Hunde geerbt - Vermieter sagt "Nö"

Begonnen von LÉtranger, 30. März 2023, 23:19:46

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Spring23

Zitat von: Ratlos am 02. April 2023, 12:10:05
Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 11:52:59ist ein anderes Thema als der unzutreffende Punkt Hausverwaltung handele immer als Vertreter des Vermieters.
Siehe meine Beiträge Nrn. 7 und 12.
Es geht alleine darum dass TE die Hunde behalten darf. Um mehr geht es nicht!
Der Thread ist gerade wieder am abdriften seid du hypothetische Feindschaft zwischen Hausverwaltung und Vermieter / Eigentümer ins Spiel gebracht hast.
Ich habe keine hypothetische Feindschaft ins Spiel gebracht und auch nicht "wieder", sondern lediglich zuvor dem TE empfohlen, so nicht geschehen, mit dem Eigentümer zu reden. Das HAT einen  Bezug zu seinem Thema.

Darauf hast Du gemeint, dass die HV immer im Sinne des Eigentümers handelt. Was für das Thema bedeutet, er brauche den Eigentümer gar nicht fragen.

Deine Expertise in allen Ehren, hier liegst Du halt falsch und wenn Du von Hypothesen sprichst, dann hast Du halt keine Erfahrung, wie sehr die HV unseriös handeln kann.

Zitat von: Ratlos am 02. April 2023, 12:10:05Diese Hypothesen sind für den TE völlig unbeachtlich, denn eine Hausverwaltung die gegen den Eigentümer arbeitet ist nicht lange in dessen Dienst
Erst haust Du was raus, was so nicht stimmt - man kann einer HV nicht so einfach kündigen- und wenn man das gerade stellt, unterstellt Du man drifte vom Thema ab.

ZUM THEMA: Der Fragesteller könnte seinen Vermieter fragen, muss es aber nicht.

Ansonsten Schönen Sonntag.

Ratlos

Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 12:18:01- man kann einer HV nicht so einfach kündigen-
Eine HV die gegen mich als Eigentüber handelt verletzt ihre Vertragspflichten und kann daher jederzeit gekündigt werden. Das ist ziviles Vertragsrecht. Aber das scheint dir fremd zu sein.
Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 12:18:01Was für das Thema bedeutet, er brauche den Eigentümer gar nicht fragen.
Auch das ist nur deine reine Hypothese. Die HV handelt vertragsgebunden im Auftrag des Eigentümrs, im Auftrag dessen der sie bezahlt.

Ich habe in meiner Antwort Nr. 7 explizit unter Zugrundelegung der Rechtsprechung Rat gegeben wie Te die Hunde behalten und wohl auch einen Prozess gewinnen kann.

In meiner Antwort Mr. 12 habe ich meine Antwort Nr. 7 explizit ergänzt und ein weiteres, fast unangreifbares  medizinisches Argument benannt und damit die Fragen des TE zu 100 % beantwortet.

Dagegen greift dein Argument einer möglichen Feindschaft zwischen Eigentümer und HV völlig ins Leere.
Ein hilfreicher Beitrag war das von dir nicht sondern nur ein Schuss ins Blaue. Für mich ein unbeachtliches Geschwürbel.
Habe die Ehre lieber User.

horst

Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 11:52:59ist ein anderes Thema als der unzutreffende Punkt Hausverwaltung handele immer als Vertreter des Vermieters
ja es gibt auch Immobilienfonds als Besitzer denen geht so ein Problem am Arsch vorbei.

Ratlos

Das sind doch alles Spekulationen. Es geht um praktische Tips wie er die Hunde behalten kann.
Und 2 solcher Tips habe ich ihm gegeben. Siehe Beiträge Nrn. 5 und 7. Mehr fällt mir dazu nicht ein.
Andere User gaben gar keine brauchbaren Tips.

Schmidtchen

Was machst du denn mit den Hunden, wenn du wieder arbeitest? Du kannst sie ja schlecht 9 oder 10 täglich alleine lassen?
Wohnst du denn in einer EG Wohnung? Dackel sollten nicht unbedingt täglich Treppen laufen müssen.

Über die entstehenden Kosten bist du dir im Klaren? Hier im Ort kostet ein Zweithund doppelt so viele Steuer wie ein Ersthund.

Die Rechtssprechung sagt immer öfters, dass auch Katzen und kleine Hunde akzeptiert werden müssen. Von daher sehe ich da kein großes Problem, außer wenn die Tiere zu lange allein gelassen werden und zu lange kläffen.

LÉtranger

#20
Zitat von: horst am 01. April 2023, 16:42:32
Zitat von: Ratlos am 01. April 2023, 13:58:33Hauptsächlich geht es darum, dass die Tiere keine Belästigung/Störung der Nachbarn verursachen. Wichtig und ausschlaggebend ist immer das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft. Störungsfreies Wohnen muss gewährleistet sein.
es kann kein Verbot vom VM ausgesprochen werden ohne eine Begründung bei mir wollten sie meine Haustiere auch weg haben die Eigentümerin meinte es hätten sich die Mieter beschwert und es kam Post von ihrer Rechtsanwältin auf anfrage welche Mieter sich beschweren kam danach prompt eine 20% Mieterhöhung.
Ja, das ist ungefähr so das Verhalten das ich von meiner Hausverwaltung auch kenne...

Im Moment werde ich im Zweifelsfall einfach sagen "Hunde sind zu Besuch", was technisch gesehen auch stimmt da ich nur circa eine Woche am Stück in meiner WG bin weil es noch Zeug zu organisieren gibt. Allerdings hatte ich schon nachgesehen und die Definition von "Besuch" scheint nicht eindeutig zu sein. Manche Urteile sagen ab Übernachtung ist es kein Besuch mehr.

Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 11:24:07
Zitat von: Ratlos am 02. April 2023, 11:15:32
Zitat von: Spring23 am 01. April 2023, 22:27:45dass die Hausverwaltung was dagegen hat. Was sagt denn der Vermieter?
Die Hausverwaltung arbeitet doch für den Vermieter - sie vertritt quasi den VM / Eigentümer

In der Theorie. In der Praxis kann die eigene Hausverwaltung der größte Feind eines Eigentümers sein und durchaus ihr eigenes Süppchen am Eigentümer vorbei kochen.
 
Daher wäre ein Gespräch mit dem Eigentümer durchaus anzuraten.

Sorry, da habe ich was durcheinander geworfen. Ich habe den tatsächlichen Eigentümer gefragt. Ich müsste die Modalitäten nochmal nachschlagen aber es handelt sich hier um Gebäude im Besitz einer Familie die dazu eine Verwaltungsgemeinschaft gegründet haben wenn ich mich nicht irre. Die Leute sind nicht vor Ort - und haben sich die letzten 10 Jahre auch eigentlich nicht dafür interessiert was genau hier los ist so lange die Miete rechtzeitig kommt und sich niemand beschwert.

Zitat von: Schmidtchen am 02. April 2023, 21:50:09Was machst du denn mit den Hunden, wenn du wieder arbeitest? Du kannst sie ja schlecht 9 oder 10 täglich alleine lassen?
Wohnst du denn in einer EG Wohnung? Dackel sollten nicht unbedingt täglich Treppen laufen müssen.

Über die entstehenden Kosten bist du dir im Klaren? Hier im Ort kostet ein Zweithund doppelt so viele Steuer wie ein Ersthund.

Die Rechtssprechung sagt immer öfters, dass auch Katzen und kleine Hunde akzeptiert werden müssen. Von daher sehe ich da kein großes Problem, außer wenn die Tiere zu lange allein gelassen werden und zu lange kläffen.

Die Wohnung ist von der Lage her sogar sehr gut für die Tiere. EG, kleine Grünflächen direkt in der Nähe.
Geld ist leider tatsächlich ein Faktor. Die Steuer und Versicherung kann ich stemmen aber falls Tierarztkosten entstehen müsste ich mich vermutlich an meine Geschwister richten dass wir uns die Rechnung aufteilen. Einer der Hunde ist bereits 14 und wird entsprechend nicht mehr lange da sein. (Auch ein Grund warum ich möchte dass er einen schönen Lebensabend hat.)

Was das Bellen anbelangt muss ich noch schauen wie die Tiere sich verhalten. Total leise sind sie nicht, gerade weil sie keine Mietwohnung gewohnt sind, aber es hält sich mMn in akzeptablen Grenzen.

Ich werde zusehen dass ich mit dem Amt spreche. Jobsuche ist mit Hunden tatsächlich ein Problem. Im Idealfall könnte ich Home Office machen. Zum Glück sind sie nicht 10 Stunden am Stück alleine da ja meine Mitbewohner da sind aber es müssen sich auch beide Seiten erst aneinander gewöhnen. Die Hunde finden die Leute zwar ganz supi aber "Rudelmitglieder" sind sie noch nicht.

Ratlos

Zitat von: LÉtranger am 02. April 2023, 22:50:49die Definition von "Besuch" scheint nicht eindeutig zu sein.
Die Defination ist sogar sehr eindeutig. Grundlage ist der § 535 BGB.
Das Besuchsrecht bezieht sich erstmal auf Personen und nicht auf Tiere.

Erst bei einer Besuchsdauer von mehr als 6-8 Wochen geht die Rspr. davon aus dass es sich um eine genehmigungspflichtige Gebrauchsüberlassung der Wohnung handelt.