Verbraucherinsolvenz und Bürgergeld in Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Ermo02, 03. April 2023, 23:30:14

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Ermo02

Hallo liebe Nutzer*innen,

ich habe eine Frage zur Beitragsberechnung und vllt kann mir ja jemand weiterhelfen. Hatte auch schon versucht im Forum etwas passendes zu finden aber ohne Erfolg. Wenn ich etwas übersehen habe bitte ich um Verzeihung.

Kurz zur Situation

Ich lebe mit meiner Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft, da Sie auf Bürgergeld angewiesen ist. Ich selbst bin in einem Vollzeit Arbeitsverhältnis. Ich selbst bin in einer Verbraucherinsolvenz und habe dadurch natürlich auch eine Lohnpfändung.

Nun zur Frage

Durch die Lohnpfändung bekomme ich ja nur den Pfändungsfreibetrag überwiesen. Bei der Beitragsrechnung für das Bürgergeld wird mit dem gesamten Lohn gerechnet. Ist das soweit korrekt? Ich Frage, da ich ja gar nicht über den gesamten Lohn verfügen kann und deswegen nach meiner Vermutung doch auch nur der Teil in die Berechnung mit einfließen dürfte, über den ich auch wirklich verfügen kann.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei dem Thema weiterhelfen kann.

Lieben Dank im Voraus.

Spring23

Zitat von: Ermo02 am 03. April 2023, 23:30:14Ich Frage, da ich ja gar nicht über den gesamten Lohn verfügen kann und deswegen nach meiner Vermutung doch auch nur der Teil in die Berechnung mit einfließen dürfte, über den ich auch wirklich verfügen kann.
doch, man verfügt (wenn auch indirekt) über den ganzen Lohn, es geht halt ein Teil für die Schulden ab.
Das JC kann das nicht berücksichtigen, denn sonst würde man mit dem Teil des Bürgergelds ja die Schulden bezahlen.
Wenn jemand gewollt Schulden abzahlt, geht das ja auch nicht vom anzurechnenden Einkommen ab.

Man kann prüfen, ob sich der pfändungsfreie Betrag an den 2 Personen orientieren muss.


Ermo02

Ich danke für die schnelle Antwort. Ich verstehe auf jeden Fall wie du das meinst und das klingt auch einleuchtend.

Für das prüfen müsste ich mich wahrscheinlich an meine Schuldnerberatung wenden, richtig?

Lieben Gruß

Spring23

Zitat von: Ermo02 am 04. April 2023, 02:43:50Ich danke für die schnelle Antwort. Ich verstehe auf jeden Fall wie du das meinst und das klingt auch einleuchtend.

Für das prüfen müsste ich mich wahrscheinlich an meine Schuldnerberatung wenden, richtig?

Lieben Gruß
:weisnich:
gibt es bei Verbraucherinsolvenz keinen Insolvenzberater?

Ottokar

Zitat von: Ermo02 am 03. April 2023, 23:30:14Durch die Lohnpfändung bekomme ich ja nur den Pfändungsfreibetrag überwiesen. Bei der Beitragsrechnung für das Bürgergeld wird mit dem gesamten Lohn gerechnet. Ist das soweit korrekt?
Nein, ist es nicht.
Das JC darf nur den Teil des Lohnes als Einkommen anrechnen, der auch tatsächlich ausgezahlt wird und somit zur Existenzsicherung verfügbar ist.
Das hat auch das Bundessozialgericht bestätigt (Urteil vom 10.05.2011, Az. B 4 KG 1/10 R).
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