AGH und Ehrenamt

Begonnen von BlackCat, 03. April 2023, 06:44:10

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BlackCat

Hallo, Ich habe die Chance,  eine Agh zu machen. Ich habe allerdings schon ein Ehrenamt. Wird die Aufwandsentschädigung, die ich bei einer Agh bekommen würde, mit der Aufwandsentschädigung von meinem Ehrenamt in einen Topf geworfen?

Harald53

Was meinst du mit in einen Topf geworfen?
Eine AGH und dein privates Ehrenamt haben doch nichts miteinander zu tun.

Wundere mich auch ein wenig über deine Wortwahl (Chance Agh zu machen)
Ich mein, wer sieht sowas schon als Chance?

Kannst dich ja mal im Forum umschauen ob du auch nur eine Person findest, die durch eine Agh jemals einen festen und vorallem dauerhaften Arbeitsplatz bekommen hat. Sag bescheid wenn du jemanden gefunden hast ;)

BigMama

Zitat von: Harald53 am 03. April 2023, 08:41:16Kannst dich ja mal im Forum umschauen ob du auch nur eine Person findest, die durch eine Agh jemals einen festen und vorallem dauerhaften Arbeitsplatz bekommen hat. Sag bescheid wenn du jemanden gefunden hast ;)

Das ist auch gar nicht das Ziel das einer AGH.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

a_good_heart

Zitat von: BigMama am 03. April 2023, 09:11:50Das ist auch gar nicht das Ziel das einer AGH.

Richtig! Dabei handelt es sich um reine Statistik-Schönfärberei... :cool:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

BigMama

Auch wenn es für dich unglaubwürdig erscheinen sollte aber es gibt Menschen, die sehr gerne an einer AGH teilnehmen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Zitat von: BlackCat am 03. April 2023, 06:44:10Wird die Aufwandsentschädigung, die ich bei einer Agh bekommen würde, mit der Aufwandsentschädigung von meinem Ehrenamt in einen Topf geworfen?
Nein, wird sie nicht.
Die Aufwandsentschädigung der AGH ist lt. § 16d SGB II kein Einkommen und als Leistung des SGB II gemäß § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II auch nicht als solches zu berücksichtigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


BlackCat

Zitat von: Harald53 am 03. April 2023, 08:41:16Was meinst du mit in einen Topf geworfen?
Eine AGH und dein privates Ehrenamt haben doch nichts miteinander zu tun.

Wundere mich auch ein wenig über deine Wortwahl (Chance Agh zu machen)
Ich mein, wer sieht sowas schon als Chance?

Kannst dich ja mal im Forum umschauen ob du auch nur eine Person findest, die durch eine Agh jemals einen festen und vorallem dauerhaften Arbeitsplatz bekommen hat. Sag bescheid wenn du jemanden gefunden hast ;)

Okay, das war falsch ausgedrückt. Mir ist klar, dass da keine große Karriere winkt, aber ich weiß,  worauf ich mich einlasse;)
Klar hat die Agh erstmal nichts mit dem Ehrenamt zu tun, aber bei beidem erhält man eine Aufwandsentschädigung, die meines Wissens bis zu 250 Euro frei sind. Deswegen frage ich mich, ob beides zusammen beim Aufrechnen in einen Topf geschmissen wird.