Kein Sonnenschutz in Dachgeschosswohnung

Begonnen von Katrin, 26. März 2023, 19:48:34

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Ratlos

Rede halt erst einmal vernünftig mit deinem Vermieter bevor du an Klage denkst

Katrin

Zitat von: Ratlos am 28. März 2023, 11:31:24Lt. Rechtsprechung ab 26 Grad aufwärts. Bloß ob eine Klage erfolg hat hängt vom Einzelfall ab. Miet-Minderung an den Tagen bis 20 % möglich.

Also wenn im Dachgeschosszimmer kein Sonnenschuzt angebracht ist, dann kann man für jeden Tag, wo die Temperatur über 26° ist, einfach dem Vermieter 20 % weniger zahlen?

Ratlos

Über 26 Grad liegt ein Mangel der Mietsache vor der eine Minderung rechtfertigt. Offiziell ist eine Ankündigung der Minderung nicht notwendig weil der Minderungsanspruch bei Mängeln kraft Gesetz eintritt.

Andererseits hat der BGH schon 2010 die Mängelanzeige als Voraussetzung für die Minderung festgestellt.
Für die Vergangenheit kannst du dich auf Rechtsirrtum berufen weil du bei Zahlung trotz Mangels dein Minderungsrecht nicht verlierst wenn du davon ausgegangen bist dass die Zustimmung des VM abhängig ist. BGH Beschlüsse aus 2014 und 2018

Bedenke dass du für die Temperaturen in der Beweispflicht stehst.
Bedenke auch dass es außer der Minderung noch dein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 gibt.
Eine Minderung muss nicht nachgezahlt werden, eine Zurückbehaltung nach Mängelbeseitung aber schon. Mit der Zurüclbehaltung zwingst du ihn zur Tätigkeit - mit der Minderung kommt es u.U. zum offenen Streit

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:24:57Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?


Er muss nicht, aber man könnte ja mal das Gespräch suchen. Vielleicht ist er einsichtig und bezahlt alles oder wenigstens einen Teil.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 28. März 2023, 12:21:46Er muss nicht, aber man könnte ja mal das Gespräch suchen.
siehe Antwort Nr. 15  :mocking:

Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 28. März 2023, 12:23:37
Zitat von: Sheherazade am 28. März 2023, 12:21:46Er muss nicht, aber man könnte ja mal das Gespräch suchen.
siehe Antwort Nr. 15  :mocking:

Oder Antwort #8.

Kannst du jetzt bitte endlich damit aufhören, aus jedem Thread einen Rechthaberwettbewerb zu machen? Diese kindische Profilneurose ist echt ermüdend.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Vorbildlich Nrn. 8 und 18 - doppelt genäht hält immer besser.
Nur die Frage nach ihrer beabsichtigten Klage ist da nicht beantwortet.

horst

bei einen nicht Isolierten Dachstuhl sollte schon ein Schutz vom Vormieter da sein.

Unser Meck hatte da mal was geschrieben wie er so wohnt im Dachgeschoss.  :smile:

Ratlos

Sollte der Dachstuhl überhaupt nicht isoliert sein nützen die Rollos sowieso nichts bzw. nicht viel.
Aber über die Isolation wissen wir nichts - vermutlich TE auch nicht

Birgit63

Meine Tochter wohnt in einem Reihenhaus zur Miete. In den beiden Kinderzimmern im 1. OG sind im Sommer auch oft bis zu 30 Grad. Sie haben auch keine Außenjalousien. Auf die Idee, ihren Vermieter zu fragen, ob er Außenjalousien anschafft, sind sie noch nicht gekommen. Sie haben Verdunkelungsrollos und noch Übergardinen darüber. Trotzdem haben sie es heiß da oben. Ich werde ihr mal sagen, dass sie ihren Vermieter nett fragen soll. Vielleicht kann man sich ja auch einigen auf die Hälfte. Ich glaube nämlich nicht, dass man seinen Vermieter auf das Anbringen von Außenjalousien verklagen kann.

Spring23

Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:24:57
Zitat von: Sheherazade am 27. März 2023, 14:04:06Hast du schon mal mit deinem Vermieter darüber gesprochen? Vielleicht könnt ihr euch auf einen innenliegenden Sonnenschutz einigen.


Noch nicht. Aber wenn die Scheibe von Außen nicht geschützt ist, was bring das dann?

Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?

es bringt sehr viel, da die Beschichtung dafür sorgt, dass deutlich weniger Wärme nach innen gelangt.
Dürfte im Bereich der Gardine zu finden sein und daher eher nein. Zumal die Wohnung so angemietet wurde.

Ratlos

Es gibt auch Verdunklungsgardinen. Die lassen kaum Sonne und Licht durchscheinen. Sind aber nicht ganz billig.

Spring23

Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:29:06Ab wann kann man den gegen den Vermieter klagen? 10 Tage hintereinander mehr als 26 grad celsius? 5 Tage hintereinader mehr als 30 Grad?
Ab wann muss er ein Außenrollo anbringen?
zusammen mit
Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:29:06Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen? Vor dem Hintergrund des gesundheitlichen Schutzes für die Kinder
kann man sagen, ab dem Zeitpunkt klagen, ab dem man dafür sorgen will, dass noch ein Vermieter es sich 3x mal überlegt, ehe er an eine Familie vermietet

Ratlos

Bevor man wegen Kleinigkeiten die man selbst beseitigen kann eine möglicherweise sogar aussichtslose Klage führt,
sollte man auch an das ordentliche Kündigungsrecht des VM denken.
Berechtigtes Interesse des VM lässt sich immer konstruieren

horst

Zitat von: Birgit63 am 28. März 2023, 13:51:22Meine Tochter wohnt in einem Reihenhaus zur Miete. In den beiden Kinderzimmern im 1. OG sind im Sommer auch oft bis zu 30 Grad. Sie haben auch keine Außenjalousien
bei uns heizt sich mit der Zeit auch das Zimmer auf Südseite trotz Außenisolierung auf. Wenns dann draußen kälter wird, kühlen die Räume einfach schlecht aus..