Befugnis - Wachpersonal im Jobcenter

Begonnen von mkurten0873, 28. März 2023, 17:54:03

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mkurten0873

:no: Moin und Hallo zusammen,

mein Name ist Mario und ich bin Heute hier das allerste Mal zu Gast in dieser illustren Runde.
Meine Frage lautet wie folgt:,, Ist das Wachpersonal (Security im Gebäude und auf den Etagen) eigentlich- und überhaupt befugt meine Persönliche, vom JC an mich adressierte Einladung (sensible Daten - Termin, Adresse,Telefon-Nr.ect.) ,einzusehen ????
Habe mich natürlich geweigert diese auszuhändigen mit der Anmerkung:... persönliche Daten, geht dich nix an...!!!

Oder haben Die das Recht (Hausrecht?) ???

Kann mir diesbezüglich jemand behilflich sein... wäre echt toll !

Schon mal Danke im Voraus und sonnige Grüße

MARIO

Hartzer Rolle

Ja, haben sie. Sie sind Angestellte/externe Mitarbeiter des Jobcenters und unterliegen  auch der Schweigepflicht.

Hier im Jobcenter gibt es z.b. keinen öffentlichen Zugang, außer an den Empfang. Sodass jeder seine Einladung vorzeigen muss, der in einen anderen Bereich muss.

Wie soll denn deiner Meinung nach sonst eine Differenzierung erfolgen?

Ottokar

Welche Befugnisse die haben und welche nicht, hängt vom Inhalt des Vertrages ab, den das JC mit der Firma geschlossen hat, d.h. welche eigenen Befugnisse das JC auf die Firma übertragen hat, die es auch lt. Gesetz übertragen darf.
Das kann dir somit nur das JC beantworten.
Der Schutz der Immobilie (Jobcenter) vor unbefugtem Betreten ist i.d.R. eine Kernaufgabe.
Bei einem Verwaltungsgebäude wie einem JC, welches lt. Gesetz verpflichtet ist, dem Bürger Zutritt zu gewähren um seine Aufgaben erfüllen zu können, geht eine Zutrittskontrolle Unbefugter imho regelmäßig ins Leere, da es keine Unbefugten gibt.
Die Aussage: "Ich habe einen Termin", ev. noch "bei Frau/Herrn xyz" sollte regelmäßig ausreichen um dem Wachpersonal klarzumachen, dass man sich nicht zum Dumdei dort aufhält.
Zur Erhebung von Daten oder gar der Kontrolle von Personalien gegen den Willen des zu kontrollierenden ist Wachpersonal regelmäßig nicht befugt, das dürfen nur staatliche Sicherheitsorgane (Polizei, Zoll).
Tatsächlich kommt hier auch noch das sog. Briefgeheimnis zum Tragen, d.h. die Einladung darf dem Wachpersonal nur dann zum Lesen gegeben werden, wenn das JC darin ausdrücklich zugestimmt hat, dass man das darf.
Das Betreten des JC darf auch nicht verweigert werden, da es sich nicht um einen Sicherheitsbereich handelt.

https://lexikon-der-sicherheit.de/glossary/bewachungsvertrag/
https://www.roedl.de/themen/fokus-immobilien/2021/november/sicherheits-und-bewachungsvertrag
https://metalldetektor-shop.de/personenkontrollen-fuer-die-sicherheit
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horst

Zitat von: Ottokar am 28. März 2023, 18:38:45Die Aussage: "Ich habe einen Termin", ev. noch "bei Frau/Herrn xyz" sollte regelmäßig ausreichen um dem Wachpersonal klarzumachen, dass man sich nicht zum Dumdei dort aufhält.
Die Matcho da hab ich satt sind nicht alle so, aber manche meinen die Sheriffs im Freistaat zu sein.

Birgit63

Das ist bei Wachpersonal leider sehr oft so. Hier in Hannover haben wir an den U-Bahnstationen Security, die meinen auch, sie sind direkt bei der Polizei beschäftigt. Alleine schon ihr Auftreten. Wie im amerikanischen Krimi. Dabei sehen sie teilweise sehr runtergekommen aus und nicht sehr vertrauenserweckend. Aber das ist wahrscheinlich so gewollt.