JC fordert nach längerem Bezug Vermieterbescheinigung an?

Begonnen von Hartzer mit Herz, 28. März 2023, 13:09:20

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Hartzer mit Herz

Hallo zusammen, ich benötige heute einmal eure Unterstützung  :flag: .

Beziehe seit der Corona Notverordnung aufstockend ALG 2, also schon eine ganze Weile. Lief etliche WBA alles reibungslos, niemand stellte größere Fragen.

Nun reichte ich kürzlich die Nebenkostenabrechnung von 2021 ein. Ich hatte ein kleines Guthaben. Meine sonst immer freundliche Sachbearbeiterin rief mich zurück, sie hätte einen anderen Betrag errechnet, ob ich noch weitere Unterlagen hätte. Klar, hatte ich. Also alles hingeschickt. So weit, so gut.

Heute erhielt ich 2 Briefe vom JC. Ein Brief kündigt den Abzug des Guthabens für den kommenden Monat an. Alles gut. Im 2. Brief wird eine aktuelle Vermieterbescheinigung gefordert  :help: . Begründung wird nicht mitgeteilt.

Zum Verständnis: dem JC liegen Mietvertrag und laufende Mietzahlungen vor. Es hat sich auch nichts an der Miete geändert. Mein Vermieter weiß nichts vom laufenden ALG 2 Bezug und das sollte auch so bleiben.

Könnt ihr euch einen Reim darauf bilden? Vor allem: MUSS ich diese erbringen?

Freue mich über Ratschläge  :flag:  :flag:  :flag:


Davis

Von mir wurde letztes Jahr auch erstmalig eine Vermieterbescheinigung gefordert. Kann sein, dass das jetzt bei vielen gemacht wird, um nachzuprüfen, ob alles noch ist wie früher. Für nicht wenige müssen jetzt deutlich mehr Heizkosten gezahlt werden.

Grüße
Davis

Hartzer mit Herz

Okay.. also auch bei dir. Vor allem habe ich auch kein Muster mitbekommen, was sollte mein Vermieter denn da ausfüllen?  :weisnich:

Mir wäre es nach wie vor am liebsten, ich könnte es vermeiden.

Davis

Hatte auch kein Muster bekommen. Die haben dann einen Wisch mit kurz gehaltenem Text erhalten. Dass ich dort wohne, wie groß die Wohnung ist, wie hoch die Miete und Nebenkosten sind, fertig.

Grüße
Davis

Tony Montana

Wenn Mietvertrag und sonstige Unterlagen zu Kosten für das Heizen und Betriebskosten usw. denen vorliegen, muss man keine Mietbescheinigungen vorlegen, denn daraus ergeben sich keine neuen Informationen. Die Mitwirkungspflicht wäre damit erfüllt. Das Jobcenter weiss überdies um die Energiekrise.

Eine Auskunft des Vermieters selbst ist nicht erforderlich. Denn sonst würde der Vermieter auch erfahren, dass ein Mieter von ALG II lebt. Das aber musst du deinem Vermieter nicht mitteilen. Keinesfalls darf die Behörde die Bitte um Angaben direkt an den Vermieter richten. Das liegt im Bereich der Freiwilligkeit.

Da man keine Mietbescheinigung vorlegen muss, musst du auch Sanktionen nicht akzeptieren.

Hartzer mit Herz

Zitat von: Tony Montana am 28. März 2023, 13:37:48Denn sonst würde der Vermieter auch erfahren, dass ein Mieter von ALG II lebt. Das aber musst du deinem Vermieter nicht mitteilen. Keinesfalls darf die Behörde die Bitte um Angaben direkt an den Vermieter richten. ..
Da man keine Mietbescheinigung vorlegen muss, musst du auch Sanktionen nicht akzeptieren.

Genau das möchte ich auch gerne vermeiden.. kann ich das dem JC so mitteilen- möchte nicht, dass Vermieter davon erfährt, Ihnen liegt alles vor, darf ich noch anderweitig behilflich sein?  :cool:

Davis

Hartzer, handelt es sich um einen Privatvermieter? Bei Wohnbaugesellschaften kann's einem doch völlig wurscht sein. Außer man macht's aus Prinzip nicht.

Tony Montana

Kann man doch schon Passagen aus meinen Texten sonst nehmen.

So als Vorschlag:

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Mietbescheinigung


Sehr geehrte...................


Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom ......

Da Mietvertrag und sonstige Unterlagen zu Kosten für das Heizen und Betriebskosten usw. Ihnen vorliegen, muss man keine Mietbescheinigung vorlegen, denn daraus ergeben sich für Sie keine neuen Informationen. Die Mitwirkungspflicht ist unlängst in diesem Punkt erfüllt. Als Jobcenter wissen Sie überdies um die Energiekrise.

Eine Auskunft des Vermieters selbst ist nicht erforderlich. Denn sonst würde mein Vermieter auch erfahren, dass ich mein Einkommen aus SGB II bestreite und dies möchte ich nicht.

Dies muss ich meinem Vermieter nämlich nicht mitteilen.

Da ich keine Mietbescheinigung vorlegen muss, würde ich auch Sanktionen widersprechen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

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Hartzer mit Herz

Zitat von: Davis am 28. März 2023, 14:12:10Hartzer, handelt es sich um einen Privatvermieter? Bei Wohnbaugesellschaften kann's einem doch völlig wurscht sein. Außer man macht's aus Prinzip nicht.

Ja, privater Vermieter.. wäre mir deshalb unangenehm.

Danke @Tony!

horst

 :offtopic:
so sind sie, wenn einer seine Rechte nützt und alle Namen und Anschrift des VM schwärzt, dann kommen sie mit sowas. Mein VM soll es wissen, denn dann erhöht er auch nicht so oft die Miete. Bei unserer Genossenschaft sitz eh ein Jobcentermitarbeiter im Vorstand, da passt das schon.

Hartzer Rolle


Das Problem wird sein, dass das JC anscheinend andere Beiträge gezahlt hat, ihm bekannt waren, als in der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter deklariert.
Jetzt wollen die Klarheit, über die tatsächliche Höhe. Wie ist es denn zur Differenz gekommen?
Jobcenter und Vermieter müssen ja den Rechenweg aufzeigen

Kopfbahnhof

Diese Bescheinigung ist nicht notwendig und auch keine Pflicht.
Weder für den VM noch den Mieter.

Jedenfalls dann, wenn wie hier, alle notwendigen Daten bereits dem JC bekannt sind.
Notfalls könnte man die Mietzahlung, noch per Kontoauszug Nachweisen.

Mitteilung an das JC der VM soll nichts vom Hartz Bezug erfahren, muss reichen.

a_good_heart

 :flag:

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Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom ...

Sehr geehrte SB,

es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietbescheinigung auszustellen. Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.
Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt. Auch diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat mit
Rundschreiben vom 23. Juni 2020 an die Jobcenter bereits darauf hingewiesen, dass die Jobcenter Leistungsempfänger nicht verpflichten dürfen, eine vom Vermieter ausgefüllte oder unterschriebene Mietbescheinigung vorzulegen.


Mit freundlichen Grüßen

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Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Hartzer mit Herz

Zitat von: Hartzer Rolle am 28. März 2023, 17:46:27Das Problem wird sein, dass das JC anscheinend andere Beiträge gezahlt hat, ihm bekannt waren, als in der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter deklariert.
Jetzt wollen die Klarheit, über die tatsächliche Höhe. Wie ist es denn zur Differenz gekommen?
Jobcenter und Vermieter müssen ja den Rechenweg aufzeigen

Oh entschuldige, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich habe von der Nebenkostenabrechnung aus 2021 ein kleines Guthaben. Die Beträge weichen nicht voneinander ab! Läuft alles sauber  :ok: .

@Kopfbahnhof + a good heart: Dankeschön!  :flag:  :flag:

Nyala

Ich habe gerade den Streit mit meiner SB hinter mir. Musste wegen einer Sperrzeit der AfA zum Jobcenter und trotz nagelneuem super-ausführlichem Mietvertrag (neuer Vermieter!) wollte meine SB unbedingt die Vermieterbescheinigung.
Sogar meine RAin drängte mich dazu, die Forderungen des JC zu erfüllen. Bin stur geblieben und habe unbeirrbar darauf aufmerksam gemacht (dank Ottokar), dass das nicht zulässig ist. Erst am Montag hat die SB klein beigegeben. Ich war schon richtig verzweifelt und dachte, die gibt nie nach. Man weiß leider vorher nicht, wie lange die das aussitzen.