Anforderung Anlage zur Selbstauskunft/ Feststellung der Vermögensverhältnisse

Begonnen von Hans77, 15. April 2023, 09:22:27

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hans77

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. April 2023, 18:25:07Hans77

Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Jetzt habe ich heute erneut ein Schreiben vom JC erhalten, mit einer Anforderung Anlage zur Selbstauskunft/ Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft. Diese Selbstauskunft habe ich bereits wiederholt ausgefüllt
Am sichersten wäre es dieses Schreiben anonymisiert einzustellen.
Und seit wann bist du im Bezug?

Das Schreiben lautet:

Sehr geehrter Herr Hans77,

mit Einführung des Bürgergeldes gelten seit 1. Januar 2023 neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus Paragraph 12...ist das Jobcenter xxx verpflichtet, das jeweils vorhandene Vermögen auf Angemessenheit zu prüfen. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, wurde Ihr Antrag auf Leistungen nach dem SGB II deshalb bereits im Vorfeld bewilligt.

Damit das Jobcenter xxx die bereits bewilligten Fälle sukzessive hinsichtlich der Angemessenheit von Vermögen prüfen kann, benötigen wir noch die beigefügte Anlage zur Selbstauskunft/ Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Hilfe beim Ausfüllen...

Beachten Sie bitte, dass die Anlage zur Selbstauskunft/ Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft bis zum 5. Mai 2023 vorliegen muss.


Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Wie bereits erwähnt habe ich die Kontoauszüge der letzten drei Monate erst im Dezember 2022 bei meinem letzten Weiterbewilligungsantrag eingereicht.
mit oder ohne Anlage VM?


MfG FN

Ohne Anlage VM. Die war in der zugeschickten Briefpost mit dem WBA nicht enthalten, habe den Weiterbewilligungsantrag aber digital ausgefüllt und die Kontoauszüge mitgeschickt.

Im Bezug bin ich seit Mitte 2021 beim Jobcenter, den WBA habe ich Ende 2021 ausgefüllt, darin war auch die Anlage VM enthalten, die ich vollständig ausgefüllt habe.

Da ich mitten in die Umstellung gefallen bin mit dem Ablauf meines Bewilligungsbescheides zum 31.01.23, bin ich davon ausgegangen, dass dann soweit alles in Ordnung gewesen ist und mir wurden ja auch weitere Leistungen bewilligt.


Danke und Gruß

Hans77

Hartzer Rolle

Die Anlage VM wurde 2023 mit Einführung Bürgergeld angepasst.  Und nicht jeder SB hat beim WBA auf dem Schirm, wer unter die 60k gefallen ist und jetzt auf 40k schrumpft oder schon länger dabei ist.

Hans77

Zitat von: Hartzer Rolle am 15. April 2023, 19:12:43Die Anlage VM wurde 2023 mit Einführung Bürgergeld angepasst.  Und nicht jeder SB hat beim WBA auf dem Schirm, wer unter die 60k gefallen ist und jetzt auf 40k schrumpft oder schon länger dabei ist.

Verstehe. Vielen Dank.

Ich fülle dann einfach die Anlage VM aus nach bestem Wissen und Gewissen und schicke sie zurück, füge aber keine Kontoauszüge mit dazu.

Schönen Abend noch und liebe Grüße

Hans77