Erbe, Niesbrauch-/LebensWohnrecht bekomme bald Bürgergeld ?

Begonnen von Hajooo, 31. März 2023, 17:14:37

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Hajooo

Hallo hier im Forum,

sorry, wenn ich in der Überschrift meine Situation nicht so komprimiert darstellen kann.

Also...
meine Mutter ist 84jährig letzten Oktober verstorben.
Mein Vater ist auch nicht mehr bester Gesundheit und wird ihr bald folgen.
Ich habe eine Schwester und wir werden jetzt jeweils "25/25/50 % - Tochter/Sohn/Ehemann" erben.
Gesundheitlich konnte ich beruflich nicht Fuß fassen, sodaß mir im Spätsommer/Herbst Bürgergeld bevor steht.

Mit meiner Schwester bin ich mir einig, daß ich in dem Haus wohnen bleiben kann.

Grob im Raum steht, daß Sie jetzt das Haus bekommt, ich das Niesbrauchrecht bekomme und nach meinem Ableben bekommt sie das Haus im Ganzen.
Es gibt ja noch den Begriff Lebenswohnrecht. ?

Jetzt wäre meine Frage, wie sich das Verhält:

a) zum Bürgergeld
Würde ich Bürgergeld bekommen für den Lebensunterhalt, wie wäre das mit Miete, Heizung, Strom etc. ?
b) privat
Müsste ich mich mit diesem Niesbrauchrecht an den Reparaturkosten (Heizung, Elektrik, etc.) beteiligen.
c)
Was ist denn der Unterschied zwischen Niesbrauchrecht und Lebenswohnrecht ?

Vielen Dank
+
Gruß Hajooo

Sheherazade

Zitat von: Hajooo am 31. März 2023, 17:14:37a) zum Bürgergeld
Würde ich Bürgergeld bekommen für den Lebensunterhalt, wie wäre das mit Miete, Heizung, Strom etc. ?

Du würdest den Regelsatz bekommen sowie die Kosten der Unterkunft, die nachweislich bei dir anfallen. Miete wäre das wohl eher nicht (kommt auf den Notarvertrag an), aber die Betriebskosten wie Heizung, Strom etc.

Für die Fragen b und c empfehle ich euch eine Beratung bei einem Notar, den ihr dann ohnehin brauchen werdet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Josef

Bei Niesbrauch bist du der wirtschaftliche Eigentümer sozusagen. Das heisst du bekommst alle wirtschaftlichen Erträge des Hauses, bist aber zugleich auch für den Unterhalt zuständig. Du kannst das Haus/Wohnung also vermieten oder sonstiges. Beim Wohnrecht hast du tatsächlich nur das recht in dem Wohneigentum zu wohnen, mehr nicht.

In deinem Fall wäre vielleicht ein Wohnrecht das bessere Konstrukt, sonst kommt das JC noch auf die Idee du könntest vermieten und in eine günstigere Wohnung ziehen. Es gibt bei diesen Konstrukten aber auch noch einige Fallstricke.
Ob ein Notar der richtige Ansprechpartner ist? Offiziell darf dieser glaube ich eigentlich nicht beraten.

Sheherazade

Man kann sich aber schon mal vorab hier informieren, was man eigentlich will.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"