Potentieller Vermieter mit Fragen aus der Vergangenheit

Begonnen von Subkulturmann, 30. März 2023, 11:38:15

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Subkulturmann

Liebe Forenteilnehmer! :smile:
Seit kurzer Zeit suche ich nach einer kleinen Mietwohnung.
Mein derzeitiger Vermieter kann dem neuen Vermieter schriftlich ausstellen, dass ich trotz längerer Arbeitslosigkeit immer die Miete und Nebenkosten zahlen konnte. Meine Schufa ist auch sehr gut. Ich hatte niemals Schulden. Und trotzdem kommen komische Fragen auf:
Ein Vermieter schrieb mir zurück, warum ich so lange schon arbeitslos bin.
Oder auch wann ich das letzte mal gekündigt wurde und warum.
-Sind solche Fragen überhaupt erlaubt und darf man hier lügen?

Danke für die Antworten! :ok:

Sheherazade

Es ist nicht verboten, Fragen zu stellen, aber solche Fragen muss man nicht (wahrheitsgemäß) beantworten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

So sehe ich das auch. Natürlich haben die Vermieter in der heutigen Zeit Angst, dass sie ihre Miete nicht bekommen. Das muss man auch verstehen. Es gibt ja auch die Mietnomaden. Die nehmen ja auch immer mehr zu und dadurch haben es alle Menschen schwer, bezahlbaren Wohnraum zu bekommen. Wobei Mietnomaden auch Wohnungen mieten, die echt teuer sind und die sie dann gut ausschlachten können.

Ratlos

#3
Es gibt zulässige und unzulässige Fragen.
Bei den unzulässigen kann auch mal gelogen werden ohne Folgen Das nennt sich "Recht auf Lüge" in der Rechtsprechung.
Grundsätzlich aber gilt die Wahrheitspflicht für zulässige Fragen wie:
den Arbeitsplatz betreffend, das Einkommen, Fragen nach deiner Bonität und zur einer möglichen oder laufenden Insolvenz und zum Haushalt gehörende und einziehende Personen und Tiere
Fragen nach Beruf und der Arbeitsstätte sind zur Beurteilung deiner Bonität erlaubt.

Machst du falsche Angaben kann der VM daraus zwar keine Ansprüche geltend machen, solange du dich vertragstreu verhält.

Er kann aber den MV anfechten und das noch Jahre nach Abschluss des MV wenn er von den Lügen erfährt bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung er den MV nicht geschlossen hätte.. Erst nach 10 Jahren ab Vertragsschluss tritt die Verfristung seines Anfechtungsrechtes ein

Subkulturmann

Ich wurde zuletzt aus der Probezeit fristgemäß gekündigt, was sehr lange her ist. Gründe wurden vom Arbeitgeber nicht genannt. Ich verhielt mich auch nicht vertragswidrig und auch nicht verhaltensbedingt.
Ich denke mal so, es müsste eigentlich dem Vermieter nichts angehen was vor langer Zeit war und wieso die Arbeitslosigkeit eintraf. Und warum ich keine Arbeit bekomme, hängt mit meiner sehr kurzen Berufserfahrung und meiner schlechten Gesundheit zusammen. Beides hängt zusammen und die Gesundheit geht dem Vermieter schon mal gar nichts an.
Denn nur aktuelles zählt, d.h. das Jobcenter übernimmt nach einer Zusicherung die Miete und kann diese direkt auf das Vermieterkonto monatlich zahlen.
Könnt ihr mir hier zustimmen?
 
Von solchen Fragen fühle ich mich jedenfalls auch ein Stück weit diskriminiert. Es tut mir nicht nur als Mensch im Herzen weh, sondern es wertet mich massiv ab.

Ratlos

Wenn es schwerwiegende gesundheitliche Gründe sind würde ich diese auch ungefragt offen legen.
Wäre zudem auch für dich besser weil es eine sehr plausible Antwort auf die Frage des VM ist wegen langer Arbeitslosigkeit ist.
Sagst du quasi "das geht sie nichts an" ist das Verhältnis von vornherein belastet bzw. kriegst du die Wohnung gar nicht.

Subkulturmann

Gesundheit hängt aber mit dem Mietverhältnis nicht zusammen, oder?
Vermieter darf nach Gesundheit fragen? Nachher will der noch meine Diagnosen wissen.

Sheherazade

Zitat von: Subkulturmann am 30. März 2023, 13:31:43Gesundheit hängt aber mit dem Mietverhältnis nicht zusammen, oder?
Vermieter darf nach Gesundheit fragen? Nachher will der noch meine Diagnosen wissen.

Nun lass dich doch nicht bekloppt machen. Nein, Gesundheit hängt NICHT mit dem Mietverhältnis zusammen.
Und
Zitat von: Sheherazade am 30. März 2023, 12:08:54Es ist nicht verboten, Fragen zu stellen, aber solche Fragen muss man nicht (wahrheitsgemäß) beantworten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Subkulturmann


Whoops

ZitatKönnt ihr mir hier zustimmen?

Nein. Vom Prinzip her kannst du dem Vermieter erzählen oder eben auch nicht erzählen was du willst (allerdings den Inhalt von #3 beachten). Nun ist es aber so das viele Vermieter ihre Wohnung/Immobilie privat vermieten, natürlich wollen die wissen wer da einzieht und sich mit solchen Fragen eben ein Bild über dich machen - und das ist aus Vermietersicht durchaus sinnvoll.

Mein Schwiegervater hatte mal ein Haus an eine Familie im AlgII-Bezug vermietet, erst kamen die Mietzahlungen auch pünktlich (da vom Amt direkt überwiesen wurde), iwann haben sie sich nicht mehr um ihre Verpflichtungen gekümmert was eine Sperre der Leistungen zur Folge hatte, somit auch keine Miete mehr floss. Als sie dann aus der Bude raus waren mussten erstmal über 60.000 Euro investiert werden um das Haus wieder in einen bewohnbar Zustand zu versetzen zuzüglich den fehlenden Mieteinnahmen während dieser Zeit.

Aus diesem beispielhaften Grund ist jeder Vermieter daran interessiert seinen potentiellen Mieter erstmal ein wenig kennen zu lernen, deshalb werden eben auch solche Fragen gestellt. Natürlich schützt ihn das nicht vor unschönen Folgen, gibt ihm aber zumindest ein Bauchgefühl.

Ich empfehle dir solche Fragen offen und ehrlich zu beantworten  :smile:

Ratlos

Zitat von: Subkulturmann am 30. März 2023, 11:38:15Ein Vermieter schrieb mir zurück, warum ich so lange schon arbeitslos bin.
Oder auch wann ich das letzte mal gekündigt wurde und warum.
Diese Fragen die @ Subkulturman hier stellt sind zulässig und damit wahrheitsgemäß zu beantworten.
Wenn TE sie nicht beantwortet wird er wohl die Wohnung nicht kriegen -
lügt er setzt er sich der Anfechtungsklage des MV aus.

Unsicher und verwirrt und bekloppt wird der TE damit gemacht:
Zitat von: Sheherazade am 30. März 2023, 14:16:28nun lass dich doch nicht bekloppt machen.
Zitat von: Sheherazade am 30. März 2023, 12:08:54s ist nicht verboten, Fragen zu stellen, aber solche Fragen muss man nicht (wahrheitsgemäß) beantworten.




Spring23

Zitat von: Subkulturmann am 30. März 2023, 13:27:16...Und warum ich keine Arbeit bekomme, hängt mit meiner sehr kurzen Berufserfahrung und meiner schlechten Gesundheit zusammen. Beides hängt zusammen und die Gesundheit geht dem Vermieter schon mal gar nichts an.
so kann man es sehen. Allerdings haben die meisten Menschen Verständnis, wenn man sagt/hört, dass jemand aufgrund gesundheitlicher Probleme arbeitslos ist. Natürlich muss man keine Diagnosen nennen, danach hat der VM ja auch nicht gefragt. 

Zitat von: Subkulturmann am 30. März 2023, 13:27:16Denn nur aktuelles zählt, d.h. das Jobcenter übernimmt nach einer Zusicherung die Miete und kann diese direkt auf das Vermieterkonto monatlich zahlen.
Könnt ihr mir hier zustimmen?
nein, denn man kann jederzeit bestimmen, dass man selbst die Miete erhält und danach auch damit machen, was man will.
Dass Du nicht so bist, kann der Vermieter nicht wissen. Er kennt Dich nicht und bist Du erstmal Mieter, wird es für ihn fast unmöglich Dir zu kündigen.

Zitat von: Subkulturmann am 30. März 2023, 13:27:16Von solchen Fragen fühle ich mich jedenfalls auch ein Stück weit diskriminiert. Es tut mir nicht nur als Mensch im Herzen weh, sondern es wertet mich massiv ab.
Weil Du sie persönlich nimmst und denkst, es hätte was mir Dir zu tun. Hat es aber nicht. Du weißt auch nicht, welche Erfahrung der Vermieter vielleicht mit Vormietern gemacht hat.

Der potentielle Vermieter diskriminiert Dich nicht. Die Frage ist auch nicht abwertend.
Er will nur wissen, wen er da als Mieter ins Haus holt und ob der Betreffende zuverlässig ist.

Die mögliche Antwort "das geht Sie nichts an" oder "darüber möchte ich nicht sprechen, wäre zwar korrekt und steht Dir zu, zeigt aber, dass man sich nicht in die berechtigte Lage des VM hineinversetzen mag oder kann.

Und dann verzichtet der VM darauf einem die Wohnung zu geben, nicht weil man arbeitslos ist, sondern weil es zwischenmenschlich nicht passt.

Ratlos

Zitat von: Spring23 am 30. März 2023, 23:23:59Der potentielle Vermieter diskriminiert Dich nicht. Die Frage ist auch nicht abwertend.
Er will nur wissen, wen er da als Mieter ins Haus holt und ob der Betreffende zuverlässig ist.
Die mögliche Antwort "das geht Sie nichts an" oder "darüber möchte ich nicht sprechen, wäre zwar korrekt und steht Dir zu, zeigt aber, dass man sich nicht in die berechtigte Lage des VM hineinversetzen mag oder kann.
Und dann verzichtet der VM darauf einem die Wohnung zu geben, nicht weil man arbeitslos ist, sondern weil es zwischenmenschlich nicht passt.
Sehr guter Beitrag finde ich!

Spring23

Zitat von: Ratlos am 31. März 2023, 12:37:07
Zitat von: Spring23 am 30. März 2023, 23:23:59Der potentielle Vermieter diskriminiert Dich nicht. Die Frage ist auch nicht abwertend.
Er will nur wissen, wen er da als Mieter ins Haus holt und ob der Betreffende zuverlässig ist.
Die mögliche Antwort "das geht Sie nichts an" oder "darüber möchte ich nicht sprechen, wäre zwar korrekt und steht Dir zu, zeigt aber, dass man sich nicht in die berechtigte Lage des VM hineinversetzen mag oder kann.
Und dann verzichtet der VM darauf einem die Wohnung zu geben, nicht weil man arbeitslos ist, sondern weil es zwischenmenschlich nicht passt.
Sehr guter Beitrag finde ich!

Danke und noch eine Ergänzung für Subkulturmann: Wenn man einen Job hat, muss man heutzutage meist eine Verdienstbescheinigung einreichen (nebst Schufa und Selbstauskunft).
Also noch bevor man die Wohnung gesehen hat und damit auch, noch bevor man weiß, ob man überhaupt einen Besichtigungstermin bekommt.
Was ein totales Unding ist.

Subkulturmann

Aber dann zu Fragen vom Vermieter, wann ich das letzte mal gearbeitet hatte und warum ich gekündigt wurde. Gründe wurden nie genannt, da ich aus gesundheitlichen Gründen die Probezeit nie "überlebte". Das ist jedenfalls meine Ahnung, da ich die Gründe nie kannte und nie vom AG, Kollegen oder Chefs genannt wurden.
Oder soll ich dann zukünftig einfach sagen, der Vertrag lief aus? Jeder kann heutzutage gekündigt werden. :weisnich:  Muss nicht immer die Schuld des Arbeitnehmers sein. Und es ist heute schwer durch die Probezeit zu kommen.
Trotzdem dankeschön für die präzisen Antworten.