos

Ich kann nur die Gesetzeslage darlegen. Normalerweise haben ja fast alle Wohnung einen Sonnenschutz

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 26. März 2023, 19:48:34Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen


Nein, nicht perse.
ZitatKlarer Fall im Mietrecht: ist die Nutzung des überlassenen Gegenstandes (in diesem Fall die Wohnung) beeinträchtigt, besteht Anspruch auf Sonnenschutz.

Dies muss vom Vermieter gewährleistet werden. Im Falle einer defekten Wasserleitung ist die Sachlage eindeutig. Ein wesentlicher Teil des Mietgegenstandes (reibungslose Versorgung der Wohnung mit Wasser) funktioniert nicht und es kommt zu Beeinträchtigungen, die jedermann nachvollziehen kann.

,,Unerträgliche Zustände" in der Wohnung, die durch individuelles Empfinden definiert werden, müssen jedoch als Einzelfall geprüft werden. Es gibt keine verbindlichen Richtlinien, ab welchen Temperaturen eine Wohnung nicht mehr wirklich nutzbar ist.

In der Rechtsprechung zeichnet sich ein Trend ab, wonach Gerichte eine Temperatur von über 26 Grad im Sommer in der Wohnung als nicht hinnehmbar einzustufen. Es können aber auch gut und gern 30 Grad sein, die ein Richter für noch angemessen hält.

Es entsteht dann kein direkter Handlungszwang für den Vermieter. Kann ein Baufehler nachgewiesen werden, besteht der Handlungszweck sehr wohl. Wer aber ist in der Lage, eine solche Beweisführung ohne Gutachten und dann auch noch mit der nachzuweisenden Folge einer überdurchschnittlichen Aufheizung zu realisieren?

Das fällt selbst kompetenten Bauprofis schwer und kann in der Regel auch schnell durch ein Gegengutachten entkräftet werden. Hierfür tief in den Geldbeutel zu greifen, ist also weniger ratsam.

Sonnenschutz und Mieterrecht

Hast du schon mal mit deinem Vermieter darüber gesprochen? Vielleicht könnt ihr euch auf einen innenliegenden Sonnenschutz einigen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 26. März 2023, 19:48:34Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen?
Außen schon mal gar nicht, bei Dachfenstern, wenn dann Innen aber auch da eher selten.

Es gibt jede Menge Dachgeschosswohnungen mit dem Problem.
Auch die haben im Sommer locker mal Ü 30°, also nichts seltenes.

Entweder Antwort 8 versuchen, oder einfach selber einen anbringen.
Gibt schon Alternativen die auch nicht so teuer sind, wenn keine Maßanfertigung.

Oder evtl. ein Solarpanel, wenn man es zur Seite klappen kann.
Hat sich kürzlich ein Bekannter gebastelt, fand ich nicht schlecht.   

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2023, 14:04:06Hast du schon mal mit deinem Vermieter darüber gesprochen? Vielleicht könnt ihr euch auf einen innenliegenden Sonnenschutz einigen.


Noch nicht. Aber wenn die Scheibe von Außen nicht geschützt ist, was bring das dann?

Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?

Ratlos

Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:24:57Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?
Nein! Bei Amazon gibts die Dinger ab 20 €

Katrin

Zitat von: Ratlos am 27. März 2023, 11:55:19Die Beeinträchtigung durch Überhitzung der Wohnung muss erheblich sein um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Die Innentemperatur muss 26 Grad und höher sein.
Dann geht es noch um die Dauer der Überhitzungsphase.
An wie vielen Tagen genau werden innen 26°C und mehr gemessen.
Dazu ist eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlich oder Zeugen.
Die Minderungsquote darf max. 20 % betragen.
^°°
Ab wann kann man den gegen den Vermieter klagen? 10 Tage hintereinander mehr als 26 grad celsius? 5 Tage hintereinader mehr als 30 Grad?
Ab wann muss er ein Außenrollo anbringen?

Ratlos

Lt. Rechtsprechung ab 26 Grad aufwärts. Bloß ob eine Klage erfolg hat hängt vom Einzelfall ab. Miet-Minderung an den Tagen bis 20 % möglich.

Katrin

Zitat von: Ratlos am 28. März 2023, 11:26:14
Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:24:57Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?
Nein! Bei Amazon gibts die Dinger ab 20 €


Nur ob das von innen was bringt, wenn Außen trotzdem die Sonne ungeschützt drauf scheint?