Hohe Schulden, Pfändung läuft. Wie nun das Girokonto in ein P-Konto umwandeln?

Begonnen von kollner38, 03. April 2023, 16:40:16

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kollner38

Guten Tag,

ich (> 30J) bin Gewerbetreibender und werde wohl in wenigen Tag das Gewerbe abmelden und Bürgergeld beantragen. Sitze auf einen Haufen nicht beglichenen Forderungen einiger Kunden und mir geht das Geld aus. Privates Girokonto wurde bereits durch die GKV gepfändet, da es nun über mehrere Monate keine ausreichende Liquidität gab diese zu bezahlen (insg. hoher 4-stelliger Schuldenberg). Die Pfändung läuft nun länger als 1 Monat, das Konto kann somit nicht mehr per Anruf in ein P-Konto umgewandelt werden. Habe in der Zwischenzeit gehofft, dass Kunde zahlen würde, damit ich die GKV Schuld zahlen kann und ich nicht in der Schufa lande. Ist nicht passiert. Nun muss ich die Notbremse ziehen. Gerichtsvollzieher gab es bisher nicht.

Frage: Wie bekommt man nun das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, damit das Bürgergeld nicht direkt komplett gepfändet wird und mir was zum Leben und für die Miete bleibt? Wird das vom Jobcenter geregelt, muss ich zum Amtsgericht,...? Muss ich vorher zur Schuldnerberatung? Welche Schritte sollte ich einleiten?

Danke!

Ratlos

Alles kein Problem!

Grundlage in deiner Sache ist § 850k Absatz 1 Satz 2 ZPO.
Du kannst die Umwandlung in ein  P Konto auch dann noch verlangen wenn das normale Girokonto im Soll steht.
Die Bank muss es binnen 4 Tage in ein P Konto umwandeln. Das ist Gesetz!
Eingehende Gelder sind dann nach § 901 ZPO geschützt und zudem kommt dir die Norminierung des Verbotes der Aufrechnung / Verrechnung mit Soll-Salden zugute, auch wenn es sich um eine Forderung der Bank handelt.
Derzeit beträgt der unpfändbare Schutzbetrag 1.340 €.
Zu den neuen höheren Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023 lese das Bundesgesetzblatt Nr. 79, ab Seite 3. 
Die Freigrenze erhöht sich wenn du Unterhaltsverpflichtungen z.B. für Kind(er), Frau etc.  hast.

Bezüglich der geplanten Abmeldung deines Gewerbes pass auf dass du nicht in die Insolvenzverschleppung kommst, denn das ist ein Straftatbestand. Genaueres kann man erst sagen wenn man Fakten kennt.

GKV ist wohl die gesetzliche KK? Die hat eigene Vollstreckungsleute die schickt keinen GV.
Das geht mit einem Abstandsprotkoll aus. Auto ist pfändbar, Private LV usw. könnte man u.U. noch der Insolvenzmasse entziehen und in Sicherheit bringen.
Zitat von: kollner38 am 03. April 2023, 16:40:16erichtsvollzieher gab es bisher nicht.
Bis der mal kommen kann kommt vorher ein Prozess und ein Titel. Ohne Titel kommt kein GV zum pfänden.
Zitat von: kollner38 am 03. April 2023, 16:40:16Muss ich vorher zur Schuldnerberatung?
Erst das Konto umwandeln. Das ist für dich im Moment das Wichtigste.
Schuldnerberatung ist gut, sie können dir alles zu Tilgungsmöglichkeiten  bzw. Insolvenz sagen.
Die setzen sich auch mit Gläubiger in Verbindung und erstellen einen Teilzahlungsplan.
Aber beim Bezug von Bürgergeld ist sowieso nichts zu holen.


Ratlos

Noch ein wichtiger Hinweis den ich vergessen habe:
Nach deinem Verlangen auf Umwandlung greift der Schutz nach § 901 automatisch - aber erst für die Zukunft weil das 1. Monat bereits verstrichen ist.
Wieso hast du nicht früher gehandelt?

Vorsicht ist geboten bei vertraglichen Vereinbarungen mit deiner Bank, also z.B. Abbuchungen oder Raten. Diese fallen dann möglicherweise nicht unter das Aufrechnungsverbot. Da musst du selbst aktiv werden und diese beenden.

Deine Bank führt dann für dich 2 Konten. Eines für bestehende Dispo-/Raten-Kredite wohl auf Basiszinshöhe.
(falls Bankschulden vorhanden sind das ausgebuchte Kredite) und eben das P Konto.
Geplatzte Kredite kannst vergessen, die zahlt eh der Steuerzahler. Da macht die Bank noch ein Geschäft daraus.

Und achte bitte auf Nachweise/Beweise. Z.B. Bankstempel auf die Umwandlungserklärung.
Im Streitfall bist du erst einmal beweispflichtig.

kollner38

Hallo,

danke für die Tipps.

Auf den Webseiten der Schuldnerberatung stand, dass bei einer erfolgten Pfändung, dies der Bank innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden muss, damit das Girokonto zu einem P-Konto umgewandelt werden kann (ich konnte nicht ermitteln wie es sich verhält wenn die 4 Wochen abgelaufen sind).
Das Guthaben welches auf dem Girokonto lag, wurde bei der Pfändung natürlich direkt einkassiert. Somit steht mein Girokonto seit Wochen nun auf genau 0.00 Euro. Sobald ich etwas auf das Konto überweise, wird es direkt einkassiert, da noch hohe Restschulden offen sind.

Zitat von: Ratlos am 03. April 2023, 18:20:48Noch ein wichtiger Hinweis den ich vergessen habe:
Nach deinem Verlangen auf Umwandlung greift der Schutz nach § 901 automatisch - aber erst für die Zukunft weil das 1. Monat bereits verstrichen ist.
Wieso hast du nicht früher gehandelt?

Wie gesagt sind die 4 Wochen längst überschritten und mein Konto ist bislang immer noch ein ganz normales Girokonto.
Ich habe nämlich angenommen, dass mein Kunde mir währenddessen die ausstehende Forderungen auf unser GbR Konto zahlt (das Geschäftskonto funktioniert, dort liegt keine Pfändung).
Ich hätte dann daraus die GKV Schuld beglichen und mein Girokonto wäre wieder freigeschaltet worden.
Nun scheint der Kunde aber offenbar selbst finanzielle Problem zu haben und ich bin nun dadurch auch in Zahlungsschwierigkeiten gekommen.
Hinzu kommt, dass mir das Geld auf dem Geschäftskonto ausgeht.

Nun 2 Fragen:
1) Wäre das Vorgehen somit richtig oder fehlt etwas?
1. Obwohl die 4 Wochen Frist abgelaufen ist, das private Giro-Konto zu einem P-Konto umwandeln
2. Die Schuldnerberatung aufsuchen
3. Das Gewerbe abmelden
4. Beim Jobcenter Bürgergeld beantragen


2)
Die GKV will von mir 9000 Euro. Kann ich nicht bezahlen. Wenn nun das Konto zu einem P-Konto umgewandelt wird, müssen dann zuerst die 9000 Euro beglichen werden damit der Schutz greift? Also jeder Euro der bis dahin eingeht, wird direkt einkassiert, solange bis die 9000 bezahlt wurden? Auch wenn Bürgergeld darauf eingeht? Dann hätte ich ja zig Monate überhaupt kein Geld?

Danke!

Ratlos

Zitat von: kollner38 am 03. April 2023, 20:23:07ie GKV will von mir 9000 Euro. Kann ich nicht bezahlen. Wenn nun das Konto zu einem P-Konto umgewandelt wird, müssen dann zuerst die 9000 Euro beglichen werden damit der Schutz greift? Also jeder Euro der bis dahin eingeht, wird direkt einkassiert, solange bis die 9000 bezahlt wurden? Auch wenn Bürgergeld darauf eingeht? Dann hätte ich ja zig Monate überhaupt kein Geld?

Rote Schrift ist nein!
Alles wichtige ist in meinen Antworten Nrn. 1 und 2 enthalten.
Solange dein Konto nicht als P Konto umgewandelt ist, wird alles gepfändet was über der Freigrenze liegt.
Die Umwandlung musst du bei der Bank verlangen, je eher desto besser. Von allein wird nichts.

Ellen_Alien

Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 10:17:20Solange dein Konto nicht als P Konto umgewandelt ist, wird alles gepfändet was über der Freigrenze liegt.
Du hast dich verschrieben, derzeit wird alles gepfändet ohne irgend eine Freigrenze. Mit der Umwandlung ins P-Konto erfolgt nur Pfändung bei Beträgen oberhalb der Freigrenze.
Zitatdie 4 Wochen längst überschritten
Mit den 4 Wochen ist gemeint, dass man seine pfändungsfreien Geldeingänge rückwirkend für den Monat noch mit der Einrichtung des P-Kontos schützen kann. Das ist bei dir verfristet, daher ist das bisher gepfändete Geld nun weg. Trotzdem, wie geschrieben, schnellstmöglich die  Umwandlung beauftragen, dann kannst du wenigstens die zukünftigen Geldeingänge schützen.
Zitatsolange bis die 9000 bezahlt wurden? Auch wenn Bürgergeld darauf eingeht? Dann hätte ich ja zig Monate überhaupt kein Geld?
Dass genau das nicht passiert, bedeutet Pfändungsschutz.

Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 04. April 2023, 15:18:48Du hast dich verschrieben, derzeit wird alles gepfändet ohne irgend eine Freigrenze.
Habe ich dem TE geschrieben. Hast du das überlesen? Die Freigrenze ist in der ZPO aufgeführt und nur was darüber liegt ist pfändbar.


Ellen_Alien


Ratlos

Oh mei dann nenne es halt nicht Freigrenze
sondern unpfändbaren Betrag nach § 850 ZPO.

Ellen_Alien

So, wie du es geschrieben hast, besteht der unpfändbare Betrag bereits ohne P-Konto. Das stimmt aber so nicht. Daher mein Hinweis.
Du zitierst hier andauernd Paragrafen und Rechtsprechung, aber verstehst einfache deutsche Satzbildung nicht.
Ach, egal. TE wird es wohl hoffentlich richtig verstanden haben.

Ratlos

Schau halt erst in die ZPO - die Pfändungstabelle bis 1.340 € 0 pfändbarer Betrag 0

Nettolohn monatl.    Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspfl. Personen
von €    bis €    0 Pers.    1 Pers.    2 Pers.    3 Pers.    4 Pers. 5
Pers.    1339,99    0    0    0    0    0    0
1.340 € ist somit der Pfändungsfreibetrag wie ich es geschrieben habe.
Ab
1.340,00    bis 1.349,99    6,89    0    0    0    0    0

Sheherazade

Zitat von: Ellen_Alien am 04. April 2023, 16:49:16So, wie du es geschrieben hast, besteht der unpfändbare Betrag bereits ohne P-Konto. Das stimmt aber so nicht.

Korrekt, nur bei einem P-Konto greift der unpfändbare Betrag automatisch. Ein normales Girokonto ist bei einer Pfändung erstmal gesperrt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 04. April 2023, 17:56:44Korrekt, nur bei einem P-Konto greift der unpfändbare Betrag automatisch. Ein normales Girokonto ist bei einer Pfändung erstmal gesperrt.

Bläht ruhig den Thread mit Nebensächlichkeiten auf die TE gar nicht gefragt hat.
Es geht für ihn allein um den unpfändbaren Betrag den er hat und nicht um automatisches Einsetzen des Freibetrages / unpfändbaren Betrages bzw. die Freigabe durch Vollstreckungsgericht.
Vergangenes ist verloren - künftiges wird durch P Konto gechützt bis 1.340 €.
Die genannten Beträge der ZPO stehen ihn immer zur Verfügung denn das ist Gesetz.
Außerdem liegt sein neuestes gepfändetes Geld noch bei der Bank und ist nicht beim Gläubiger.

Solche unerheblichen Diskussionen verwirren einen rechtsunkundigen Hilfesucher.

Sheherazade


Zitat von: kollner38 am 03. April 2023, 20:23:071) Wäre das Vorgehen somit richtig oder fehlt etwas?
1. Obwohl die 4 Wochen Frist abgelaufen ist, das private Giro-Konto zu einem P-Konto umwandeln
2. Die Schuldnerberatung aufsuchen
3. Das Gewerbe abmelden
4. Beim Jobcenter Bürgergeld beantragen

Ja, ist richtig. Auf jeden Fall erstmal zur Bank und die Sache mit dem P-Konto klären.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 04. April 2023, 18:13:09die Sache mit dem P-Konto klären.
Liest du keine Beiträge? Das weiß er schon  - siehe nachfolgend: :lachen:
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 10:17:20Die Umwandlung musst du bei der Bank verlangen, je eher desto besser. Von allein wird nichts.
Zitat von: Ratlos am 03. April 2023, 18:20:48ach deinem Verlangen auf Umwandlung greift der Schutz nach § 901 automatisch - aber erst für die Zukunft weil das 1. Monat bereits verstrichen ist.
Wieso hast du nicht früher gehandelt?
Meine Beiträge Nrn. 1 und 2 haben dem TE alles bereits ausführlich ... ( aufgebläht :lachen: ) ... erklärt Frau Sheherazade
Doppelt genäht hält aber immer besser.