Vorläufige Zahlungseinstellung

Begonnen von Belulie, 30. März 2023, 12:46:24

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Belulie

Hallo, mein Sohn hat am 27.03. folgendes Schreiben erhalten:

...
die Zahlungen Ihrer Leistungen und die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wurden gemäß § 40 Abs. 2 Nummer 4 SGB II in Verbindung mit § 331 SGB III vorläufig ganz eingestellt.

Sie sind zu den Termin am ... und ... nicht erschienen und haben auf die Anhörung nicht geantwortet.

Die Leistungen können erst nach persönlicher Vorsprache bei ... wieder gezahlt werden.

Die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung, nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.

Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie gesondert informiert.

...

Es ist doch nicht zulässig daß das Geld komplett gestrichen wird. Wo kann ich dazu näheres lesen?

Danke

Ratlos

Zitat von: Belulie am 30. März 2023, 12:46:24Sie sind zu den Termin am ... und ... nicht erschienen und haben auf die Anhörung nicht geantwortet.
Und warum hat er die Termine nicht wahrgenommen und auch den Anhörungsbogen nicht zurück gesandt?

Belulie

Den für den ersten Termin hat er nicht bekommen. Und den Anhörungsbogen für den zweiten Termin hat er vermüllt...


Am 21.03. wurde sein Bürgergeld weiterbewilligt und er hat für die zweite Aprilwoche einen Termin zum persönlichen Erscheinen bekommen.

Nun, am 27.03. dann plötzlich das o.g. Schreiben.

Ratlos

Zitat von: Belulie am 30. März 2023, 13:30:42Den für den ersten Termin hat er nicht bekommen. Und den Anhörungsbogen für den zweiten Termin hat er vermüllt...
Einen Anhörungsbogen muss er nicht ausfüllen.
Den Erhalt der 1. Termin-Einladung kann er bestreiten und dann ist das JC in der Beweispflicht für den Zugang.
Er hat aber 2 Termin-Einladungen erhalten - was ist mit der zweiten?

Belulie


Ratlos

Zitat von: Belulie am 30. März 2023, 12:46:24Die Leistungen können erst nach persönlicher Vorsprache bei ... wieder gezahlt werden.
Termin mit JC telefonisch machen und hingehen und er kriegt wieder Geld.
Alles andere verzögert es doch nur