Frage nach Neuanfang

Begonnen von PeterHeu1, 30. März 2023, 20:25:40

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PeterHeu1

Hallo:
Wenn man mehr als 20 Jahre bei einem Arzt ist und jetzt den Arzt wechseln würde, würde das dann der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Agentur und danach der Begutachtung durch die Ärzte der Rentenversicherung schaden?

Danke


Sheherazade

Inwiefern und wem sollte das schaden? Wenn Berichte erforderlich sind, kann man die auch vom vorher behandelnden Arzt anfordern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PeterHeu1

Der jetzige Arzt, der verlassen werden könnte, hat große Fehler gemacht, Nachweise dazu sind vorhanden, auch bei der Landesregierung.
Wenn dieser Arzt verlassen wird, dann könnte es sein, dass er nicht wahrheitsgemäß die Berichte weiterleitet.
Somit wäre die Begutachtung von MD oder Rentenversicherung zu meinem Nachteil, dass ich trotz KrankheitEN  als gesund eingestuft werden könnte, mit SCHWEREN FOLGEN.

Die Begutachtungen der MD und Rente stehen jetzt an, der medizinische Bogen vom Jobcenter haben sie bereits geschickt. Das als Nachtrag zum 1. Beitrag hier.

PeterHeu1

Hoffentlich hat jemand eine Idee oder Lösung .

PeterHeu1


Ratlos

Vorab gleich mal: Der Arzt ist verpflichtet dir bei einem Wechsel deine gesamte Krankenakte zu geben.
Wenn es sich um vermutete Arzt-/Behandlungsfehler handelt und der Arzt dir deine Akte nicht geben will kannst du deine gesamte Akte auch gerichtlich beschlagnahmen lassen wenn Eile besteht.
z.B. durch die KK oder wenn Beweisvereitelung/Beweisvernichtung droht auch durch die Staatsanwaltschaft, bzw einfach einen gerichtlichen Antrag dazu stellen.
Damit kannst du deine evtl. zivilrechtlichen Ansprüche sichern und hast damit auch im möglichen Strafverfahren gegen den Arzt die Oberhand.

Du kannst auch ein selbständiges separates Beweissicherungsverfahren einleiten, das dann dem Hauptverfahren vorgeschaltet ist, was ich für den effizienteren Weg halte.

PeterHeu1

Zitat von: Ratlos am 31. März 2023, 15:55:23Vorab gleich mal: Der Arzt ist verpflichtet dir bei einem Wechsel deine gesamte Krankenakte zu geben.
Wenn es sich um vermutete Arzt-/Behandlungsfehler handelt und der Arzt dir deine Akte nicht geben will kannst du deine gesamte Akte auch gerichtlich beschlagnahmen lassen wenn Eile besteht.
z.B. durch die KK oder wenn Beweisvereitelung/Beweisvernichtung droht auch durch die Staatsanwaltschaft, bzw einfach einen gerichtlichen Antrag dazu stellen.
Damit kannst du deine evtl. zivilrechtlichen Ansprüche sichern und hast damit auch im möglichen Strafverfahren gegen den Arzt die Oberhand.

Du kannst auch ein selbständiges separates Beweissicherungsverfahren einleiten, das dann dem Hauptverfahren vorgeschaltet ist, was ich für den effizienteren Weg halte.

Vielen Dank!
Wie ist die Frage im ersten Beitrag zu beantworten? Das ist sehr wichtig und macht mir Angst. Die Begutachtungen stehen an.

Ratlos

Nein der Arztwechsel kann gar nicht schaden, denn verwertet wird das was schriftlich vorliegt.

PeterHeu1

Vielen Dank!
Sehr gut und sehr logisch.

Ratlos

Für Behandlungsfehler und zum Arztrecht einschl. der Beweisumkehrlast kann ich dir bei Bedarf viele BGH-Entscheidungen zur Verfügung stellen.

PeterHeu1

Zitat von: Ratlos am 31. März 2023, 18:19:34Für Behandlungsfehler und zum Arztrecht einschl. der Beweisumkehrlast kann ich dir bei Bedarf viele BGH-Entscheidungen zur Verfügung stellen.
Danke. Ich werde den Link zu diesem Thread aufbewahren und etwas abwarten und dann sehen wir nach der Begutachtungen.

jens123

Bei der Begutachtung wird herangezogen, was aktuell greifbar ist und du angibst. Ehemalige Behandler spielen keine Rolle, es sei denn, du nennst den Arzt. 1. ist es jedem selbst überlassen, welche Ärzte er übermittelt (oder nicht) und 2. kann es durch Umzug, Praxisaufgabe o. ä. sein, dass man zeitweise keinen Behandler hat. Auch ist niemand verpflichtet, überhaupt einen Arzt zu haben. Vorbefunde können nützlich sein, aber die begutachtende Behörde fährt so oder so ihre Linie und wird auch ohne diese zu einer Entscheidung kommen.

Ratlos

Zitat von: jens123 am 31. März 2023, 19:19:44die begutachtende Behörde fährt so oder so ihre Linie und wird auch ohne diese zu einer Entscheidung kommen.
Die Vorbefunde sind schon wichtig. Sie zeigen ja erst die Krankheitslinie auf,
aus der sich dann die Grundlage für eine Entscheidung über den derzeitigen aktuellen Zustnd ergibt, d.h. ob Verbesserung oder Verschlechterung der Krankheit vorliegt.

Spring23

Zitat von: jens123 am 31. März 2023, 19:19:44Auch ist niemand verpflichtet, überhaupt einen Arzt zu haben.
das ist korrekt, auch, dass man erst den letzten Arzt angeben kann, dürfte aber im Fall eines Rentenverfahrens oder wenn man sich auf Krankheit und Erwerbsunfähigkeit berufen möchte schwierig werden.
Irgendwer muss wenigstens die Diagnose getroffen haben oder je nach Erkrankung auch fortlaufend behandeln/Medikamente verschreiben

Zitat von: jens123 am 31. März 2023, 19:19:44Vorbefunde können nützlich sein, aber die begutachtende Behörde fährt so oder so ihre Linie und wird auch ohne diese zu einer Entscheidung kommen.
Die Linie kann sein, dass die begutachtende Behörde genau jene Vorbefunde möchte, ehe sie zu einer Entscheidung kommt

Zur Frage selbst: Vermutlich sind alte Berichte des früheren Arztes, wenn man über seinen aktuellen Zustand was einreichen möchte, in der Tat gar nicht so wichtig. Kommt natürlich auf die Diagnose an.

Ratlos

Zitat von: Ratlos am 01. April 2023, 10:02:07Die Vorbefunde sind schon wichtig. Sie zeigen ja erst die Krankheitslinie auf,
aus der sich dann die Grundlage für eine Entscheidung über den derzeitigen aktuellen Zustnd ergibt, d.h. ob Verbesserung oder Verschlechterung der Krankheit vorliegt.