Wohngeldanspruch und Beantragung als Lastenzuschuss

Begonnen von Bjork, 28. März 2023, 21:52:54

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Bjork

Ich und meine Eltern möchten Wohngeld beantragen für eine Eigentumswohnung, leider gestaltet sich dies schwieriger als gedacht und daher sind einige Fragen aufgekommen, zu den benötigten Unterlagen und ob es sich anspruchsmäßig überhaupt lohnt diesen Stress anzufangen.

Ich bitte wenn möglich um eine schnelle Antwort das es ist leider schon wieder Ende des Monats ist. Ursprünglich wollten wir das schon Anfang des Jahres beantragen, wegen der Reform die es gab, und wodurch mehr Leute Anspruch haben bzw. auch höhere Leistungen erhalten können.

Nun ist es so, dass meine Mutter versehentlich erst einen Antrag auf Mietzuschuss ausgehändigt bekam und dieser sah um einiges einfacher aus, bspw. war es dort so, dass man bzgl. Vermögen nur bestätigen musste kein erhebliches, also weniger als 120 000 auf der hohen Kante zu haben.

Beim Lastenzuschuss-Antrag hingegen soll man angeblich alles genauestens angeben müssen was man hat- kann das wirklich wahr sein, woran liegt das?
Muss man hier komplett die Hosen runterlassen, das ist doch dann eigentlich fast so kompliziert wie bei Bürgergeld und außerdem eine krasse Ungleichbehandlung gegenüber dem Mietzuschuss. Vor allem ist dies mit einem enormen Aufwand verbunden wenn man da bspw. auch alte Sparbücher angeben müsste auf denen sich nur noch Kleinstbeträge befinden.

Wir haben zwar weniger als "erhebliches" Vermögen, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld wegen Einkommen und Vermögen und da dies in unserem Falle auch sehr komplex wäre wegen gemischter Bedarfsgemeinschaft SGB II/XII usw.

Die Rechner zum Wohngeld sind irgendwie auch kaum für unseren Fall anwendbar, daher wollte ich hier mal anhand der Finanzen fragen, mit was für einem Anspruch man überhaupt ungefähr rechnen könnte.

Ein Haushaltsmitglied hat 1150 Rente netto (nach Abzug PV und anteiliger KV) und 100 GdB, ein weiteres hat 550 Rente netto, und einen für die Berechnung anscheinend irrelevanten GdB, also unter 100 bringt es ja nur was wenn zusätzlich häusliche Pflege vorliegt, also da das nicht so ist, braucht man den wohl gar nicht anzugeben(?)
Das Gebiet ist Mietpreisstufe 2. Ich selbst habe nur Kindergeld als Einkommen.

Auch hinsichtlich Bürgergeld wäre eben die Frage ob man da mit Wohngeld nicht noch mehr Probleme kriegt, denn es ist leider so dass ich wahrscheinlich mittelfristig dann sowieso Bürgergeld beantragen müsste sobald ich eine eigene BG wäre, weil aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme kein Arbeitsplatz in Aussicht ist von dem man leben kann. Und beim Wohngeld ist man gewissermaßen eine Haushaltsgemeinschaft auch wenn man beim Bürgergeld nicht unbedingt eine wäre, also ich weiß auch gar nicht genau wie man da einen Übergang gestalten wo dann in Zukunft ich Bürgergeld bekäme und nur noch die Eltern  Wohngeld oder auch gar kein Wohngeld mehr weil ich ja dann herausgerechnet werde.

Welche Kosten kann man überhaupt geltend machen beim Lastenzuschuss und wie bzw. in welchen Feldern?
Wir haben hier ein monatliches Hausgeld wo Beiträge für den Hausmeister, Handwerker, Immobilienverwaltung etc. von allen Wohnungseigentümern abgerechnet werden, des weiteren eine Rücklage für Reparaturen am Gebäude. Dann natürlich Grundsteuer, Müllgebühren und Energiekosten (Strom, Gas, Wasser). Also im Prinzip hat man ähnliche Kosten wie ein Mieter, nicht wie z.B. bei einem Einfamilienhaus, außerdem ist die Wohnung seit langem schon abbezahlt.

Wäre dankbar für eine hilfreiche Auskunft, wir haben bislang noch nie Wohngeld oder Bürgergeld beantragt, kennen uns von daher kaum aus.

Sheherazade

Zitat von: Bjork am 28. März 2023, 21:52:54Nun ist es so, dass meine Mutter versehentlich erst einen Antrag auf Mietzuschuss ausgehändigt bekam und dieser sah um einiges einfacher aus

Bei uns sind die Anträge auf Wohngeld (das du offenbar mit Mietzuschuss bezeichnest) und auf Lastenzuschuss genau gleich, es gibt nur ein Antragsformular, das mit Wohngeld/Lastenzuschuss bezeichnet wird. Bei den Nachweisen besteht nur ein Unterschied insofern, dass man anstatt die Kaltmiete  nachzuweisen die Belastung des Wohneigentums durch Bestätigung der finanzierenden Bank belegen muss, der Rest ist komplett identisch.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ellen_Alien

Zitat von: Sheherazade am 29. März 2023, 09:21:19
Zitat von: Bjork am 28. März 2023, 21:52:54Nun ist es so, dass meine Mutter versehentlich erst einen Antrag auf Mietzuschuss ausgehändigt bekam und dieser sah um einiges einfacher aus

Bei uns sind die Anträge auf Wohngeld (das du offenbar mit Mietzuschuss bezeichnest) und auf Lastenzuschuss genau gleich, es gibt nur ein Antragsformular, das mit Wohngeld/Lastenzuschuss bezeichnet wird. Bei den Nachweisen besteht nur ein Unterschied insofern, dass man anstatt die Kaltmiete  nachzuweisen die Belastung des Wohneigentums durch Bestätigung der finanzierenden Bank belegen muss, der Rest ist komplett identisch.


Bei uns genauso.

Tini911

Bei uns das gleiche, entweder man setzt ein Kreuz bei Wohngeld oder Lastenzuschuss

Hartzer Rolle

Wichtig wäre zu wissen, ob bei Aushändigung des 1.Formulars,  egal ob richtig oder falsch, bereits ein formloser Antrag dokumentiert wurde.
Sonst sind durch den Fehler Gelder verloren gegangen

Else Kling

Zitat von: Tini911 am 29. März 2023, 14:07:39Bei uns das gleiche, entweder man setzt ein Kreuz bei Wohngeld oder Lastenzuschuss

Wohngeld ist der Oberbegriff. Das Wohngeld wird dann unterteilt in den Mietzuschuss und den Lastenzuschuss (Wohngeldgesetz Paragraph 3).

Seit 2023 gibt es erstmals bundeseinheitliche Wohngeldformulare (Antrag auf Mietzuschuss und Antrag auf Lastenzuschuss). Die Fragen zum Vermögen unterscheiden sich beim Miet- und Lastenzuschuss  nicht.

Beim Lastenzuschuss werden die Betriebskosten mit einer Pauschale in Höhe von derzeit 36,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (Wohngeldverordnung Paragraph 13) berechnet. Extra dazu kommen Grundsteuer, Verwalterkosten (bei Eigentumswohnung) und Fremdmittel (Kredite für Haus-/Wohnungskauf, Modernisierung).

Ab dem Zeitpunkt, an dem du Bürgergeld bekommst, seid ihr ein sogenannter Mischhaushalt. Das Wohngeld wird dann für 2 von 3 Personen berechnet. Ein Drittel der Belastung wird herausgerechnet, da du durch den Bürgergeldbezug vom Wohngeld ausgeschlossen bist.

Bjork

Hallo, erst mal danke für die Antworten, das hat mich auf die Idee gebracht noch mal online nach Anträgen zu schauen und da hab ich tatsächlich den neuen Antrag gefunden welcher im Design anders ist und dem Mietzuschussantrag ähnelt, der uns zuerst gegeben wurde. Anscheinend wurde uns beim Lastenzuschuss der alte Vordruck, von unserem Bundesland, ausgehändigt und der ist schon in einigen Punkten anders. Habe auch gelesen dass sie diese Restbestände in einer Übergangszeit scheinbar noch aufbrauchen dürfen.

Ich kann ja aber auch diesen neuen also aktuelleren Antrag einfach ausdrucken und den stattdessen nehmen oder?

Allerdings, ein paar Unklarheiten bleiben, ein Punkt wurde hier angesprochen:

Zitat von: Sheherazade am 29. März 2023, 09:21:19Bei den Nachweisen besteht nur ein Unterschied insofern, dass man anstatt die Kaltmiete  nachzuweisen die Belastung des Wohneigentums durch Bestätigung der finanzierenden Bank belegen muss,
nämlich das hier kommt in dem neuen vereinheitlichten Antrag definitiv vor, aber was soll man in unserem Fall da angeben? Es gibt keine Bank oder sonstiger Kreditnehmer da die Immobilie abbezahlt ist.
Dementsprechend würde ich gar nichts angeben, oder soll man irgendwas dazuschreiben zu der genauen Situation?

Also das macht halt wirklich nicht für jede Immobilie Sinn, manche Immobilien sind auch von einer Erbschaft/Schenkung/Lottogewinn/Eigenvermögen.ä. gekauft, oder direkt vererbt worden, ist ja dann alles eigentlich ohne Kredit.

Kann die Rücklage welche von der Eigentümergemeinschaft/Verwaltung gebildet wird, als zusätzliche Kosten geltend gemacht werden oder ist die mit der Instandhaltungspauschale schon abgegolten?

Können Straßenausbaubeiträge u.ä. zur Grundsteuer gerechnet werden?

Außerdem gibt es ein Feld für "sonstige Renten und wiederkehrende Leistungen", was fällt z.B. darunter, können das Komponenten des Hausgelds sein?

Was zählt alles zu den Verwaltungskosten?
Zitat von: Hartzer Rolle am 29. März 2023, 17:21:34Wichtig wäre zu wissen, ob bei Aushändigung des 1.Formulars,  egal ob richtig oder falsch, bereits ein formloser Antrag dokumentiert wurde.
Leider nicht, aber wie sollte man das genau machen? Einfach ein kurzes Schreiben aufsetzen?



Sheherazade

Zitat von: Bjork am 30. März 2023, 06:29:23Es gibt keine Bank oder sonstiger Kreditnehmer da die Immobilie abbezahlt ist.
Dementsprechend würde ich gar nichts angeben, oder soll man irgendwas dazuschreiben zu der genauen Situation?

Was willst du denn dazu schreiben, wenn du keine Fremdmittelbescheinigung beibringen kannst?

Zitat von: Bjork am 30. März 2023, 06:29:23Also das macht halt wirklich nicht für jede Immobilie Sinn, manche Immobilien sind auch von einer Erbschaft/Schenkung/Lottogewinn/Eigenvermögen.ä. gekauft, oder direkt vererbt worden, ist ja dann alles eigentlich ohne Kredit.

Tja, wenn eine Immobilie so gar nicht belastet ist, gibt es in der Regel auch kein Wohngeld. Die für die Immobilie aufgenommenen Fremdmittel ersetzen sozusagen die Kaltmiete. Wofür braucht man dann einen Zuschuss?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bjork

Denkst du man wohnt kostenlos in einer Eigentumswohnung?
Man hat nahezu ähnliche Kosten wie ein Mieter.
Hausgeld, Energie, Grundsteuer usw., da kommen schon mehrere Hundert zusammen.
Und eigentlich sollten diese Kosten ja auch alle anerkannt werden, sie existieren ja.
Zitat von: Sheherazade am 30. März 2023, 09:23:47Tja, wenn eine Immobilie so gar nicht belastet ist, gibt es in der Regel auch kein Wohngeld. Die für die Immobilie aufgenommenen Fremdmittel ersetzen sozusagen die Kaltmiete. Wofür braucht man dann einen Zuschuss?


Sheherazade

Zitat von: Bjork am 30. März 2023, 16:41:33Denkst du man wohnt kostenlos in einer Eigentumswohnung?
Man hat nahezu ähnliche Kosten wie ein Mieter.

Jetzt komm mir nicht so, ich weiß genau, welche Kosten man als Eigentümer hat. Fakt ist aber, dass die Belastung durch Fremdmittel bei Eigentümern das gleiche ist wie die Kaltmiete bei Mietern. Und es macht einen Unterschied ob man z. B. eine Hypothek mit 500€ im Monat bedient plus Nebenkosten oder ob man nur die Nebenkosten von 200-300€ zu tragen hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bjork


Jetzt komm mir nicht so, ich weiß genau, welche Kosten man als Eigentümer hat. Fakt ist aber, dass die Belastung durch Fremdmittel bei Eigentümern das gleiche ist wie die Kaltmiete bei Mietern. Und es macht einen Unterschied ob man z. B. eine Hypothek mit 500€ im Monat bedient plus Nebenkosten oder ob man nur die Nebenkosten von 200-300€ zu tragen hat.
[/quote] Bei einer Eigentumswohnung hat man aber mehr Kosten als nur diese "Nebenkosten", da sind ja heutzutage oftmals schon die reinen Energiekosten in einer solchen Höhe. Man kann hier schon mit mind. 500 Euro Gesamtkosten in unserem Fall monatlich rechnen wenn man alles zusammenzählt.

Ist es nicht möglich, auch ohne Kredit einen Zuschuss zu bekommen? (Dann vielleicht halt nur in geringerem Ausmaß oder nur wenn man ein ziemlich geringes Einkommen hat)

Ich meine da ist ja selbst das Bürgergeld noch sozialer in der Hinsicht, weil man auch dort die Kosten der Unterkunft als Eigentümer einer angemessenen selbstbewohnten Immobilie bekommen kann. Und zwar auch wenn die Immobilie abbezahlt ist. Warum wird beim Wohngeld das nicht adäquat anerkannt was man alles an Kosten aufzuwenden hat?   


Sheherazade

Zitat von: Bjork am 30. März 2023, 18:24:33Ist es nicht möglich, auch ohne Kredit einen Zuschuss zu bekommen?

Vielleicht, ihr werdet schon einen Antrag stellen müssen um das herauszufinden. Hast du schon mal einen Wohngeldrechner mit euren Daten gefüttert?
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